Das Team von Workshop Software wünscht allen Anwenderinnen und Anwendern und deren Familien Frohe Ostern, schöne und sonnige Feiertage und vor allem weiterhin beste Gesundheit!
Nach den Feiertagen sind wir wieder wie gewohnt für Sie da!
Programmmitteilungen
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick! Auf dieser Seite stellen wir aktuelle Informationen, wichtige Neuigkeiten und kritische Meldungen für Sie bereit.
Interessante Neuigkeiten zum GV-Programm, wichtige Informationen zu neuen Entwicklungen oder kritische Störungen bei den Diensten - hier finden Sie tagesaktuell alle wichtigen Infos für einen störungsfreien Betrieb Ihres Büros.
Sie erhalten die Informationen ganz bequem im Programm über die Mitteilungsfunktion. Sie können diese Programmmitteilungen später jederzeit auf dieser Webseite nachlesen!
28. März 2024
Das Team von Workshop Software wünscht allen Anwenderinnen und Anwendern und deren Familien Frohe Ostern, schöne und sonnige Feiertage und vor allem weiterhin beste Gesundheit!
Nach den Feiertagen sind wir wieder wie gewohnt für Sie da!
14. Dezember 2023
Hinweis: Beachten Sie auch unseren Beitrag zur Abschaffung des Dienstregister I in einigen Bundesländern.
Hier gelangen sie zum Artikel "Abschaffung des DRI"!
Zur Vorbereitung und Durchführung des Jahresabschlusses bitten wir um Beachtung der folgenden Punkte:
Vorbereitung:
Kontrollieren Sie im Bereich KASSENBUCH / ABSCHLÜSSE / KORREKTUR JAHRESTABELLE, ob dort Ihre Monatsabschlüsse richtig und vollständig vorhanden sind. Aus dieser Tabelle wird später die Schlusszusammenstellung für das Kassenbuch II aller Abschlüsse gebildet.
Am Tag, an dem Sie den Jahresabschluss vornehmen fertigen Sie bitte eine separate Datensicherung an und verwahren diese bis mindestens Ende Januar auf!
Bitte führen Sie den Jahresabschluss nur mit einem gestarteten Programm durch. Sollten Sie im Netzwerkbetrieb mit mehreren gleichzeitig gestarteten Programmen arbeiten, beenden Sie vor der Durchführung des Jahresabschlusses alle Instanzen des Programms ausser einer, so dass das GV-Programm nur einmal innerhalb des Netzwerks gestartet ist.
Dienstregister I – Separates Dienstregister:
(Ausnahmen Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachen und NRW – siehe DRI 2023 in DRII2024 weiter unten)
Sofern Sie das Dienstregister I separat führen, bitten wir Sie zu kontrollieren, ob noch Seiten in das KBII übernommen werden können oder sollen. Den Jahresabschluss nehmen Sie über das Menü REGISTER / DIENSTREGISTER I / JAHRESABSCHLUSS vor.
Sollten Sie in einem Bundesland wohnen, wo das Dienstregister I im Dienstregister II geführt wird (wie z.B. Bayern, Sachsen, Hessen) brauchen Sie dies nicht vorzunehmen. Sie können hier direkt zum Punkt Dienstregister II springen.
Bitte beachten Sie, dass beim Jahresabschluss weiterhin Geldeingänge gebucht, Vortragen gemäß der 6 Wochenfrist oder Änderungen an der Statistik vorgenommen werden können. Nur Neueintragungen in das Dienstregister I werden unter dem Jahr 2023 nicht mehr möglich sein. Neue Akten müssen dann unter dem Dienstregister I 2024 erfasst werden.
Wie oben beschrieben, bewirkt der Jahresabschluss nur den Vermerk, dass das Dienstregister I mit dem Datum geschlossen wird und fragt Sie, ob Sie schon das Deckblatt DR I gedruckt haben möchten. Sollten Sie hier versehentlich auf NEIN geklickt haben, so können Sie den Druck über das Menü DRUCKEN / TITELBLATT DR DRUCKEN nachträglich vornehmen.
14. Dezember 2023
Abschaffung des Dienstregister I
Unter Berücksichtigung der zum 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Neuregelung des § 2b UstG, die zugleich die Notwendigkeit der Erfassung von aufgrund Unzuständigkeit weiterzuleitenden Zustellungsaufträgen (§§ 16, 20 GVO) betrifft, wurde in NRW eine Arbeitsgruppe gebildet, deren Beratungen zur Abschaffung des Dienstregisters I geführt haben. In den Bundesländern Hamburg und Niedersachsen führten ebenfalls Gespräche dazu, das Dienstregister I zu Beginn des Jahres 2024 abzuschaffen. Das Bundesland Baden-Württemberg stellt dabei eine Sonderregelung dar: hier kann das Dienstregister I mit einer Sondergenehmigung weitergeführt werden.
Als wesentliches Ergebnis wurde festgehalten:
Eine Synopse der Vorschriften finden Sie z.B. für das Bundesland NRW hier.
Ergänzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gerichtsvollzieherordnung und zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher können Sie hier nachlesen.
Daraus ergeben sich folgende Änderungen innerhalb des Gerichtsvollzieher Büro Systems:
Welche Änderungen ergeben sich mit der Zusammenführung?
Die Erfassung von Zwangsvollstreckungsaufträgen bzw. Zustellungsaufträgen wird durch die Funktionstaste F9 geregelt. Wenn Sie das Register im Programm öffnen wird Ihnen die nächste freie Dienstregisternummer angezeigt. Hier wird weiterhin entweder DRI oder DRII angezeigt, so dass Sie wissen, welche Eingabemasken mit Bestätigung durch Drücken der ENTER-Taste erscheinen werden. Mit der Funktionstaste F9 schalten Sie dies jeweils um.
24. Oktober 2023
In der kommenden Woche, zwischen dem 01.11. und dem 03.11., werden die Fachverfahren des Zentralen Vollstreckungsgerichts und der Behörden (KBA, DRV, MRA) auf die neue XJustiz-Version 3.4.1 umgestellt. Bisher gültig war die Version 3.3.1. Die Umstellung der XJustiz-Version auf die aktuelle Version erfolgt einmal im Jahr und soll in der kommenden Woche vollzogen werden.
Da nicht bekannt ist, um welche Uhrzeit die Fachverfahren an den mitgeteilten Tagen genau umgestellt werden, und da in der kommenden Woche auch zwei regionale Feiertage liegen, müssen wir davon ausgehen, dass der Zeitpunkt der Umstellung etwas variieren kann.
Während der Zeit der Umstellung bei den Fachverfahren können keine Einlieferungen oder Anfragen vorgenommen werden! Nach Umstellung der XJustiz-Version auf Version 3.4.1 können keine Einlieferungen oder Anfragen mehr mit der alten Version 3.3.1 vorgenommen werden. Anfragen, die vor diesem Zeitpunkt mit der alten Version gestellt wurden, können mit der neuen Version seitens des ZenVG nicht mehr verarbeitet und beantwortet werden.
Wir bitten Sie deshalb, zur Sicherheit in der nächsten Woche (KW44, 30.10.-03.11.) keine Einlieferungen, Eintragungsanordnungen und Anfragen an das ZenVG und die Behörden vorzunehmen.
Unser neues Update mit der neuen XJustiz-Version 3.4.1. liegt ab spätestens Donnerstag, 26.10., für Sie zum Download bereit. Sie müssen dieses neue Update unbedingt installieren, um ab dem 03.11. mit der neuen XJustiz-Version arbeiten zu können!
Nochmal kurz zusammengefasst: Bitte nehmen Sie in der nächsten Woche keine Einlieferungen an das Zentrale Vollstreckungsgericht mehr vor und schicken Sie kurz vor dem Umstellungsdatum keine neuen Anfragen an die Behörden. Erst nach der Installation unseres neuen Updates, und erst nach dem 03.11. können diese wie gewohnt mit der dann neuen XJustiz-Version 3.4.1. erfolgen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir am kommenden Rosenmontag (dieses Jahr am 27. Februar) nur eingeschränkten telefonischen Support leisten können. Wie jedes Jahr in dieser Saison beginnt heute die Karnevalszeit, der auch wir uns im äußersten Westen der Republik nicht entziehen können.
Wir bitten Sie deshalb um eine kurze Nachricht per E-Mail, wenn Sie am Rosenmontag die Hilfe unserer Hotline benötigen. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern und uns bei Ihnen zurückmelden.
22. September 2023
Vor über anderthalb Jahren wurden die Hersteller von Fachanwendungen für Gerichtsvollzieher zur Distribution der Governikus-Software COM Vibilia an ihre Anwender verpflichtet. In den Leistungen, die die Softwarehersteller erbringen sollten, sollte explizit auch der Support rund um die OSCI-Sende- und Empfangskomponente inkludiert sein.
Mittlerweile hat sich nicht nur durch die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) herausgestellt, dass die damit verbundenen Supportleistungen seit Einführung bei den Gerichtsvollziehern massiv zugenommen haben. Die neuen Herausforderungen für die Gerichtsvollzieher nehmen einen überproportional großen Teil der Arbeiten in Programmierung und Support ein, und der Ausblick auf Konzepte wie die Einführung der Umsatzsteuer oder gar die elektronische Akte lassen erahnen, dass hier in Zukunft weiterhin ein großer Aufwand auf die Gerichtsvollzieher und die Hersteller der Fachanwendungen zukommen wird, der im Umfang weit über die eigentliche Fachanwendung hinausgeht.
Um diesen Anforderungen weiterhin gerecht werden zu können, sind in diesem Bereich Preiserhöhungen zur Sicherstellung der nötigen Ressourcen nicht mehr zu vermeiden. Da die Justiz ausdrücklich diesen Weg gewählt hat, müssen wir als Hersteller und Betreuer der Fachanwendungen entsprechend reagieren. Dies betrifft alle Hersteller von Gerichtsvollzieher-Fachanwendungen gleichermaßen.
Der Preis für die OSCI-Sende- und Empfangskomponente COM Vibilia steigt somit am 1. Januar 2024 auf 36,09 EUR zzgl. MwSt. p.M. (42,95 EUR brutto p.M.) bei weiterhin quartalsweiser Rechnungsstellung.
Damit können wir Ihnen weiterhin eine gute und erprobte Integration der gesetzlich vorgeschriebenen sicheren Übermittlungswege in unsere Fachanwendung gewährleisten und Sie auch weiterhin bei allen Problemen unterstützen. Im Hinblick auf die Entwicklung hin zur elektronischen Akte beim Gerichtsvollzieher wird diese Lösung auch weiterhin die Beste für Anwender unserer Fachanwendung bleiben.
Trotz der Erhöhung der Kosten können wir auch weiterhin einen gegenüber dem OVP des Herstellers Governikus (69 EUR zzgl. MwSt. p.M.) rabattierten Verkaufspreis realisieren und danken für Ihr Verständnis.
Aktuell scheint das PDF-Programm von Adobe (Acrobat Reader) teils erhebliche Verzögerungen zu verursachen.
Im nachfolgenden Video veranschaulichen wir dieses Verhalten und zeigen, wie Sie ein anderes PDF-Programm in Ihr System einbinden.
06. September 2023
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in der Richtlinie TR-02102 (Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen) festgelegt, dass bei der Verwendung kryptographischer RSA-Schlüssellängen nur noch solche mit mindestens 3000 Bit verwendet werden dürfen.
Damit wird diese Schlüssellänge zur verbindlichen Vorgabe für Zertifikate für Verschlüsselung, Signaturen und SSL-Transportwege ab dem 01. Januar 2024. Davon betroffen ist auch das VHN2-Zertifikat, welches innerhalb von COM Vibilia eBO Edition zur Sicherung des eBO-Postfachs eingebunden ist.
Aktuelle Postfachzertifikate entsprechen meist schon diesen Vorgaben; bei älteren Zertifikaten kann es aber sein, dass diese aktualisiert werden müssen. Wir bitten Sie daher um Prüfung, ob Ihr eingesetztes Zertifikat bereits den neuen Vorgaben entspricht. Zur Prüfung gehen Sie wie folgt vor:
Starten Sie die Software COM Vibilia eBO Edition. Innerhalb des Anmeldefensters scrollen Sie herunter bis das Stichwort SCHLÜSSELLÄNGE zu sehen ist.
Hier ein Beispiel mit einer nicht mehr gültigen Sicherheitsstufe:
Hier ein Beispiel für eine gültige Schlüssellänge:
Die Schlüssellänge muss mindestens 3.000 Bit oder höher sein. Bei modernen Zertifikaten wird eine Schlüssellänge von 4096 bit ausgewiesen sein.
Sollte dies nicht der Fall sein und die Schlüssellänge des Zertifikats kleiner als 3000 Bit sein, so muss ein neues VHN2 Zertifikat erstellt und eingebunden werden. Dieser Vorgang entspricht dem Vorgang wie bei der Ersteinrichtung des Postfachs. In unserem Schulungsvideo erklären wir Ihnen, wie Sie das Zertifikat erstellen und einbinden:
Hier geht es zum Workshop Video eBO-Umstellung!
Die Seite für die Zertifikatserstellung bei der Zertifizierungsstelle erreichen Sie hier!
Hinweis: Sollten Sie beim Anmelden auf der Seite für die Zertifikatserstellung aufgefordert werden, ein Zertifikat auszuwählen, klicken Sie in dem Fenster bitte zunächst auf "Abbrechen", ohne ein Zertifikat auszuwählen!
Hinweis: Falls das Anmeldefenster von COM Vibilia nicht erscheint bzw. Sie innerhalb von COM Vibilia eBO Edition die Einstellung vorgenommen haben, dass Sie ohne PIN Abfrage direkt in die Software gelangen, wechseln Sie dort auf das Menü POSTFACH. Innerhalb des Menüs wählen Sie BEARBEITEN und klicken hier auf die Registerkarte GRUNDEINSTELLUNG. Es erscheint dann das oben abgebildete Fenster. Scrollen Sie nun den Rollbalken nach unten, um die Schlüssellänge Ihres Zertifikats wie abgebildet einsehen zu können.
Gerne sind wir Ihnen hierbei im Rahmen unserer kostenpflichtigen Serviceleistungen (Zertifikatsinstallation, Festpreis 25 EUR zzgl. MwSt.) behilflich. Wenn Sie dies wünschen, teilen Sie bitte unserer Hotline zwei Termine mit, an denen wir die Umstellung mit Ihnen vornehmen können. Die Umstellung muss bis zum spätestens 31.12.2023 erfolgt sein. Eine Umstellung kurz vor dem Stichtag kann u.U. nicht gewährleistet sein, daher bitten wir um frühzeitige Terminabsprache!
Aus aktuellem Anlass hier noch einmal eine Erläuterung zum Status "Prüffall aufgetreten" der DRV.
Wie bereits im September 2014 (Rückmeldungen der DRV) mitgeteilt, sollten Sie folgendes beachten:
31. Mai 2023
Unser Schulungsvideo zum neuen Assistenten für die elektronische Zustellung (e-ZU), der mit dem heutigen Update 3.3.1484 ausgeliefert wurde, können Sie hier ansehen:
Schulungsvideo zur elektronischen Zustellung (e-ZU)
Den Assistenten finden Sie im Programm-Menü unter Formulare > Elektronische Zustellung
Als Einleitung hierzu empfehlen wir dringend auch unser Grundlagen-Video zum Elektronischen Rechtsverkehr (ERV):
Schulung Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Hier finden Sie grundlegende Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr, elektronischen Zustellungen und Aufträgen, Signaturen (sowie Signaturkarten und -programmen), dem eBO/EGVP-Postfach und COM Vibilia und der Anwendung in der Praxis in Ihrem GV Büro System.
Viele weitere Schulungsvideos finden Sie wie immer in unserem Video-Bereich. Diesen erreichen Sie einfach über das Programm-Symbol mit der Filmrolle oder direkt über unsere Webseite:
01. Februar 2017
Wie schon seit dem 8. April 2014 für Windows XP wird es von Microsoft ab dem 11. April 2017 für das Betriebssystem Windows Vista keinen Support und keine Updates mehr geben.
11. Januar 2023
Wir haben eine App für Ihr Smartphone oder Tablet entwickelt, die als unterstützender Begleiter zu unserer Gerichtsvollzieher-Software dient. Die App läuft auf allen Geräten mit Android (Google) oder iOS (Apple)!
Sie finden unsere GV Büro System App ab sofort im Play Store von Google oder im Apple App Store. Suchen Sie im Store nach den Stichworten "GV Büro System Support", dann können Sie sie einfach auf Ihr Gerät herunterladen. Selbstverständlich ist unsere App von Google und Apple für deren Stores zertifiziert und für Anwender unserer Gerichtsvollzieher-Software vollständig kostenlos.
Die Support App für das GV Büro System bietet Ihnen:
Probieren Sie unsere GV Büro System Support App aus! Gerne erfahren wir von Ihren Wünschen, z.B. zu neuen Videos!
Ihr Team von Workshop Software
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Informationen für Gerichtsvollzieher in den Bundesländern Brandenburg und Schleswig-Holstein
Wegen der neuen Vergütungsverordnungen ist der Monatsabschluss des Kassenbuchs II neu programmiert worden. Rufen Sie wie gewohnt das Menü KASSENBUCH / ABSCHLÜSSE / MONATSABSCHLUSS auf.
Folgendes Bild erscheint: (Beispiel für Brandenburg)
20. Dezember 2022
Zum Jahresende überschlagen sich die Entwicklungen zu diversen Gesetzesvorhaben, so auch die Einführung der Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand nach § 2b UStG.
Am 2. Dezember wurde das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet und am 16. Dezember vom Bundesrat genehmigt. In diesem Gesetz ist die Verschiebung der Einführung der Umsatzsteuer um 2 Jahre u.a. auch beim Gerichtsvollzieher enthalten. Das bedeutet, dass die Vorschriften hierzu erst zum 1. Januar 2025 in Kraft treten werden. Dies wurde mittlerweile von allen 16 Bundesländern bestätigt.
Gleichzeitig hat man sich aber auch darauf verständigt, dass man die neuen Layouts des Dienstregister I und Kassenbuch II mit den entsprechenden Veränderungen und den neuen Vorgaben der GVO einführen will. Somit werden die Gerichtsvollzieher/innen in den Bundesländern neue Spaltenbezeichnungen und Abrechnungsscheine erhalten, die jedoch auf Grund der Verschiebung in den kommenden 2 Jahren nicht auszufüllen sind. Wir haben daher die schon fertig programmierten Programmfunktionen, die sehr kurzfristig wegen der zuvor geplanten Einführung vorgenommen worden sind, wieder entfernt bzw. deaktiviert, so dass Sie wie gewohnt weiter arbeiten können. Somit haben auch wir mehr Zeit, um das geplante Konzept der Einführung der Umsatzsteuer mit etwas mehr Ruhe fertigzustellen.
Wegen der Übernahme der neuen Layouts gemäß der Vorgaben der GVO ist es deshalb nun aber besonders wichtig, dass Sie den Jahresabschluss noch in diesem Jahr 2022 vornehmen. Am 2. Januar 2023 werden wir ein Update bereitstellen, dass die neuen Vordrucke beinhaltet. Daher kann der Jahresabschluss des Jahres 2022 nicht mehr vorgenommen werden, sobald das neue Update für 2023 vom 2. Januar installiert wurde!
Daraus ergibt sich somit folgende Vorgehensweise für Sie: Führen Sie einen Jahresabschluss für 2022 rechtzeitig im Jahr 2022 durch, spätestens am 31.12.2022. Installieren Sie dann das neue Update ab dem 2. Januar und erfassen dann Buchungen im KB II und im Dienstregister I. Neuerfassungen für Zwangsvollstreckungen sind davon nicht betroffen, diese können wie gewohnt auch nach dem Jahresabschluss vorgenommen werden.
Vielen Dank!
Ihr Team von Workshop Software
Ende Januar laufen die Aktivierungscodes des Jahres 2016 ab. Zeit den neuen Code für 2017 im Programm zu erfassen. Das GV Büro System erinnert in regelmäßigen Abständen an die Erneuerung des Codes.
19. Dezember 2022
Zur Vorbereitung und Durchführung des Jahresabschlusses bitten wir um Beachtung der folgenden Punkte:
Vorbereitung:
Kontrollieren Sie im Bereich KASSENBUCH / ABSCHLÜSSE / KORREKTUR JAHRESTABELLE, ob dort Ihre Monatsabschlüsse richtig und vollständig vorhanden sind. Aus dieser Tabelle wird später die Schlusszusammenstellung für das Kassenbuch II aller Abschlüsse gebildet.
Am Tag, an dem Sie den Jahresabschluss vornehmen fertigen Sie bitte eine separate Datensicherung an und verwahren diese bis mindestens Ende Januar auf!
Bitte führen Sie den Jahresabschluss nur mit einem gestarteten Programm durch. Sollten Sie im Netzwerkbetrieb mit mehreren gleichzeitig gestarteten Programmen arbeiten, beenden Sie vor der Durchführung des Jahresabschlusses alle Instanzen des Programms ausser einer, so dass das GV-Programm nur einmal innerhalb des Netzwerks gestartet ist.
Dienstregister I – Separates Dienstregister:
Sofern Sie das Dienstregister I separat führen, bitten wir Sie zu kontrollieren, ob noch Seiten in das KBII übernommen werden können oder sollen. Den Jahresabschluss nehmen Sie über das Menü REGISTER / DIENSTREGISTER I / JAHRESABSCHLUSS vor! Sollten Sie in einem Bundesland wohnen, wo das Dienstregister I im Dienstregister II geführt wird (wie z.B. Bayern, Sachsen, Hessen) brauchen Sie dies nicht vorzunehmen. Sie können hier direkt auf den Punkt Dienstregister II springen.
Bitte beachten Sie, dass beim Jahresabschluss weiterhin Geldeingänge gebucht, Vortragen gemäß der 6 Wochenfrist oder Änderungen an der Statistik vorgenommen werden können. Nur Neueintragungen in das Dienstregister I werden unter dem Jahr 2021 nicht mehr möglich sein. Neue Akten müssen dann unter dem Dienstregister I 2022 erfasst werden.
In den Bundesländern, in denen das Umstellen des Datums noch gestattet ist, können die neuen Akten so schon erfasst werden.
Immer wieder erhalten wir Anfragen zum Thema "Umwandlung in eine OSCI-Nachricht". Daher noch einmal folgende Informationen zu den verwendeten Begriffen sowie Lösungsansätze.
29. November 2022
Das ZenVG plant die Umstellung der dort verwendeten XJustiz-Version auf die Version 3.2.1 am 01.12.2022 in einem Zeitfenster am Vormittag zwischen 8 und 11 Uhr. Während dieser Zeit können keine Einlieferungen vorgenommen werden! Nach Umstellung der XJustiz-Version können keine Einlieferungen oder Anfragen mehr mit der alten Version vorgenommen werden. Anfragen, die vor diesem Zeitpunkt mit der alten Version gestellt wurden, können mit der neuen Version seitens des ZenVG nicht mehr verarbeitet und beantwortet werden.
Wir bitten Sie deshalb, zur Sicherheit ab heute keine Einlieferungen, Eintragungsanordnungen und Anfragen an das ZenVG mehr vorzunehmen.
Wir haben ein Update für XJustiz 3.2.1 vorbereitet, welches wir mit einem ausgewählten Kreis von Beta-Testern am 01.12. testen wollen. Erst wenn alles in Ordnung ist, möchten wir das Update für alle Anwender freigeben, um sicherzustellen, dass Ihre Einlieferungen mit der korrekten Version erfolgen.
Wir werden Sie am Donnerstag Nachmittag oder am Freitag Morgen darüber informieren, dass das neue Update zur Verfügung steht. Bitte nehmen Sie erst dann wieder Einlieferungen vor, wenn das Update von uns freigegeben wurde. Sie werden über die Mitteilungsfunktion im GV-Programm darüber informiert.
Nochmal kurz zusammengefasst: Bitte nehmen Sie ab sofort keine Einlieferungen an das Zentrale Vollstreckungsgericht mehr vor, bis Sie von uns das neue freigegebene Update mit der XJustiz-Version 3.2.1 erhalten und installiert haben. Die Veröffentlichung erfolgt am 01./02. Dezember. Sie erhalten dazu eine neue Nachricht von uns.
Vielen Dank!
Ihr Team von Workshop Software
Das gesamte Team von Workshop Software bedankt sich
herzlich für Ihre Treue und Mitarbeit im vergangenen Jahr.
Wir wünschen Ihnen, Ihren Angehörigen und Mitarbeitern
im Gerichtsvollzieherbüro ein frohes Weihnachtsfest und
einen guten Rutsch in ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr!
25. November 2022
Im Januar 2023 beendet Microsoft den offiziellen Support von Windows 8.1. Das Betriebssystem wird dann nicht den Dienst einstellen, aber es wird keine relevanten Sicherheitsupdates mehr geben. Es ist dringend anzuraten, auf ein aktuelles Betriebssystem wie Windows 11 oder zumindest Windows 10 zu wechseln.
Auch die Firma Governikus, Hersteller der OSCI-Sende- und Empfangskomponente COM Vibilia GV Edition, hat mitgeteilt, dass sie die Unterstützung von Windows 8.1 einstellen wird. Das bedeutet, dass auftretende Fehler und möglicherweise relevante Sicherheitsfunktionen für Windows 8.1 nicht mehr unter diesem Betriebssystem bearbeitet werden.
Für einen reibungslosen Betrieb sowohl des Betriebssystems wie auch dessen Komponenten und installierter Software ist deshalb der Wechsel auf eine unterstützte Version notwendig. Erwägen Sie den Umzug auf das aktuelle Windows 11 oder das noch bis 2025 weiter unterstützte Windows 10. Gerne ist unser Support bei einem Umzug Ihrer Daten auf ein neues System behilflich.
Der Hersteller der Software EGVP (Governikus GmbH & Co. KG mit Supportfirma Westernacher Products & Services AG) weist seit heute mit einer Meldung im EGVP-Programm darauf hin, dass Sie die neuste Version 3.0 herunter laden können und dass für die Installation der neuen Version ein Zeitfenster bis zum 30.11.2016 zur Verfügung stehe. Am 1.12.2016 wird die EGVP-Version 2.9 für den EGVP-Classic-Client (EGVP-Installer) abgeschaltet.
Beachten Sie auch, dass der Support für den EGVP-Classic-Client (EGVP-Installer) nur noch bis zum 31.12.2016 fortgeführt wird!
21. November 2022
Die Projektarbeitsgruppe "Schulungsunterlagen Umsatzsteuer GV" hat Schulungsunterlagen zur Umsatzsteuer-Thematik erstellt und uns für die Verteilung an die Gerichtsvollzieher zur Verfügung gestellt!
Sie können die Unterlagen hier als PDF herunterladen!
Die Autoren sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe:
Berlin (Anika Dittrich, AG Wedding)
Brandenburg (Birgit Kestner, MJ)
Hamburg (Uta Domsch, AG Hamburg)
Hessen (Sebastian Kraske, OLG Frankfurt a.M.)
Sachsen-Anhalt (Britta Rauch, OLG Naumburg / Marcel Kirsch, LG Dessau-Roßlau, Leiter der PAG)
Sachsen (Susan Kutrieba, OLG Dresden)
Wir bedanken uns sehr herzlich für die Bereitstellung und die Erlaubnis, die Unterlagen an die Gerichtsvollzieher weiterzugeben.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass dies zunächst als allgemeiner Leitfaden dienen soll, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat und die ggf. bundesländerspezifischen Bestimmungen weiter beachtet werden müssen. Dies gilt insbesondere für die Bundesländer NRW und Hessen, die einen Sonderweg gehen.
Wir haben in der Kürze der Zeit versucht, so viele Vorgaben wie möglich umzusetzen. Dennoch ist klar, dass uns dieses Thema auch im kommenden Jahr weiter begleiten wird und weitere Funktionen und Abläufe optimiert werden müssen.
Bei Fragen zum Ablauf oder Umsetzung bitten wir Sie, sich direkt an die Ansprechpartner Ihres Bundeslandes oder Amtsgerichtes zu wenden, da wir keine steuerrechtlichen Auskünfte erteilen dürfen.
Wie im Beitrag Postzustellungsaufträge werden umsatzsteuerpflichtig (vom 25. August 2016) nachzulesen, gab es Änderungen bezüglich der Post-ZU´s.
Nun gibt es neue Informationen für Gerichtsvollzieher/innen aus Baden-Württemberg:
17. November 2022
Den ersten Teil unseres Mehrwertsteuer-Blogs "Mehrwertsteuerpflicht und Kostentatbestände ab 2023" finden Sie hier!
Den zweiten Teil unseres Mehrwertsteuer-Blogs "Mehrwertsteuer, Organisationseinheiten und Meldelisten" finden Sie hier!
Gebühren- / kostenbefreite Gläubiger
Soweit keine Beitreibung der Gebühren und Kosten bei dem Vollstreckungsschuldner möglich ist, erhält der Auftraggeber (für weitere Vollstreckungsversuche) eine Kostenrechnung mit dem Hinweis, dass von der Erhebung der Kosten abgesehen wird. Die Kostenrechnung kann jedoch umsatzsteuerpflichtige Beträge enthalten. Grundsätzlich sind diese aufgrund der Sollbesteuerung mit der Entstehung dem Finanzamt zu melden und abzuführen. Damit muss auch in diesen Fällen eine automatisierte Übernahme der umsatzsteuerpflichtigen Beträge und der abzuführenden USt in die monatliche Meldeliste erfolgen.
Da die Umsatzsteuer bei Aufträgen kosten- und gebührenbefreiter Gläubiger und bei Aufträgen des Gerichts nicht vereinnahmt wird und aufgrund der Kosten- / Gebührenbefreiung auch nicht mit einer Vereinnahmung von dieser Seite aus zu rechnen ist, muss eine Berichtigung der Umsatzsteuer-Voranmeldung durchgeführt werden, sofern Voranmeldung und Abführung der Umsatzsteuer bereits erfolgt sind. Im Regelfall wird jedoch auf Grund des zeitlichen Zusammenhangs noch keine Voranmeldung erstellt worden sein, so dass eine nachträgliche Berichtigung ausscheidet. Dies könnte in der Meldeliste durch Buchung und gleichzeitige Stornierung dargestellt werden.
Die Erfassung soll bei sogenannten Innenumsätzen (d. h. der Gläubiger ist in Ihrem Bundesland vertreten) nicht in die Meldeliste eingetragen werden, bei Sitz in einem anderen Bundesland werden die Daten in die Meldeliste eingetragen. Wir bitten Sie daher, auf jeden Fall die Bestimmungen Ihres Bundeslandes zu beachten. Hier stehen aber noch Entscheidungen der einzelnen Länder aus (Stand Ende September 2022).
Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug bezieht sich nur auf Rechnungen Dritter, die der GV im Zusammenhang mit der Ausführung umsatzsteuerbarer und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erhält.
Wenn der Gerichtsvollzieher im Zusammenhang mit einem steuerpflichtigen Geschäft eine Drittrechnung erhält, zahlt er diese brutto und meldet den darin enthaltenden Umsatzsteuerbetrag an die zuständige Stelle zwecks Vorsteuerabzug. In seine Kostenrechnung darf er Auslagen, für die ein Vorsteuerabzug erfolgt ist, nur netto einstellen. In seiner Kasse fehlt somit der Umsatzsteuerbetrag, unabhängig davon, ob der Kostenschuldner zahlt oder nicht. Diesen muss er durch die Einstellung in Sp. 13 KB II aus dem Landeshaushalt erstattet bekommen. Dem Landeshaushalt wurde der Betrag durch den Vorsteuerabzug bereits gutgeschrieben. Eine Automationsunterstützung wird hierfür nicht in Betracht kommen.
Veränderungen im Kassenbuch II
Im Wesentlichen verändert sich das Kassenbuch II geringfügig im Layout, jedoch mussten hierzu weitreichende Änderungen neben dem Layout vorgenommen werden, z.B. beim Kassensturz, dem Monatsabschluss (je Bundesland) und dem Quartals- und Jahresabschluss. Dazu kommt, dass das Bundesland NRW ein komplett neu gestaltetes Kassenbuch II bekommt. Hier beschreiben wir beispielhaft eine allgemeingültige Lösung für die meisten Bundesländer. Auf die Besonderheiten in den Bundesländern NRW und Hessen werden wir an dieser Stelle noch nicht eingehen.
Die Veränderungen im Kassenbuch sind wie folgt:
• bisherige Spalte 8 und 9 (Wegegeld und Reisekosten) zusammengeführt in Spalte 8
• neue Bezeichnung der Spalte 9 „Umsatzsteuer nach KV 717 KV-GvKostG“
• Spaltenbezeichnung zu Spalte 13 ergänzt „einschließl. Umsatzsteuer nach Nr. 717 KV-GvKostG auf Drittauslagen bei Vorsteuerabzug"
Veränderungen in den Vordrucken GV 1 (DRI - Zustellungen)
Die Veränderungen im Layout des separaten DRI sind nicht nur dem Umstand der Umsatzsteuer geschuldet, sondern auch vorbereitend für die neue GV12 Geschäftsbelastung, also die Statistik.
• neue Spalte 4e „Elektronische Zustellungen“ - hier sollen alle elektronischen Zustellungen gezählt werden, die nicht nach der Vorgabe des § 840 laufen, also z.B. Willenserklärungen.
• die bisherigen Spalten 4e – f sind nun 4f – g
• die bisherigen Spalte 5d und e (Wegegeld und Reisekosten) zusammengeführt unter Spalte 5d
• neue Spalte 5d „Umsatzsteuer nach KV 717 KV-GvKostG“
• Anbringung eines Zusatzes „M“ in Spalte 8 bei umsatzsteuerrelevanten Verfahren
• Anzahl der elektronischen Zustellungen nach Vorgabe des § 840 – Spalte 8
Auszug aus der neuen Ausfüllanleitung:
In Spalte 4 sind die einzelnen Dienstverrichtungen alsbald nach ihrer Vornahme zu vermerken. In der Spalte 4a ist das Datum, in den Spalten 4b bis 4f die Anzahl der erledigten und versuchten gebührenpflichtigen Dienstverrichtungen einzutragen. Bei Zustellungen durch die Post und durch Aufgabe zur Post (Spalte 4b) ist das Datum des an die Post gerichteten Ersuchens maßgebend. In Spalte 4b bis 4d werden nur Zustellungen von Schriftstücken erfasst. In Spalte 4e werden die elektronischen Zustellungen (§ 193a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO) eingetragen und hierzu in Spalte 8 die Anzahl der Zustellungen nach § 840 ZPO vermerkt. In Spalte 4g werden sonstige Dienstverrichtungen, z. B. Beglaubigungen vermerkt.
Veränderungen in den Vordrucken GV 2 (DRII - Zwangsvollstreckung)
Hier sind keine neuen Vordrucke entworfen worden und somit gibt es keine inhaltlichen Änderungen im DR II.
Zukünftig programmgesteuerte und/oder händische Anbringung eines Zusatzes „M“ in Spalte 5 bei umsatzsteuerrelevanten Verfahren. Der Zusatz „M“ dient der nachträglichen Auswertbarkeit aller umsatzsteuerrelevanten Verfahren innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. zur Auswertung einer Statistik). Bzgl. der Auswertung verweisen wir auf unser kommendes Schulungsvideo "Auswertungen von Art des Auftrages".
Die Kennzeichnung als umsatzsteuerbar erfolgt im DR II erst nach Erstellung der Kostenrechnung bzw. wenn es um eine eindeutige Amtshandlung mit umsatzsteuerrelevanten Kosten handelt, wie z.B. die Erteilung und Erstellung einer Vorpfändungsbenachrichtigung.
Seit dem 06.09.2016 ist die Version 36.0.0 des ElsterAuthenticators verfügbar. Es sind drei Neuerungen im Programm, die Sie interessieren dürften. Änderungen im GV Büro System sind nicht erforderlich.
11. November 2022
Den ersten Teil unseres Mehrwertsteuer-Blogs "Mehrwertsteuerpflicht und Kostentatbestände ab 2023" finden Sie hier!
Wann entsteht die Umsatzsteuer beim Gerichtsvollzieher?
Die Tätigkeiten der Gerichtsvollzieher sind sonstige Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 9 UStG. Nach § 13.1 Abs. 3 Satz 1 Umsatzsteuer- Anwendungserlass (UStAE) gelten sonstige Leistungen zum Zeitpunkt ihrer Vollendung als ausgeführt. Dieser fällt auf den Zeitpunkt der Beendigung des Leistungsvorgangs bzw. des letzten Leistungsteils. Auf die tatsächliche Rechnungslegung und den Zahlungseingang (Ausnahme Vorschuss) kommt es dagegen nicht an. Hinsichtlich des Entstehungszeitpunktes der Umsatzsteuer wird deshalb darauf abzustellen sein, wann ein Auftrag durchgeführt ist.
In der Justiz hat man sich wie folgt geeinigt: Ein Auftrag ist durchgeführt, wenn die beantragte Amtshandlung durchgeführt wurde oder der Auftrag als durchgeführt gilt nach § 3 Abs. 4 GvKostG. Damit wird dieser Zeitpunkt regelmäßig mit der Fälligkeit der Gebühren (§ 14 GvKostG) und der Erstellung der Kostenrechnung (Nr. 7 Abs. 1 DB-GvKostG) zusammenfallen. Auf den Zahlungseingang kommt es grundsätzlich nicht an!
Was sind Organisationseinheiten (OE)?
Für die Umsatzbesteuerungsverfahren des Bundes und der Länder gelten Besonderheiten. So werden die steuerlichen Pflichten des Landes grundsätzlich durch die einzelnen Organisationseinheiten (OE) wahrgenommen (*). Diese Aufgaben übernehmen in der Regel das Amtsgericht oder OLG. Jedoch benötigen diese Zuarbeit: Monatsabschlüsse müssen fristgerecht eingereicht werden. Diese sind mindestens vier Tage vor dem 10. des Folgemonats einzureichen.
Dies hat zur Folge, dass das Besteuerungsverfahren nicht durch die GV selbst, sondern durch die zur zuständigen OE bestimmte Justizdienststelle zu erfolgen hat. Die für die Steuererklärung zuständigen OE haben demzufolge die Besteuerungsgrundlagen der GV sowohl in die Umsatzsteuer-Voranmeldungen als auch in die Umsatzsteuer-Jahreserklärungen mit einzubeziehen und die jeweils errechneten Steuern zusammen zu entrichten. Ansprechpartner der Finanzämter und Steuerverantwortliche sind daher Personen der jeweiligen OE, nicht dagegen die GV.
Anforderungen an die Buchungspraxis und Aufzeichnungssysteme
Das Umsatzsteuerrecht und das allgemeine steuerliche Verfahrensrecht fordern eine Vielzahl von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Die Aufzeichnungen von Ausgangsleistungen (erbrachte Leistungen) müssen die nachfolgenden grundlegenden Anforderungen erfüllen. Da wir als Softwareunternehmen keine steuerrechtlichen Fragen beantworten dürfen, bitten wir Sie sich bei Ihrem Amtsgericht diesbezüglich zu informieren.
Das Gerichtsvollzieher Büro System unterstützt Sie bei der Dokumentationspflicht mit der Ausgabe einer Meldeliste und einem angepassten Abrechnungsschein, die Sie wie oben beschrieben der Organisationseinheit zur Verfügung stellen müssen. Neben den veränderten Abrechnungsscheinen wurde auch das Kassenbuch II, Dienstregister I, Nachrichten, Kassensturz u.v.m. den Anforderungen angepasst.
Die Meldeliste
Eine wesentliche Änderung ist die Meldeliste. Sie beinhaltet alle Buchungen für die Akten, in denen Umsatzsteuer anfällt.
In dieser Meldeliste werden neben der Rechnungsnummer auch die netto Beträge und abzuführende Mehrwertsteuer, Vorschüsse – sofern Sie erfasst werden müssen – und weitere Daten erfasst. Viele Daten werden automatisiert anhand z.B. eines KBI Eintrag oder Erstellung einer Kostenrechnung programmtechnisch übernommen. Die manuelle Eingabe oder Veränderung ist weiterhin möglich.
Die Rechnungsnummer
Bei der Vergabe von Rechnungsnummern ist nach 14.5 Abs. 10 und 11 UStAE folgendes zu beachten:
Durch die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Dies wird dadurch erreicht, dass die Rechnungsnummer eine laufende Nummer hinter der Dienstregister Nummer erhält:
Die Rechnungsnummer wird künftig bei jeder Kostenrechnung (auch bei umsatzsteuerfreien) und bei Vorschussanforderungen angebracht. Der Vollstreckungsschuldner darf keine Rechnung erhalten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, da er lediglich Betroffener durch Auftrag des Gläubigers ist.
Die Kostenrechnung muss neben der Rechnungsnummer auch weitere Bausteine enthalten:
(*) In einigen Bundesländern werden die Organisationseinheiten (OE) als Dienststellennummer bezeichnet
Wir werden daher die Kostenrechnung inkl. Belehrungen auf einer separaten Anlage oder Rückseite der normalen Nachricht erstellen bzw. drucken.
Beispielhaft verlinken wir hier zur Ansicht jeweils eine Übersicht aus Niedersachsen und Hessen.
Einige Daten der o.g. Bausteine können Sie im GV Büro System unter dem Menü STAMMDATEN / ANWENDERSTAMM auf der Registerkarte UMSATZSTEUER erfassen, sofern Sie bekannt sind.
Beispiel:
Lesen Sie weiter in Teil 3: "Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug und Veränderungen im Programm"
Wie Sie vielleicht schon mitbekommen haben, werden Postzustellungsaufträge ab dem 1. September 2016 umsatzsteuerpflichtig. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Post.
Im Gerichtsvollzieher Büro System haben wir hierzu die folgenden Änderungen vorgenommen, die Sie mit dem nächsten Update erhalten:
04. November 2022
Einführung der Mehrwertsteuerpflicht beim Gerichtsvollzieher in 2023
In einem EU-Urteil wurde festgestellt, dass die Leistungen der Gerichtsvollzieher/-innen in Konkurrenz zu denen von Rechtsanwälten/-innen oder Notaren/-innen stehen und somit ein potentieller Wettbewerb zur Justiz besteht. Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgt, dass Wettbewerbsverzerrungen entstehen, wenn die Gerichtsvollzieher/-innen keine Mehrwertsteuer abführen müssen. Deshalb wurde die Einführung der Pflicht zur Ausweisung der Mehrwehrtsteuer bei einigen definierten Leistungen bzw. Kostentatbeständen beschlossen.
Die Justizverwaltungen der Länder haben in Abstimmung mit den Finanzverwaltungen der Länder sämtliche gerichtlichen Kosten daraufhin überprüft, ob ggf. Wettbewerbsverzerrungen entstehen können. Durch das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG), welches in den hier maßgeblichen Teilen am 23. Oktober 2020 in Kraft getreten ist, wurden nunmehr entsprechende umsatzsteuerrechtliche Auslagentatbestände in das Gerichtskostengesetz und das Gerichtsvollzieherkostengesetz (Nr. 717 KV GvKostG) und weitere Gesetzte aufgenommen. Durch eine Optionserklärung wurden die Vorschriften aktuell bis zum 31. Dezember 2022 noch nicht angewandt. Ab dem 1. Januar 2023 besteht somit für alle Gerichtsvollzieher/-innen eine Pflicht zur Ausweisung der Mehrwertsteuer bei bestimmten Kostentatbeständen.
Welche Kostentatbestände unterliegen der Mehrwertsteuer?
Daneben gibt es Kostentatbestände, die in Zusammenhang mit anderen Kostentatbeständen stehen und in Abhängigkeit von deren umsatzsteuerlicher Relevanz ebenfalls als umsatzsteuerrelevant qualifiziert werden können. Hier sind folgende zu nennen:
• KV-Nr. 302 GvKostG - Anberaumung eines neuen Versteigerungs- oder Verpachtungstermins
• KV-Nr. 420 GvKostG - Entfernung von Gegenständen
• KV-Nr. 500 GvKostG - Zeitzuschlag
Schließlich ist noch gesondert auf die Auslagentatbestände hinzuweisen. Auslagen, die zusätzlich zu den Verfahrenskosten erhoben werden, sind kein Entgelt für eine eigenständige Leistung, sondern lediglich Kostenelemente des Verfahrens, in dem sie anfallen, und daher auch nur Teil des Entgelts für das Verfahren. Sie sind daher ebenso zu behandeln wie die Verfahrenskosten. Dies bedeutet, dass die Auslagen dann, wenn sie im Zusammenhang mit einer umsatzsteuerrelevanten Leistung anfallen, ebenfalls umsatzsteuerrelevant sind. Fallen sie hingegen im Zusammenhang mit einer nicht umsatzsteuerrelevanten Leistung an, sind sie umsatzsteuerrechtlich ebenfalls ohne Bedeutung.
Der Auslagentatbestand bezieht sich ausdrücklich nur auf die Umsatzsteuer, soweit sie bei den vom Gerichtsvollzieher erhobenen Kosten entstehen. Nicht gemeint ist etwa die Umsatzsteuer, die bei der Hinzuziehung Dritter entsteht, z.B. die Dienstleistung des Schlossers zum Öffnen von Türen, die Beauftragung einer Spedition für den Abtransport von Räumungsgütern. Diese Auslagen sind schon nach alter Rechtslage in voller Höhe zu erstatten.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass zukünftig weitere Gerichtskostenpositionen umsatzsteuerbar werden oder Neubewertungen der nachfolgend benannten Kostentatbestände durch die Finanzbehörden zu einer Nichtsteuerbarkeit führen können. Wir möchten darauf hinweisen, dass die oben genannte Auflistung nicht den Anspruch auf Vollständigkeit hat und je nach Bundesland sogar abweichend sein kann.
Beispiel: Der Gläubiger hat einen Gerichtsvollzieher beauftragt, eine Vorpfändungsbenachrichtigung zu erstellen. Diese würde nun folgende Kostenrechnung auslösen:
In unserem Workshop-Blog werden wir Ihnen wöchentlich neue Informationen zur Umsetzung dieses Gesetzes in unserer Software und alle nötigen Erläuterungen hierzu liefern. Sie erhalten eine Mitteilung im Programm, wenn ein neuer Beitrag dazu vorliegt!
Lesen Sie weiter in Teil 2: Mehrwertsteuer, Organisationseinheiten und Meldelisten!
An alle Nutzer des BZStOnline-Portals:
Melden Sie sich ausschließlich im BZStOnline-Portal an. Ein Login im ElsterOnline-Portal führt dazu, dass Ihre korrekte Anmeldung im BZStOnline-Portal ungültig wird. Sie müssen in diesem Fall ein neues Konto anlegen. Außerdem besteht dann kein Zugriff auf bereits gesendete Anfragen. Diese müssen alle neu gemacht werden.
03. November 2022
Wann entsteht die Umsatzsteuer beim Gerichtsvollzieher?
Die Tätigkeiten der Gerichtsvollzieher sind sonstige Leistungen i.S.d. § 3 Abs. 9 UStG.
Nach 13.1 Abs. 3 Satz 1 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) gelten sonstige Leistungen im Zeitpunkt ihrer Vollendung als ausgeführt. Dieser fällt auf den Zeitpunkt der Beendigung des Leistungsvorgangs bzw. des letzten Leistungsteils. Auf die tatsächliche Rechnungslegung und den Zahlungseingang (Ausnahme Vorschuss) kommt es dagegen nicht an. Hinsichtlich des Entstehungszeitpunktes der Umsatzsteuer wird deshalb darauf abzustellen sein, wann ein Auftrag durchgeführt ist.
In der Justiz hat man sich wie folgt geeinigt: Ein Auftrag ist durchgeführt, wenn die beantragte Amtshandlung durchgeführt wurde oder der Auftrag als durchgeführt gilt (§ 3 Abs. 4 GvKostG). Damit wird dieser Zeitpunkt regelmäßig mit der Fälligkeit der Gebühren (§ 14 GvKostG) und der Erstellung der Kostenrechnung (Nr. 7 Abs. 1 DB-GvKostG) zusammenfallen. Auf den Zahlungseingang kommt es grundsätzlich nicht an!
Aufgrund der vermehrten Nachfragen in unserer Hotline fassen wir hier nocheinmal stichpunktartig die Installation, Konfiguration und Verwendung des ElsterAuthenticators im Zusammenhang mit dem GV Büro System zusammen. Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Beitrag Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab Version 2.3.1226.
Update: Seit dem 06.09.2016 ist die Version 36.0.0 des ElsterAuthenticators verfügbar. Bitte beachten Sie dazu den Beitrag vom 7. September 2016.
17. Oktober 2022
Das Jahr 2023 beginnt in wenigen Wochen und bringt einmal mehr weitreichende Änderungen innerhalb der Zwangsvollstreckung mit sich.
Ab dem 1. Januar werden einzelne Kostentatbestände wie z.B. die KV 200 (Vorpfändung) mehrwertsteuerpflichtig. Zu diesem Thema werden Sie in den nächsten Wochen noch ausführliche Informationen von uns erhalten.
Ab diesem Zeitpunkt werden wir keine gekauften Protokolle mehr innerhalb unserer Software unterstützen, da diese in der Regel die aktuellen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. Das bedeutet, dass alle Formulare die sich im Menü FORMULARE unterhalb der Funktion VORDRUCKE KONFIGURIEREN befinden, abgeschaltet werden:
In der Regel finden Sie eine große Auswahl an Formularen unter dem Menü FORMULARE / PROTOKOLLDRUCK. Die POST-ZU finden Sie im Menü FORMULARE / POST-ZU unter der Registerkarte OPTIONEN, das gleiche gilt für die persönlichen ZUs.
Wir bitten Sie daher evtl. Restbestände an Vordrucken bis zum Jahresende zu verwenden und keine neuen Vordrucke bei den Druckereien zu bestellen und somit auf die alternativen Vordrucke, die vom GV-Programm auf blanko Papier gedruckt werden, umzusteigen.
Wie wir bereits vor geraumer Zeit mitgeteilt haben, und wie Sie aus Meldungen innerhalb des Programms EGVP vernehmen konnten, wurde das durch die deutsche Justiz bereitgestellte Programm "EGVP-Classic-Client" zum 01.01.2016 abgekündigt.
27. September 2022
Seit Anfang September steht nun für alle Gerichtsvollzieher der Nachfolger des Governikus Communicator Justiz Edition, die Software COM Vibilia GV Edition, zur Verfügung, die die nötige Sende- und Empfangskomponente darstellt, um am elektronischen Rechtsverkehr mittels EGVP teilzunehmen. COM Vibilia ist mit der aktuellen Version des Gerichtsvollzieher Büro Systems bereits jetzt schon auf Ihrem System installiert und die alten Postfächer wurden in die neue Software übernommen.
Zur Nutzung Ihres bestehenden EGVP-Postfachs als eBO-Postfach ist die Zuweisung der sog. eBO-Rolle erforderlich. Diese Rolle, die eine Berechtigungsstufe innerhalb des SAFE-Verzeichnisdienstes darstellt, wird Ihnen von der Justiz zugeteilt und eingestellt. Eine Einstellung auf Ihrer Seite ist nicht nötig, da dies in der Regel automatisiert abläuft und von COM Vibilia automatisch erkannt wird.
Wie Sie überprüfen können, ob Sie schon im Besitz der eBO-Rolle sind, haben wir in einem Schulungsvideo dokumentiert. Sie finden dieses bei unseren Schulungsvideos unter dem Titel "Habe ich ein eBO?".
Übrigens: Sie erreichen alle unsere Schulungsvideos über das Filmrollen-Symbol im GV-Programm in der Icon-Symbolleiste ganz rechts. Klicken Sie dieses Symbol an, dann öffnet sich ein Browser mit zahlreichen Schulungsvideos. Unter dem Menüpunkt "Allgemeines" finden Sie bereits einige Videos, die die eBO-Themen erklären. Alternativ können Sie unsere Videos auch ausserhalb des GV-Programms mit jedem normalen Webbrowser ansehen, und zwar auf unserer Webseite im Menü Support -> Video. Oder Sie benutzen einfach unsere App für Android/iOS, um sich die Videos auf Ihrem Tablet oder Smartphone anzusehen.
Aktuell erreichen uns wieder verstärkt Fragen bezüglich Windows 10. Daher hier noch einmal das Wichtigste kurz zusammengefasst:
Das GV Büro System ist bereits seit der Version 2.1.1182 (Oktober 2014) kompatibel mit Windows 10 und wird erfolgreich von Anwendern unter diesem Betriebssystem eingesetzt.
Neben der Gerichtsvollzieher-Software wie unserem GV Büro System benötigt der Gerichtsvollzieher heute weitaus mehr Werkzeuge als noch vor einigen Jahren und muss verschiedene elektronische Schnittstellen einrichten und nutzen.
Workshop Software unterstützt Gerichtsvollzieher-Anwärter von Anfang an bei der Einrichtung und dem Betrieb ihres Büros. Von der Einrichtung der GV-Programme und Drittsoftware über den Betrieb von Hardware bis hin zur Anmeldung bei Behörden liefern wir Ihnen alle Dienste und Serviceleistungen aus einer Hand!
In unserem Einführungs-Video möchten wir Ihnen zeigen, welche Leistungen wir für Ihren reibungslosen Start in den Beruf vorbereitet haben:
Unser Fahrplan für Anwärter zeigt die einzelnen Schritte, die wir zusammen mit Ihnen zu Beginn Ihrer Ausbildung durchführen, um Ihr Büro für die Praxisarbeit einzurichten. Damit ist gewährleistet, dass alle Dienste korrekt mit unserer Software zusammenarbeiten und Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können. Überlassen Sie die Einrichtung Ihres Büros den Profis! Wir verfügen über mehrere Jahrzehnte Erfahrung mit dem Betrieb des GV-Büros.
Alle diese Leistungen sind für Gerichtsvollzieher-Anwärter kostenlos und unverbindlich! Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie sich Ihr Büro von uns praxistauglich einrichten. Ein guter Start: Bestellen Sie Ihr persönliches Kennenlern-Paket inkl. kostenloser persönlicher Lizenz. Den Fahrplan für Anwärter können Sie auch hier als PDF-Datei herunterladen!
Sollten Sie momentan Probleme mit Auskünfte aus dem Melderegister haben beachten Sie bitte folgende Meldung, die wir von offizieller Stelle erhalten haben:
20. Dezember 2021
Seit dem Inkrafttreten der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung am 1. Januar 2013 besteht für die Gerichtsvollzieher in Deutschland erstmalig die Möglichkeit und auch die Notwendigkeit, Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und damit rechtssicher elektronisch eine Unterschrift zu leisten. Zum Start des elektronischen Rechtsverkehrs am 01. Januar 2022 sollen Gerichtsvollzieher davon wieder verstärkt Gebrauch machen.
Um diese Technologie erfolgreich im Gerichtsvollzieherbüro einzusetzen, benötigen Sie eine Signaturkarte, die von einem akkreditierten deutschen Trustcenter wie Telesec ausgegeben wurde, einen Kartenleser, der die Signaturkarte lesen kann und der mit dem Bürocomputer verbunden wird, sowie eine Signatursoftware, die in der Lage ist, beliebige Dateien, z.B. Dokumente im PDF-Format, nach den aktuellen Standards zu signieren.
Die Workshop Software GmbH bietet in Zusammenarbeit mit der X-Sign GmbH ein Komplettpaket für alle deutschen Gerichtsvollzieher an, das wahlweise aus Signaturkarte, Kartenleser und Signatursoftware besteht. Die Komponenten können über X-Sign einzeln bestellt werden. Die hier angebotenen Lösungen sind sowohl für die Verwendung mit EGVP, dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungs-Postfach, als auch für die Gerichtsvollzieher-Software der Workshop Software GmbH freigegeben.
Wir wünschen allen Kunden und Besuchern ein frohes Osterfest und schöne Feiertage!
Ein neues umfangreiches Update für das GV Büro System mit vielen Neuerungen und Verbesserungen befindet sich über Ostern in der Testphase und wird nach den Feiertagen für alle Anwender veröffentlicht!
15. März 2021
UPDATE 16.03.2021/14:25 Uhr
Da Microsoft bisher keine funktionierende Lösung für das durch die Windows Updates verursachte Problem beim Drucken geliefert hat, haben wir eine Lösung geschaffen, die das Problem umgeht.
Bitte installieren Sie die aktuelle Version des GV-Programms erneut, indem Sie im Menü ? -> Service -> Programm-Updates das aktuelle Update noch einmal neu installieren. Dabei wird eine neue Komponente installiert, die das Drucker-Problem behebt!
Sie müssen die aktuellen Windows-Updates dann nicht mehr deinstallieren und müssen auch nicht auf neue Microsoft-Updates warten.
Originalmeldung vom 15.03.2021:
In den vergangenen Tagen haben zahlreiche Anwender berichtet, dass beim Drucken von Dokumenten Probleme auftraten, u.a. trat ein Fehler 17 beim Drucken auf, oder es traten Abstürze im Betriebssystem Windows auf, die auch zu einem Bluescreen (BSOD) führen konnten.
Den Fehler 17 konnten wir auf Grund unseres internen Fehlerberichts schnell lokalisieren und können hierzu eine Lösung anbieten.
Durch Recherche im Internet konnten wir herausfinden, dass diese Probleme durch ein Update des Betriebssystem Windows 10 entstanden sind. Viele Benutzer weltweit berichten von den gleichen Problemen.
Die Windows-Updates, die diese Fehler verursachen, sind diejenigen mit der Bezeichnung KB5000802 und KB5000808 (für Windows 10) sowie KB5000848 (für Windows 8.1). Es müssen nicht unbedingt beide Update-Nummern vorhanden sein, es kann sich auch nur um eines von beiden handeln.
Um die Probleme zu beheben, ist derzeit nur der Weg bekannt, diese Updates rückgängig zu machen. Dieses Vorgehen möchten wir Ihnen in unserer Anleitung zeigen.
Schritt 1:
Öffnen Sie Ihr STARTMENÜ. Klicken Sie dann auf das Zahnrad-Symbol, um die EINSTELLUNGEN zu öffnen.
Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Februar 2016 eine aktualisierte Version seines "Leitfadens für Anfragen an zentrale Register (Fremdauskünfte)" veröffentlicht.
Über den oben angegebenen Link können Sie den aktualisierten Leitfaden ansehen, herunterladen und ggf. ausdrucken!
21. Januar 2021
Nach Hinweisen von Gerichtsvollziehern und aus aktuellem Anlass möchten wir in Erinnerung bringen, dass ab dem 1. Januar 2021 für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls eine Gebühr in Höhe von 22,00 Euro (vorher: 20 Euro) gem. KV 2114 entsteht, die bei der Forderungsaufstellung zu berücksichtigen ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir am kommenden Rosenmontag (am 08. Februar) nur eingeschränkten telefonischen Support leisten können. Wie jedes Jahr in dieser Saison beginnt heute die Karnevalszeit, der auch wir uns im äußersten Westen der Republik nicht entziehen können.
Wir bitten Sie deshalb um eine kurze Nachricht per E-Mail, wenn Sie am Rosenmontag die Hilfe unserer Hotline benötigen. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern und uns bei Ihnen zurückmelden.
04. Januar 2021
Sehr geehrte Anwenderinnen und Anwender des Gerichtsvollzieher Büro Systems,
zunächst möchten wir Ihnen ein frohes neues Jahr 2021 wünschen. Bleiben Sie weiterhin gesund!
Das neue Jahr bringt wie jedes Jahr neue Besonderheiten, Gesetzesänderungen und sonstige Bestimmungen, die Sie in Ihrem beruflichen Alltag umsetzen müssen.
Wir möchten sie im Januar auf diese drei Punkte hinweisen:
Die notwendigen Anpassungen im Aussendienstprogramm werden wir Ihnen im Januar per Update liefern.
Das Team von Workshop Software wünscht Ihnen einen reibungslosen Start ins neue Jahr!
Derzeit gibt es Probleme beim Einliefern an das Zentrale Vollstreckungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern. Offenbar ist dort gestern, am 10.12.2015, das EGVP-Postfachzertifikat abgelaufen, was dazu führt, dass das Zentrale Vollstreckungsgericht nicht mehr im Verzeichnisdienst gefunden werden kann. Damit können dort auch keine EGVP-Nachrichten mehr empfangen und verarbeitet werden, was zu Fehlermeldungen beim Sender der Nachricht (also dem GV) führt.
02. Juli 2020
Neu in Version 3.1 Build 1328
Mit der Favoritenleiste können Sie häufig benutzte Nachrichtentexte und Verfügungen schnell auswählen. In diesem Video zeigen wir wie Sie die Favoriten anlegen, löschen und benutzen.
04. Dezember 2015
Aus aktuellem Anlass erinnern wir nochmals an den Hinweis des Programms EGVP an den Nutzer, dass das Postfachzertifikat abzulaufen droht. Es wird dazu geraten das Zertifikat rechtzeitig zu erneuern.
Hintergrund ist, dass das EGVP-Postfachzertifikat in regelmäßigen Abständen (alle 3 Jahre) aktualisiert werden muss. Da die Ersteinrichtung von EGVP bei vielen Nutzern nun fast 3 Jahre zurück liegt, erscheint diese Meldung jetzt bei immer mehr EGVP-Nutzern.
30. Juni 2020
Zum 1. Juli 2020 fällt die Wertgrenze von 500 Euro zur Einholung von Auskünften bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung weg. Das Ersuchen und die Auskunft sind elektronisch zu übermitteln. (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 28 vom 23.06.2020, SGB § 74a)
Wir haben diese Option im GV-Programm bereits vorab zu diesem Stichtag deaktiviert, so dass Sie nichts weiteres beachten müssen!
12. August 2015
Uns erreichen aktuell vermehrt Meldungen, dass das Programm EGVP den Nutzer darauf hinweist, dass das Postfachzertifikat abläuft. Es wird dazu geraten das Zertifikat rechtzeitig zu erneuern.
Hintergrund ist, dass das EGVP-Postfachzertifikat in regelmäßigen Abständen (alle 3 Jahre) aktualisiert werden muss. Da die Ersteinrichtung von EGVP bei vielen Nutzern nun fast 3 Jahre zurück liegt, erscheint diese Meldung jetzt bei immer mehr EGVP-Nutzern.
23. März 2020
Sehr geehrte Kunden und Anwender von Workshop Software,
die Corona-Krise nimmt bedrohliche Ausmaße an, und wir alle sind aufgerufen, durch unser Verhalten und unsere Handlungen dem Virus zu trotzen. Letztendlich geht es um unser eigenes Leben und das unserer Lieben. Und darum, dass wir sobald wie möglich wieder ein normales Leben führen können.
Um unsere Mitarbeiter zu schützen, aber auch, um unsere Dienste für Sie auch in Zukunft anbieten zu können, mussten wir uns entschliessen, unsere Arbeitsplätze zum größten Teil ins Homeoffice zu verlegen. So vermeiden wir enge Kontakte und bleiben auch dann arbeitsfähig, wenn einzelne Quarantänefälle auftreten sollten.
Unsere Hotline ist daher ab sofort vorrangig per Email zu erreichen. Schreiben Sie uns, wir rufen Sie so schnell es geht zurück!
Deshalb bitten wir um Verständnis, wenn es in den kommenden Tagen zu Verzögerungen kommen sollte. Auch für die Mitarbeiter von Workshop ist das eine neue Situation. Wir tun alles, um den Service für Sie aufrecht zu erhalten. Unsere Hotline wird weiter für Sie da sein, und selbstverständlich wird auch die Programmierung unserer Software weitergehen, so dass Sie weiterhin aktuelle Updates erhalten.
Wir danken für Ihr Verständnis, und wünschen Ihnen und Ihren Familien, dass Sie unbeschadet durch diese Krise kommen. Bleiben Sie gesund!
Ihr Team von Workshop Software
Das Bundeszentralamt für Steuern hat heute das Internet-Portal in seinem Aufbau und seiner Funktion grundlegend verändert. Daher funktioniert der teilautomatische Zugriff aus dem GV-Programm nicht mehr.
Beschwerden hierzu richten Sie bitte an die zuständigen Stellen.
In der kommenden Woche beabsichtigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), neue Versionen von ELSTER und dem BZSt-Online-Portal (BOP) zu veröffentlichen. Das Portal wird deshalb voraussichtlich am 25. März nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Anpassungen soll es Neuerungen hinsichtlich der formularbasierten Antragsstellung für das Kontenabrufverfahren geben. Es ist der Einsatz von geänderten Formularen vorgesehen, und auch die Menü- und Benutzerführung soll geändert werden. Außerdem wird die Nutzung auf bestimmte Betriebssysteme und Browser begrenzt werden.
Achtung! Diese Nachricht gilt nur für Gerichtsvollzieher im Bundesland Sachsen!
Bitte beachten Sie auch unsere Nachricht zur Personalbedarfsrechnung der GV vom 29. Juni!
Mit dem Schreiben des OLG Dresden vom 01. Juli 2015 (E 234-1/15) werden Sie um Mitteilung der „Zahl der MDR-/GEZ-Aufträge" für die Jahre 2013 und 2014 sowie für das 1. Halbjahr 2015 gebeten.
30. Dezember 2019
Probleme mit Buchungen im Kassenbuch.
Die Kommission für Fragen der Personalbedarfsberechnung (Pensenkommission) hat sich mit den Möglichkeiten zur Überprüfung der Anwendbarkeit einer von der bayerischen Landesjustizverwaltung vorgestellten Methode zur Bemessung des Geschäftsanfalls im Gerichtsvollzieherwesen auseinandergesetzt und bittet zum jeweiligen Quartalsende am 30. September bzw. 31. Dezember, die im DR II vergebene Nummer anzugeben sowie die darin enthaltenen Zustellungsaufträge.
Sofern Sie die Dienstregister I und II jeweils separat führen, ist die Anzahl der Aufträge anhand der jeweiligen Nummer des Registers zu entnehmen. In den Bundesländern wie z.B. Bayern, in denen nur ein Register geführt wird, können Sie diese Zahl auch schnell und einfach ermitteln:
20. Dezember 2019
Wegen umfangreicher Änderungen im Bundesland Hessen waren in den letzten Wochen noch Anpassungen notwendig geworden, die wir - um Probleme mit dem Jahresabschluss 2019 in anderen Bundesländern zu vermeiden - erst im laufenden Dezember ausliefern können.
Wir werden deshalb am 30. Dezember noch ein Update ausliefern, das diese neuen Komponenten für alle Bundesländer sowie die speziellen Anpassungen für Hessen enthält.
Für Anwender aus dem Bundesland Hessen gilt daher: Bitte warten Sie bis zur Veröffentlichung des Updates und folgen den mitgelieferten Anweisungen zur Umstellung, um den Jahresabschluss erfolgreich durchzuführen.
Anwender aus allen anderen Bundesländern können den Jahresabschluss jetzt schon durchführen, aber bitte noch keine KB2-Buchungen für das Jahr 2020 durchführen. Bitte warten Sie damit ebenfalls bis zur Veröffentlichung des Updates, damit auch Sie die neuen Komponenten für das Kassenbuch 2 problemlos einsetzen können.
Wir danken für Ihr Verständnis für diese notwendige Vorgehensweise bei der Umstellung!
Das gesamte Team von Workshop Software wünscht Ihnen Frohe Weihnachten, ruhige Festtage und einen guten Rutsch in ein gesundes und fröhliches neues Jahr!
Offenbar treten seit einiger Zeit gehäuft Fehler bei der Übermittlung von Überweisungen an die Postbank auf: Die Zeile "Verwendungszweck" wird dort nicht richtig ausgewertet und die enthaltenen Daten nicht weiter übermittelt. Das kann zu Irritationen beim Zahlungsempfänger führen.
Aufgrund von der Justiz veranlassten Änderungen im Bundesland Hessen mussten grundlegende Änderungen am Kassenbuch vorgenommen werden. Aus diesem Grund werden wir ein vollständig überarbeitetes Kassenbuch auch für alle anderen Bundesländer ausliefern. Hierzu waren jedoch noch kleinere Anpassungen nötig, die derzeit in der Testphase sind.
Wir bitten Sie deshalb, in diesem Monat (Dezember 2019) noch KEINE Buchungen im Kassenbuch 2 für das Jahr 2020 vorzunehmen. Bitte warten Sie dazu unser letztes Update im Dezember ab, das die letzten Änderungen enthält.
Sie können den Jahresabschluss 2019 jetzt schon problemlos vornehmen - aber bitte noch keine Buchungen für das neue Jahr!
Wir werden Sie mit unserer Update-Meldung und in unserem Webseiten-Blog rechtzeitig über die Freischaltung des neuen Kassenbuches informieren.
Zum 01. Mai des Jahres wird die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Version der verwendeten XJustiz-Datensätze auf die Versionsnummer 1.17.1 umstellen. Ab dem 01. Mai werden dann nur noch Einsendungen mit der neuen Version von der DRV akzeptiert.
Wir haben die aktuelle XJustiz-Version im Gerichtsvollzieher Büro System bereits angepasst und werden zum Stichtag die Umstellung vornehmen. Ein Update des Programms durch Sie ist hierfür nicht notwendig!
Leider erreichte uns erst heute eine Mitteilung der Verfahrenspflegestelle des Vollstreckungsportals, dass die Software Governikus aufgrund eines Beschlusses der BLK-AG IT-Standards vorzeitig geändert wurde. Hier die Meldung im Wortlaut:
hiermit möchte ich Sie vorsorglich darüber informieren, dass die Firma Governikus KG mit dem Release 3.7.7.0 eine wichtige Änderung im Hinblick auf Dateinamen von Anhängen, wie z. B. bei der Einlieferung von Vermögensauskünften umgesetzt hat. Grundlage hierfür ist ein Beschluss der BLK-AG IT-Standards.
Zum Ende Februar laufen die Aktivierungscodes des Jahres 2014 ab, und ein neuer Code muss im Programm für das laufende Jahr 2015 erfasst werden. Das GV-Programm erinnert in regelmäßigen Abständen an die Erneuerung des Codes.
Früher musste der Code noch von Hand eingetippt werden, heute geht das viel einfacher: Mit ein paar Klicks holen Sie Ihren neuen Code direkt über das Internet von unserem Server!
18. November 2019
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen galt seit der Einführung der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung die Pflicht zur Verwendung einer fortgeschrittenen Signatur für Eintragungsanordnungen nach § 882d Abs.1 Satz 3 ZPO. Dies wurde nun geändert; ab sofort soll die fortgeschrittene Signatur nicht mehr verwendet werden:
Im Rahmen der technischen Umsetzung der Gesetzesnovellierung „Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ ist mit Vertretern der Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) Einvernehmen erzielt worden, dass die Eintragungsanordnungen nach § 882d Abs.1 Satz 3 ZPO im Hinblick auf die darin enthaltenen personenbezogenen Schuldnerdaten wenigstens mit einer fortgeschrittenen Signatur an das Schuldnerverzeichnis NRW übermitteln werden sollen. (...)
Heute ist es wieder mal soweit: Die Narren und Jecken übernehmen die Kontrolle nicht nur in vielen Städten und Gemeinden des Rheinlands, sondern auch andernorts in der Bundesrepublik. Auch wir im äußersten Westen Nordrhein-Westfalens können uns dem närrischen Treiben nicht entziehen.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass unsere Hotline am kommenden Rosenmontag, dem 16. Februar, geschlossen bleibt. Am darauf folgenden Dienstag, dem 17. Februar, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da!
Wir wünschen allen Karnevalisten eine fröhliche Zeit - und allen anderen ebenso!
14. November 2019
Der Support von Windows 7 wird am 14. Januar 2020 eingestellt. Danach wird es keinen Support und keine Updates durch Microsoft mehr geben. Machen Sie sich daher rechtzeitig Gedanken über einen Umstieg auf ein neues Betriebssystem.
Weitere Infos finden Sie in den Beiträgen Support von Windows 7 und Updates und moderne Software.
Um die aktuellsten Informationen zu diesem Thema zu erhalten rufen Sie bitte den Beitrag "Informationen zur Abkündigung und Nachfolge von EGVP" vom 09.12.2015 auf.
Vielleicht haben Sie schon vor einigen Wochen die Nachricht vernommen, dass der EGVP-Bürger-Client, den die Gerichtsvollzieher zum Versenden von Nachrichten z.B. an das Zentrale Vollstreckungsgericht verwenden, ab dem 01.01.2016 nicht mehr von der Justiz bereitgestellt werden wird.
12. November 2019
Durch die Verwaltungsvorschrift 2442/0354 vom 26.07.2019 über Zusatzbestimmungen zur Gerichtsvollzieherordnung werden Vorschriften bzgl. der Funktionsbezeichnung der Gerichtsvollzieher/innen eingeführt, die zum 1. September 2019 in Kraft getreten sind und wie folgt lauten:
Abweichend von § 37 GVO führt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher den Schriftverkehr und elektronischen Rechtsverkehr unter der Funktionsbezeichnung „Gerichtsvollzieherin" oder „Gerichtsvollzieher“.
Unterhalb Ihrer Unterschrift darf jedoch weiterhin die Bezeichnung Obergerichtsvollzieher bzw. Obergerichtsvollzieherin vermerkt sein. In unserem Lehrvideo möchten wir Ihnen einen Weg zeigen, wie Sie diese Vorschrift im GV Büro System umsetzen können.
Sehr geehrte Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Bremen,
aufgrund des Beitritts Ihres Bundeslandes zur länderübergreifenden Arbeitsgruppe "Gerichtsvollzieherprogramme" greifen nun auch die dort festgestellten Regelungen und Verfahren für Anwender aus diesen Ländern.
Dies beinhaltet die Vorschrift, dass der Zugang zum GV-Programm über die Verwendung eines im Programm erstellten Kürzels nicht mehr erlaubt ist.
01. Oktober 2019
Mit Erlass vom 24.09.2019 - 2346-II/B1-2018/17169-Z/A2 – Schreiben des Bundesamtes für Justiz vom 23.09.2019 (III 3 – 3004/7-33 16/2019) ist eine differenzierte Erfassung von Räumungsdaten erforderlich.
Im Gerichtsvollzieher Programm haben Sie seit Februar 2019 die Möglichkeit, die Räumung nach den geforderten Kriterien zu erfassen. Innerhalb der Akte können Sie auf der Registerkarte STATISTIK folgende Kennziffern erfassen:
RW – durchgeführte Wohnungsräumung
RS – durchgeführte sonstige Räumungen
Als „Sonstige“ sind alle Räumlichkeiten zu verstehen, die nicht Wohnzwecken dienen (z.B. Geschäftsräume, Garagen, Lagerräume etc.)
Sie können die Anzahl der einzelnen Kennziffern und deren Summen im GV Büro System auswerten lassen. Da die Bundesländer sich noch nicht einig sind, wie die Auswertung zu Papier gebracht werden soll (Erweiterung der GV 12, eigener Vordruck als Anlage), werden wir diese bei Erscheinen nachreichen. Alternativ werden wir einen eigenen Vordruck entwerfen, in dem Sie dann alle notwendigen Daten ersehen können und den Sie zur Abgabe der erfassten Statistikdaten nutzen können.
Wir haben ein Video zum Thema erstellt, in dem wir Ihnen die Möglichkeiten der Erfassung der Kennziffern und deren Auswertung anschaulich demonstrieren möchten:
Außerdem interessant: Sehen Sie in diesem Video, wie sich ein eigener Button "Statistik" an beliebiger Stelle im Programm einbinden lässt, um die Kennziffern beim Bearbeiten der Akte direkt eingeben und ändern zu können:
Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Dezember 2014 eine aktualisierte Version seines "Leitfadens für Anfragen an zentrale Register (Fremdauskünfte)" veröffentlicht.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weist explizit auf Änderungen im entsprechenden Kapitel 3 hin und bittet um Beachtung.
19. August 2019
Um den Fehler im letzten Windows-Update, der im GV-Programm zu diversen Abbrüchen führt, zu beheben, hat Microsoft für die meisten betroffenen Windows-Versionen ein Korrektur-Update erstellt, welches jedoch unter Umständen nicht mit dem normalen Update-Prozess in der Windows-Systemsteuerung zur Verfügung gestellt wird.
Hier ist ein alternativer Weg, um das richtige Update zu bekommen.
Sehr geehrte Anwenderinnen und Anwender,
ein Blick auf den Kalender offenbart die bevorstehende Weihnachtszeit und kündigt den Jahreswechsel an.
Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich für Ihre Treue und Mitarbeit im vergangenen Jahr bedanken.
14. August 2019
Update 16.08.2019 11:45 Uhr:
Das Windows-Update mit der Kennzeichnung KB4512488 löst ebenso den Fehler 5 aus. Beispielsweise kann der Menüpunkt "Anwenderstamm" nicht geöffnet werden.
Update 15.08.2019 07:30 Uhr:
Nach ersten Erkenntnissen (auch durch Mithilfe unserer Kunden), hat das Windows-Update auch Auswirkungen auf weitere Programmteile.
Am Dienstag, den 13. August, wurde von Microsoft ein automatisches Windows-Update ausgeliefert und installiert. Die Windows-Updates haben die Kennzeichnungen KB4512508 und KB890830.
Leider konnte es in der letzten Nacht und am heutigen Morgen passieren, dass das GV-Programm mehr als 1 Minute zum Starten benötigte, und dass die Kommunikation mit dem E-Mail-Server gerichtsvollzieher.de gestört war.
Die Ursache war ein Angriff auf die Server-Infrastruktur unseres Internet-Providers, der nun abgewehrt wurde. Die Server wurden mittlerweile wieder hergestellt und das Problem sollte nicht mehr auftreten.
Aufgrund von Wartungsarbeiten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vom 23.07.2019 wurde der Zugang zum Portal erneut geändert und macht ein Update des Elster Authenticators erforderlich.
Sollten Sie bereits mit einem Zertifikat arbeiten, so betrifft Sie diese Meldung nicht! Es sind nur Anwender betroffen, die mit dem Sicherheitsstick arbeiten!
Um einen funktionierenden Zugang zum BZStOnline-Portal zu erhalten, muss die Software „Elster Authenticator“ in der Version 44.1 vom 16. April 2019 vorliegen.
Wir möchten Sie auf diesem Wege vor einem akuten Sicherheitsproblem warnen. Momentan versenden Betrüger sogenannte "Phishing-Mails" und geben sich dabei als Rechnungsstelle der Telekom, Vodafone, 1&1, Paypal oder anderen bekannten großen Unternehmen aus. Die E-Mail enthält einen täuschend echt wirkenden Briefkopf des Unternehmens, sowie eine vemeintliche Rechnung, die zu öffnen sei. Die "Rechnung" entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ZIP- oder EXE-Datei.
ÖFFNEN SIE NIEMALS, UNTER GAR KEINEN UMSTÄNDEN, DIE ANHÄNGE ODER DIE ENTHALTENEN LINKS DIESER E-MAILS!
Der Support von Windows 7 wird am 14. Januar 2020 eingestellt. Danach wird es keinen Support und keine Updates durch Microsoft mehr geben. Machen Sie sich daher rechtzeitig Gedanken über einen Umstieg auf ein neues Betriebssystem.
Weitere Infos finden Sie in den Beiträgen Support von Windows 7 und Updates und moderne Software.
Heute erreichte uns folgende Nachricht der Deutschen Rentenversicherung, die wir Ihnen auf diesem Weg mitteilen:
Am 22.11./23.11.2014 findet bei der DSRV in Würzburg ein Wartungstermin im Rechenzentrum statt. Betroffen davon ist u.a. auch die Datenannahme von Auskunftsersuchen der Gerichtsvollzieher.
Sicherlich ist Ihnen bereits die Nachricht vom Zentralen Vollstreckungsgericht in Dessau-Roßlau zugegangen, in der Sie gebeten werden, die Einlieferung ins Schuldnerverzeichnis bzw. des Vermögensverzeichnisses OHNE eine Signatur durchzuführen.
Wir haben diese Einstellung bereits für Sie vorgenommen. Bitte kontrollieren Sie aber sicherheitshalber, dass der Haken bei der Option "NACHRICHT SIGNIEREN" nicht gesetzt ist. Dies können Sie auf der ersten Seite des Assistenten einstellen, wie hier zu sehen:
Der Lieferant der Telesec-Signaturkarten, die Firma XSign GmbH, weist darauf hin, dass sich die Lieferzeiten der Telesec-Signaturkarten im Monat Dezember verlängern könnten, weil zum Jahresende üblicherweise auch andere Branchen ihre Signaturkarten erneuern. Die Lieferzeit könne dann durchaus vier Wochen und länger betragen.
Wir empfehlen deshalb die rechtzeitige Bestellung neuer Signaturkarten, falls Sie jetzt noch mit einer Signaturkarte der Signtrust arbeiten und noch keine Bestellung getätigt haben, um zum Jahreswechsel rechtzeitig eine neue zu erhalten.
16. April 2019
Aktuelle Informationen schnell verfügbar zu haben ist heute wichtiger denn je. Mit den richtigen Informationen lassen sich Abläufe optimieren, die verfügbare Zeit besser nutzen und Ärger vermeiden. Workshop liefert Ihnen alle Informationen, die für Sie wichtig sind, direkt im GV Büro System.
Ab heute, dem 05.11.2014, funktionieren Einsendungen an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) über das GV-Programm und EGVP wieder wie gewohnt. Die DRV hat kurzfristig - wohl auch Dank der Meldungen zahlreicher Gerichtsvollzieher - die verwendete XJustiz-Norm wieder auf das bisher gebräuchliche Format mit der Version 1.15 zurückgestellt.
Nachdem es in den letzten Wochen vermehrt zu Problemen bei der Abfrage von Informationen vom Bundeszentralamt für Steuern kam und immer mehr Anwender den Ablauf nicht mehr störungsfrei vornehmen konnten, haben wir die Steuerung der Abfrage im BOP-Portal komplett neu programmiert.
Die DRV hat zum 1. November 2014 das Anfrageformat auf die Version 1.16.0 der XJustiz-Norm umgestellt, ohne eine diesbezügliche Mitteilung zu machen. Diese Version ist seit dem 31. Oktober 2014 laut der Internet-Seite http://www.xjustiz.de der Bund-Länder-Kommission die gültige Version.
Am 12. März 2019 wird Microsoft u. a. für das Betriebssystem Windows 7 (SP1) ein Sicherheitsupdate veröffentlichen. Grob gesagt geht es um eine verbesserte Verschlüssung.
Wichtig dabei zu wissen ist, dass Sie ohne das Aufspielen dieses Updates ab dem 16. Juli 2019 keine neuen Updates für das Betriebssystem Windows 7 (SP1) mehr erhalten werden.
Immer wieder tauchen bei uns in der Hotline dieselben Fragen auf, die die Deutsche Rentenversicherung wohl nicht beantworten kann:
11. Februar 2019
In den letzten Tagen erreichen uns E-Mails von Kunden, die als Antwort auf Ihre Anfrage beim Melderegister folgende Meldung erhalten:
„Fehlender Anfrageanlass“
Eine Anfrage bei IT.NRW ergab folgende Rückmeldung:
Heute scheint das Vollstreckungsportal der Justiz wieder einmal erhebliche Probleme zu haben. Wenn Sie keine Abfragen durchführen können oder die Geschwindigkeit sehr langsam ist, hat das nichts mit dem GV-Programm zu tun, sondern mit dem Server der Justiz. Bitte sehen Sie davon ab, diesbezügliche Meldungen an unsere Hotline zu schicken. Für das Funktionieren des Vollstreckungsportals ist die Justiz bzw. IT-NRW verantwortlich. Wenden Sie sich gegebenenfalls an die dortige Hotline.
Falls im Programm EGVP die Meldung erscheint „Die Umwandlung der Daten in eine OSCI-Nachricht ist fehlgeschlagen. Es konnte keine Verbindung zum Verzeichnisdienst hergestellt werden. …“, bedeutet das, dass der entsprechende Server des EGVP-Netzwerkes, mit dem die Empfänger identifiziert werden, nicht im Internet erreichbar ist.
17. Januar 2019
Die neuen Aktivierungscodes für das laufende Jahr 2019 sind freigeschaltet!
Wir bitten Sie, die neuen Codes bis zum 30. Januar zu installieren. Damit wird Ihre Software wieder für das ganze Jahr freigeschaltet. Bitte gehen Sie dazu wie folgt vor:
Wenn Sie die Meldung erhalten, dass neue Aktivierungscodes vorliegen, antworten Sie auf die Frage, ob Sie diese installieren möchten, mit JA. Alternativ wählen Sie im Programm-Menü den Punkt "? -> Aktivierungscode eingeben."
10. September 2014
Nachdem vor einigen Wochen bekannt wurde, dass Signtrust, das Trustcenter der Deutschen Post, zum Ende des Jahres 2014 seinen Dienst einstellt, haben wir uns um eine neue Lösung für elektronische Signaturen für unsere Anwender bemüht. Wir freuen uns deshalb, Ihnen heute unsere neue Partnerschaft mit der Firma X-Sign GmbH bekanntzugeben. X-Sign arbeitet seit Jahren mit dem größten und ältesten deutschen Trustcenter, der T-Telesec, einer Tochter der T-Systems im Konzern Deutsche Telekom, zusammen. Somit ist X-Sign in der Lage, alle Anfragen bezüglich Zertifikaten und Signaturen kompetent und vertrauenswürdig zu beantworten und alle Produkte rund um die elektronische Signatur zu liefern. Neben den Telesec-Signaturkarten liefert X-Sign auch Kartenleser der Firma Reiner SCT und die Signatursoftware Sign Live T-Edition.
14. Januar 2019
Wie schon 2014 für Windows XP und 2017 für Windows Vista wird es von Microsoft ab dem 14. Januar 2020 für das Betriebssystem Windows 7 keinen Support und keine Updates mehr geben. Dadurch sinkt der Schutz vor Angriffen auf Ihr System durch Viren, Spyware und andere Schadsoftware erheblich. Außerdem wird es immer wahrscheinlicher, dass moderne Softwareprodukte nicht mehr auf Windows-7-Rechnern installiert werden können. Auch wir setzen bei der Weiterentwicklung unserer Software auf modernere Versionen von Windows.
Nachdem vor einigen Wochen bekannt wurde, dass Signtrust, das Trustcenter der Deutschen Post, zum Ende des Jahres 2014 seinen Dienst einstellt, haben wir uns um eine neue Lösung für elektronische Signaturen für unsere Anwender bemüht. Wir freuen uns deshalb, Ihnen heute unsere neue Partnerschaft mit der Firma X-Sign GmbH bekanntzugeben.
14. Januar 2019
Der Support von Windows 7 wird am 14. Januar 2020 eingestellt. Danach wird es keinen Support und keine Updates durch Microsoft mehr geben. Machen Sie sich daher rechtzeitig Gedanken über einen Umstieg auf ein neues Betriebssystem.
Weitere Infos finden Sie in den Beiträgen Support von Windows 7 und Updates und moderne Software.
Seit kurzem ist es auch Gerichtsvollziehern aus Baden-Württemberg erlaubt, elektronische Anfragen an das Kraftfahrtbundesamt zu stellen.
Diese laufen analog zu den anderen Behördenanfragen ab und können bequem über Ihr GV Büro System erstellt werden.
07. Januar 2019
Seit einiger Zeit kann es vorkommen, dass Abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern länger als gewöhnlich dauern, mitunter sogar mehrere Minuten.
Dies ist kein Fehlverhalten des GV-Programms, sondern liegt in der Antwortgeschwindigkeit der Server des Bundeszentralamts begründet. Unser Programm reagiert auf die Antworten dieser Seite, und wenn diese lange dauern, muss unser Programm warten, bis es eine Antwort erhält. Wir haben keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit, mit der der Server des Bundeszentralamts die Daten sendet.
Immer wieder wird die Frage an uns herangetragen, ob die angebotenen Updates für Java installiert werden sollen.
Grundsätzlich lässt sich hierzu sagen, dass es sinnvoll ist, solche Systemsoftware aktuell zuhalten, da auch dort die Programmierer bemüht sind, Verbesserungen zu machen und Sicherheitsprobleme zu beheben.
07. Januar 2019
Seit einigen Monaten stellt Governikus KG einen neuen Installer für den Governikus Communicator Justiz Edition zur Verfügung. Es gilt nun ausschließlich der Installer in der Version 2.0.2. / Relase Version 3.7.3.2.
Gerne können wir Ihnen im Rahmen unserer kostenpflichtigen Serviceleistungen beim Update auf diese Version behilflich sein. Buchen Sie bitte dazu die passende Leistung hier auf unserer Internetseite:
05. August 2014
Wie in der letzten Woche überraschend bekannt wurde, stellt die Deutsche Post Signtrust ihren Betrieb als Trustcenter zum Ende des Jahres ein. Das bedeutet, dass es zu Ihrer möglicherweise bestehenden Signaturkarte der Signtrust keine Nachfolgekarte mehr geben wird. Natürlich behalten bereits ausgegebene Karten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, und werden auch bis dahin funktionieren.
Wie in der letzten Woche überraschend bekannt wurde, stellt die Deutsche Post Signtrust ihren Betrieb als Trustcenter zum Ende des Jahres ein. Das bedeutet, dass es zu Ihrer möglicherweise bestehenden Signaturkarte der Signtrust keine Nachfolgekarte mehr geben wird. Natürlich behalten bereits ausgegebene Karten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, und werden auch bis dahin funktionieren.
10. Dezember 2018
Am kommenden Mittwoch, dem 12. Dezember, erfolgt die Freischaltung unserer neuen Telefon- und Internetleitung durch die Deutsche Telekom sowie die Installation einer neuen Telefonanlage. Dadurch erhalten unsere Server eine schnellere Internetanbindung und unsere Telefonanlage wird grundlegend modernisiert.
Durch diese Umstellung kann es passieren, dass unsere Telefonie und unser Internetanschluss an diesem Tag zeitweise nicht funktionieren, so dass wir keine Anrufe tätigen und keine E-Mails empfangen können.
Wir haben in den Reihen der Justiz für genügend Aufruhr gesorgt, sodass damit zu rechnen ist, dass in absehbarer Zukunft eine Klärung zur automatischen Nutzung des Vollstreckungsportals erfolgen wird.
Zwischenzeitlich haben wir das Problem analysieren können und sind aktuell dabei, ein Update des GV-Programms vorzubereiten, mit dem dann die automatische Abfrage wieder zuverlässig funktionieren wird.
Aktuell scheint es mal wieder Wartungsarbeiten im BZStOnline-Portal zu geben. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu diesen Arbeiten ausschließlich an den Portalbetreiber.
Das Ergebnis der Wartungsarbeiten ist uns nicht bekannt. Wir werden daher nach Abschluss der Arbeiten die Abläufe überprüfen und gegebenenfalls unsere Programmierung an die neue Lage anpassen.
Wir bedauern sehr, dass die Betreiber des Vollstreckungsportals wieder einmal den Aufbau der Seiten derart verändert haben, dass unsere Software die Felder der Eingabemaske wieder nicht identifizieren kann. Hier ist jetzt wieder eine Analyse erforderlich und nach der ersten Grobanalyse wohl auch ein Programm-Update unsererseits, damit die Abfragen wieder automatisch funktionieren.
12. November 2018
Seit Mai dieses Jahres ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und die Rechte Betroffener. Um diese Rechte wahren zu können, müssen alle Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, eine Dokumentation ihrer Tätigkeiten erstellen. Dazu gehört neben einer Datenschutzerklärung auch ein sogenanntes "Verarbeitungsverzeichnis personenbezogener Daten nach Artikel 30 Abs. 1 DSGVO" mit Anlagen. Nach Artikel 30 DS-GVO hat dieses Verzeichnis der "Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten" zu erstellen, i.w.S. der Datenschutzbeauftragte.
Wegen der nicht eindeutigen Informationen in den Rundschreiben des KBA bzw. von IT.NRW möchten wir bezüglich der Abfragen beim KBA und bei der DRV noch einmal darauf hinweisen, dass wir den Ablauf mit der Registrierung für das KBA und die Funktion der danach möglichen Abfragen ausführlich in unserer Dokumentation beschrieben haben.
Wichtig: Zur korrekten Registrierung benötigen Sie das aktuelle Update 1172.
25. Oktober 2018
Aktuell melden sich vermehrt Kunden in unserer Hotline mit der Meldung, dass "ihr Postfach noch nicht freigeschaltet wurde".
Dabei wird sich auf das EGVP-Postfach im Governikus Communicator bezogen.
Es liegt ein neues Update für das GV Büro System bereit! Die Version 2.1 Build 1171 steht ab sofort zum Download zur Verfügung! Wie immer können Sie die Installationsdatei für das Update von unserer Internetseite laden, oder Sie verwenden das automatische Update im Programm unter ? -> Service -> Programm-Updates.
21. September 2018
Am 4. Oktober 2018 wird der EGVP-Bürger-Client abgeschaltet (Stand 10.09.2018 14:47). Damit endet der Anfang 2015 gestartete Abschaltungsprozess. Was nun aus unserer Sicht zu beachten ist haben wir in diesem Beitrag für Sie kurz zusammengefasst.
Das Osterfest steht vor der Tür, und zu diesem Anlass möchten wir Sie zum Ostereier-Suchen auf unserer Webseite einladen, bei der es auch etwas zu gewinnen gibt!
In der Zeit über Ostern, vom 16.04. bis zum 23.04.2014, sind auf unserer Webseite 10 Ostereier versteckt! Die ersten 50 Besucher, die alle 10 Eier finden, können gewinnen!
13. September 2018
Aus gegebenem Anlass weisen wir erneut auf unseren Beitrag vom 9. Januar 2017 hin:
Störung Governikus Communicator - Umwandlung in eine OSCI-Nachricht
09. April 2014
Zur Zeit verbreitet die Firma Microsoft Updates für die verschiedenen Betriebssysteme (Windows) und Office-Pakete. Unter Umständen werden diese - je nach Einstellung in Ihrem Windows-System - automatisch heruntergeladen und installiert.
Stand: 10.09.2018 14:47 Uhr
In einer Meldung vom 10. September 2018 gab https://egvp.justiz.de/ bekannt, dass der EGVP-Bürger-Client am 4. Oktober 2018 abgeschaltet wird.
28. März 2014
Nach dem 8. April 2014 wird es von Microsoft keinen Support und keine Updates mehr für das Betriebssystem Windows XP geben. Dadurch sinkt der Schutz vor Angriffen auf Ihr System durch Viren, Spyware und andere Schadsoftware erheblich. Außerdem wird es immer wahrscheinlicher, dass moderne Softwareprodukte nicht mehr auf Windows-XP-Rechnern installiert werden können. Auch wir setzen bei der Weiterentwicklung unserer Software auf modernere Versionen von Windows.
Stand: 24.07.2018 15:15 Uhr
Aktuell scheint es mal wieder Wartungsarbeiten im BZStOnline-Portal zu geben. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu diesen Arbeiten ausschließlich an den Portalbetreiber.
21. März 2014
Wir haben eine weitere wichtige Maßnahme für die Sicherheit unserer Kunden umgesetzt: Ab sofort werden unsere Webseite und alle Dienste, die darauf laufen, verschlüsselt per HTTPS/SSL übertragen.
Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie keine „Reorganisation“ durchzuführen. Es spielt dabei keine Rolle, um welchen Programmpunkt es sich dabei handelt.
Wir werden Sie erneut benachrichtigen, sobald die Funktion wieder nutzbar ist.
Zahlreiche Gerichtsvollzieher nutzen unser Angebot einer kostenlosen E-Mail-Adresse mit Postfach auf der Domäne @gerichtsvollzieher.de. Dies ist ein klassisches E-Mail-Postfach, das mit gängigen E-Mail-Programmen wie Outlook, Windows Live Mail oder Thunderbird benutzt werden kann.
30. Mai 2018
Seit der Version 2.5.1273 können Sie bei Bedarf einen Text gemäß Art. 13 DSGVO (Informationspficht) in den Briefbogen einfügen.
Daher haben wir unseren Beitrag zum Briefbogen passend erweitert.
Um in Zukunft Anfragen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) vornehmen zu können, ist es notwendig, dass Sie sich als Gerichtsvollzieher und Inhaber eines EGVP-Postfaches für die sog. Rolle "buerger_rueck" registrieren lassen, da die DRV kein Behörden-Postfach hat. Dies wurde durch die DRV mitgeteilt.
27. April 2018
Wie von der Justiz und den Behörden vorgesehen, werden zum 1. Mai (wegen Feiertags am 2. Mai) die von der Justiz verwendeten Datenstrukturen XJustiz (2.2.1) und XMeld (2.3.1) auf die neuen Versionen umgestellt.
Die Umstellung von XJustiz betrifft das KBA und die DRV, XMeld betrifft die Meldebehörden.
Ab dem Stichtag werden von den Behördern nur noch die neuen Versionen verarbeitet.
Wir haben die aktuellen Versionen schon länger im Programm eingearbeitet und werden diese am Morgen des 2. Mai freischalten. Dies geschieht automatisch und erfordert kein neues Update oder ein Eingreifen Ihrerseits!
30. Januar 2014
Seit kurzem erhalten Anwender unserer Gerichtsvollzieher-Software den Hinweis, der der Lizenzierungscode zum Ende Februar abläuft und erneuert werden muss.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZStOnline-Portal) hat heute, am 27.03.2018 gegen 15 Uhr den Ablauf und die Bedienung des Portals verändert, so dass der automatisierte Ablauf, der normalerweise vom GV Büro System vorgenommen wird, derzeit nicht durchlaufen werden kann. Es ist ein manuelles Eingreifen erforderlich, um das „Umschlüsseln persönlicher Daten“ durchzuführen.
Neue Aktivierungscodes stehen bereit!
Seit kurzem erhalten Sie vom Programm den Hinweis, dass Ihr Lizenzierungscode zum 28.02.2014 abläuft und erneuert werden muss.
09. Februar 2018
Wie wir von verschiedenen Nutzern erfahren haben, ist aktuell das Versenden von E-Mails nicht möglich. Das Empfangen aber schon.
Diese Fehlerbeschreibung deutet auf das schon lange bekannte "Speedport-Problem" hin.
27. Januar 2014
Um einen einheitlichen Zahlungsverkehr im europäischen Raum zu gewährleisten, werden in diesem Jahr unter dem Begriff SEPA neue Regeln eingeführt. Zunächst war ein Start zum 1. Februar 2014 geplant, jedoch hat die EU-Kommission die Frist für die Umstellung aufgrund von Problemen bei der Umsetzung bis Ende Juli 2014 verlängert. Das ändert nichts an der Notwendigkeit, die Umstellung rechtzeitig vorzunehmen. Die Software der Workshop Software GmbH enthält jetzt schon alles Notwendige, um ab Februar vollständig SEPA-fähig zu sein.
09. Februar 2018
Im Nachgang zu den angekündigten Wartungsarbeiten am Montag mussten wir feststellen, dass einige Nutzer noch stark veralteten Serverdaten nutzen.
Sollten Sie also Probleme mit dem Versenden von E-Mails haben, kontrollieren Sie bitte diese Daten. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie im Beitrag Einrichtung eines E-Mail-Kontos mit SSL.
Nutzer eines Routers der Telekom lesen bitte zusäzlich den Beitrag Speedport W 724V blockiert E-Mail-Versand.
21. Januar 2014
Durch die Neuregelung der Verordnung über die Vergütung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher hat sich der Ablauf des Monatsabschlusses im Bundesland Hessen geringfügig geändert.
05. Februar 2018
Am heutigen Montag, den 05.02. ab 22 Uhr bis ca. 6 Uhr des Folgetages finden an unserem Webserver Wartungsarbeiten statt. In dieser Zeit ist unsere Webseite nur eingeschränkt erreichbar. Es kann auch zu Verzögerungen bei der Zustellung von E-Mails auf der Domäne "gerichtsvollzieher.de" kommen. Spätestens morgen früh gegen 6 Uhr sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Wir danken für Ihr Verständnis.
16. Januar 2014
Microsoft hat angekündigt, im April 2014 den Support für Windows XP einzustellen. Das bedeutet, dass es ab diesem Datum keine Updates mehr für dieses Betriebssystem geben wird. Immerhin war Windows XP damit ganze 11 Jahre auf dem Markt und galt lange Zeit als stabiles und zuverlässiges System. Es folgten Windows Vista und Windows 7, und dessen Nachfolger Windows 8.0/8.1 ist die aktuelle Betriebssystemversion des Herstellers aus Redmond, USA.
Wie wir soeben erfahren haben, wurde
im EGVP und auch im Communicator eine Sicherheitslücke im Installer entdeckt.
Das Jahr 2013 war ein sehr ereignisreiches Jahr mit vielen Neuerungen: Die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ist in Kraft getreten und hat die Abläufe in den Büros vieler Gerichtsvollzieher auf den Kopf gestellt. Zeitgleich wurden auch GVO und GVGA den modernen Vorgaben angepasst und haben damit nicht nur die Gerichtsvollzieher, sondern auch uns als Softwarehersteller laufend auf Trab gehalten.
Ende Januar laufen die Aktivierungscodes des Jahres 2017 ab. Zeit den neuen Code für 2018 im Programm zu erfassen. Das GV Büro System erinnert in regelmäßigen Abständen an die Erneuerung des Codes.
14. November 2013
Gerichtsvollzieher können aus den unterschiedlichsten Gründen einen Amtsgerichtsbezirk zugeschlagen bekommen. Besonders in Zeiten wie diesen, wo Reformen und Gesetzesänderungen wesentliche Änderungen in den Verfahren mit sich bringen, kommt dies häufiger vor.
20. Dezember 2017
*** Neue Version 2018: Elektronischer Rechtsverkehr eröffnet! ***
Zum 1. Januar 2018 wird auch für die Gerichtsvollzieher der "elektronische Rechtsverkehr" eröffnet. Die Eröffnung dieser technischen Möglichkeit für den sicheren Empfang elektronischer Dokumente, z.B. dem elektronischen Vollstreckungsauftrag, ist ein erster Schritt hin zum vieldiskutierten Konzept der "elektronischen Akte" und kann für alle beteiligten Parteien eine Arbeitserleichterung darstellen, da so Arbeitsabläufe standardisiert und automatisiert werden können. Wie immer ist bei solchen Projekten der Weg steinig und langwierig - und so gestaltet sich auch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs etwas schwierig.
Workshop Software war von Anfang an Teilnehmer aller Arbeitsgruppen zu diesem Thema, um unseren Gerichtsvollziehern den Einstieg so einfach wie möglich zu machen.
GV Büro System Version 2.0.1157
*** ACHTUNG! WICHTIGES UPDATE! BITTE LESEN! ***
Leider konnte es in Version 2.0.1156 vom 2. Oktober (letzte Woche) zu einem Fehler bei der Erstellung von Einsendungen an das Zentrale Vollstreckungsgericht kommen. Betroffen sind Eintragungsanordnungen und/oder die Einsendung von Vermögensverzeichnissen.
12. Dezember 2017
Anwender in Bayern wurden in den letzten Tagen darüber informiert, dass jeder Gerichtsvollzieher ein neues/zweites OSCI-Postfach benötigt, um Nachrichten aus unterschiedliche Rollen empfangen zu können.
Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen unserer Serviceleistungen bei der Einrichtung der Postfächer. Buchen Sie dazu bitte die Serviceleistung SAFE-Registrierung.
26. September 2013
Zum 1. Februar 2014 wird SEPA, die Vereinbarung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA = Single Euro Payments Area), europaweit eingeführt. Schon jetzt laufen die Vorbereitungen dazu auf Hochtouren.
06. Dezember 2017
Es kann passieren, dass Sie folgende Meldung im Zusammenhang mit der Deutschen Rentenversicherung und einer dazugehörigen Überweisung erhalten:
Fehlerhafte Buchungen
Folgende Buchungen sind unstimmig, bitte drucken Sie diese Daten aus und korrigieren Sie ggf. die Überweisungen.
Möchten Sie die XML-Datei trotzdem erzeugen? [...]
Wissenswertes zur Umstellung auf SEPA
Zum 1. Februar 2014 wird SEPA, die Vereinbarung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA = Single Euro Payments Area), europaweit eingeführt. Schon jetzt laufen die Vorbereitungen dazu auf Hochtouren.
Wie wir soeben feststellen mussten, wird beim Login in das BZStOnline-Portal nachfolgende Meldung angezeigt. Diese kommt bei allen Anwendern, die den älteren Sicherheitsstick "G&D Starsign USB Token" verwenden.
16. September 2013
Ihr Briefbogen repräsentiert Sie und Ihr Büro in der Korrespondenz mit Schuldnern, Gläubigern, Banken und anderen Parteien. Er ist wie Ihre Visitenkarte ein Aushängeschild und gleichzeitig Träger wichtiger Informationen. Zum Beispiel werden auf dem Briefbogen wichtige Daten wie Adressen oder Bankverbindungen für den Empfänger angegeben.
Aktuell scheint das BZStOnline-Portal nicht erreichbar zu sein. Bitte wenden Sie sich bei Fragen ausschließlich an den Portalbetreiber.
Folgende Meldungen werden im BZStOnline-Portal und ElsterAuthenticator angezeigt:
03. September 2013
Seit dem 1. September 2013 gelten neue Fassungen der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA). Was hat sich in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr verändert?
10. November 2017
Zur Zeit kann es beim Versuch eine E-Mail aus dem GV Büro System zu senden zu folgender Meldung kommen (Fehler: 32026)
27. August 2013
Beginnend mit dem 1. September diesen Jahres haben sich eine Mehrheit der Bundesländer auf einen einheitlichen Vordruck zur Statistik (GV 12) geeinigt.Im GV Büro System sind bereits jetzt alle aktuellen Entwürfe zur Erfassung der Statistik umgesetzt, so dass ab dem 1. September alle Amtshandlungen wie vorgeschrieben gezählt werden können.
Aktuell wird nachfolgender Hinweis bezüglich der Abkündigung des EGVP-Bürger-Clients verbreitet:
Am 01.01.2018 wird der EGVP-Bürger-Client abgeschaltet und durch einen Nachfolgeclient, der nur der Verwaltung bereits empfangener Nachrichten dient, ersetzt. Für diesen Client wird kein Support geleistet.
Sofern Sie den EGVP-Bürger-Client noch einsetzen, installieren Sie rechtzeitig eine für Sie geeignete Alternativsoftware (beA, beN, beBPo bzw. zugelassenes Drittprodukt).
19. August 2013
Bezüglich der alten und neuen Statistik (GV 12) im Gerichtsvollzieher-Programm herrscht nach wie vor Verwirrung, der wir mit zusätzlichen aktuellen Informationen zuvorkommen möchten!
02. November 2017
Mit der Version 2.0.1148 des GV Büro Systems haben wir die neue Statistik im Programm eingeführt, die ab dem 01.09.2013 nach aktuellem Stand in diesen Bundesländern eingeführt wird: Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
Bei vielen Kunden endet aktuell die Gültigkeitsdauer der Signaturkarten. Prüfen Sie also auch Ihre Karte!
Falls Sie Unterstützung per Fernwartung wünschen buchen Sie bitte eine der nachfolgenden Serviceleistungen.
Das neue Update für das GV Büro System enthält viele wichtige Neuerungen und Vorbereitungen für das Inkrafttreten der neuen GVO und GVGA zum 01.09.2013. Weitere Programmerweiterungen hierzu werden im Laufe des Monats folgen! WICHTIG: Wie bei den letzten Updates ist es auch bei diesem Update dringend erforderlich, dass es auf allen verwendeten Bürorechnern installiert wird, da wegen der neuen Anpassungen die Datenstruktur innerhalb des DR-II geändert werden musste, die nun nicht mehr mit älteren Versionen kompatibel ist!
Wie wir aus unserer Hotlinearbeit erfahren haben, scheint aktuell nachfolgende Fehlermeldung im Governikus Communicator zu erscheinen:
Fehler beim Empfangen von Nachrichten.
(Premature end of file.)
Bitte versuchen Sie die Aktion zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchzuführen.
31. Juli 2013
Mit dem Ziel die bislang geltenden Kostenregelungen zu vereinfachen und ein einheitliches System zu schaffen, bringt das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz umfassende Änderungen für die gesamte Justiz mit sich.
Wie Sie sicherlich wissen, gibt es in der kommenden Woche zwei Feiertage, den Reformationstag am Dienstag und Allerheiligen am Mittwoch. Der Reformationstag ist in diesem Jahr ein bundesweiter Feiertag, um den 500. Jahrestag der Reformation zu feiern.
Dank der Aufmerksamkeit unserer Anwender konnten wir einige exotische Fälle identifizieren, in denen ungültige Zeichen in den BIC/IBAN-Nummern bei einer SEPA-Überweisung zu einem Fehler führen konnten. Diese werden nun automatisch gefiltert, so dass SEPA-Überweisungen und -Lastschriften auch mit diesen Daten problemlos funktionieren.
Aktuell ist unser E-Mail-Server webbox182.server-home.org leider nicht erreichbar. Wir haben den Betreiber kontaktiert.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werde wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.
Alternativ sollten Sie sich aber über den Webmailer direkt einloggen können. Sie werden sehen - nichts ist verloren gegangen und alle neuen Nachrichten sind bei Ihnen angekommen.
Für unsere Software GV Büro System steht ein neues Update bereit! Diese Version enthält viele wichtige Neuerungen, die u.a. die interne Struktur der Daten betreffen! Wir empfehlen dringend, dieses Update auf allen Bürorechnern, auch im Netzwerk, zu installieren!
Wie wir aus unserer Hotlinearbeit erfahren haben, scheint es aktuell immer noch bei einigen Gerichtsvollziehern der Fall zu sein, dass das Signieren von Nachrichten nur teilweise oder garnicht möglich ist. So sind 100 Nachrichten und mehr aufgelaufen.
08. Juli 2013
Mit Stichtag 1. Februar 2014 wird SEPA, die Single Euro Payments Area - zu deutsch also: einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehr -, in allen EU-Staaten eingeführt, um einheitliche Regelungen für Überweisungen und Lastschriften zu schaffen. SEPA wird alle derzeit verwendeten Funktionen vollständig ablösen, so dass Überweisungen und Lastschriften ab diesem Zeitpunkt nur noch im SEPA-Format möglich sind. SEPA benutzt zur Übermittlung der Informationen das Format XML.
Seit dem 25.09.2017 ist die Version 39.1.0 des ElsterAuthenticator verfügbar. Sofern wir Sie beim Update unterstützen sollen, buchen Sie bitte die nachfolgende Serviceleistung und sichern sich Ihren Wunschtermin.
Bestellung "ElsterAuthenticator installieren und konfigurieren"
Bei Fragen zum ElsterAuthenticator selbst, wenden Sie sich bitte an die dortige Hotline.
Erste SEPA-Live-Tests mit Geldinstituten abgeschlossen!
Mit Stichtag 1. Februar 2014 wird SEPA, die Single Euro Payments Area - zu deutsch also: einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehr -, in allen EU-Staaten eingeführt, um einheitliche Regelungen für Überweisungen und Lastschriften zu schaffen. SEPA wird alle derzeit verwendeten Funktionen vollständig ablösen, so dass Überweisungen und Lastschriften ab diesem Zeitpunkt nur noch im SEPA-Format möglich sind. SEPA benutzt zur Übermittlung der Informationen das Format XML.
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Nachrichten der DRV in unserer "Liste der EGVP-Nachrichten" nicht korrekt aktualisert werden können. Der Status bleibt auf "versendet".
Dies hat folgenden Grund:
01. Juli 2013
Die Deutsche Bundesbank hat auf ihren Webseiten den neuen Basiszinssatz veröffentlicht, der ab dem 1. Juli 2013 gültig ist. Dieser ist mit -0,38% weiterhin negativ. Bitte übernehmen Sie den neuen Zinssatz in Ihre Programme!
Seit einigen Tagen erhalten Nutzer der Telesec-Signaturkarte (T-Systems) bei der Einlieferung an das Zentrale Vollstreckungsgericht über Governikus die Fehlermeldung "002 technischer Fehler, Signatur ungültig".
25. Juni 2013
Wir haben unsere Webseite grundlegend überarbeitet und mit vielen neuen Funktionen ausgestattet, um den Service für unsere Anwender weiter zu verbessern. So wollen wir aktuelle Informationen und Neuigkeiten in unserer Software schnell und bequem bereitstellen.
Neben der übersichtlicheren Struktur unserer Webseite haben wir viele neue Möglichkeiten geschaffen, um den Dialog zwischen Workshop und unseren Anwendern zu verbessern. Wir möchten nicht nur Informationen zur Verfügung stellen, sondern sie aktiv an der Entwicklung und Verbesserung unserer Software beteiligen.
01. August 2017
In unserer Hotlinearbeit kam vermehrt die Frage auf, wie man nach erfolgreicher Anfrage beim BOP mittels ElsterAuthenticator auf die Eingangsseite des Programms gelangen kann.
Seit heute Morgen steht die neue Version 2.8.0.3 des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungs-Postfachs (EGVP) zum Download bereit. Entgegen vorausgegangener Meldungen erfolgt bei dieser Version kein automatisches Update von der Version 2.7, sondern sie muss manuell heruntergeladen und installiert werden. Sie finden weitere Informationen zur neuen Version von EGVP auf den Internetseiten des Herstellers: www.egvp.de
Das Bundeszentralamt für Steuern hat heute sein Portal (genau wie das Elster-Portal) umgebaut und eine veränderte Version online gestellt. Deshalb kommt es derzeit beim Abruf aus dem Programm zu Fehlermeldungen, da die Steuerung des Portals durch das Programm nicht mehr funktioniert.
Auch wenn viele von uns schon genug mit den aktuellen Narreteien zu tun haben, bitten wir um Verständnis, dass unsere Hotline am kommenden Rosenmontag, den 11. Februar, geschlossen bleibt. An unserem Standort in Kleve in Nordrhein-Westfalen sind nun wieder die "tollen Tage" angebrochen, und auch wir können uns dem - zumindest am Rosenmontag - schlecht entziehen.
Aktuell scheint es, im Zuge eines Updates auf die Version 38.1.1, Problemen beim ElsterAuthenticator zu geben.
Bitte wenden Sie sich mit Fehlermeldungen ausschließlich an die Hotline des Herstellers/Portalbetreibers.
Wie Sie sicherlich schon bemerkt haben, haben wir unser Dienstregister II mit einer neuen Statistik ausgestattet. Diese Statistik entspricht den Vorgaben Ihres Bundeslandes – sofern uns hierzu entsprechende Entwürfe vorgelegt wurden.
Da uns diese Statistiken erst zum Ende des letzten Jahres bzw. Anfang dieses Jahres erreicht haben, haben wir diese kurzfristig und zeitnah umgesetzt. Die Entwürfe für die neuen Statistiken wurden jedoch größtenteils ohne Dokumentation oder Ausfüllanleitungen übersandt.
Daher besteht nicht nur für Sie an dieser Stelle noch Klärungsbedarf.
Aktuell scheint es mal wieder im Governikus Communicator verstärkt Probleme mit der Umwandlung der Daten in eine OSCI-Nachricht zu geben.
Bitte wenden Sie sich mit dieser Fehlermeldung ausschließlich an die Hotline des Herstellers.
Wenn Sie unsere neue Version 1.20.1116 installiert haben, haben Sie bereits viele Funktionen für die Reform der Sachaufklärung im Programm, die Sie jetzt schon ausprobieren können.
Wenn Sie auch EGVP schon installiert haben, können Sie die EGVP-Funktionen im Programm aufrufen. Sie können natürlich jetzt noch nichts an die Zentralen Vollstreckungsgerichte versenden, da diese noch nicht empfangsbereit sind.
Das SSL-Zertifikat wurde gestern (31.05.2017) auf unserem E-Mail-Server aktualisiert. Von nun an sind die alten Serverdaten nicht mehr gültig. Die knapp zweijährige Übergangsphase, in der sowohl die alten wie auch neuen Daten möglich waren, endet nun.
Wir möchten Ihnen hiermit neue Informationen zum Thema "neue Vermögensverzeichnisse" geben.
Seit einigen Wochen kursieren Gerüchte, wonach einige Bundesländer wie z.B. Niedersachsen neue verpflichtende Vordrucke zum Vermögensverzeichnis herausgegeben haben, die ab sofort zu verwenden seien. Darüber wurden weder die Gerichtsvollzieher noch die Softwarehersteller rechtzeitig informiert, was zu einiger Verwirrung führte.
Die Workshop Software GmbH hat den Vorgang zurückverfolgt und folgendes festgestellt:
Wie wir soeben vom Zentralen Vollstreckungsgericht NRW erfahren haben, werden dort
zurzeit keine Quittungen erstellt [...], da es Probleme bei der Abholung der Nachrichten gibt.
Bitte liefern Sie nicht noch einmal erneut ein, da die Nachrichten nach der Problembehebung nacheinander abgearbeitet werden.
Wann mit der Problembehebung gerechnet werden kann, ist von hier aus noch nicht bekannt.
Es sind aber für heute Nachmittag Wartungsarbeiten angesetzt.
Wegen vermehrter Nachfrage bei unserer Hotline möchten wir Sie heute auf einen Schalter in den Optionen zu Nachrichten hinweisen:
Um zu einer Kostenrechnung immer den Auftraggeber drucken zu lassen, wählen Sie im Menü unter Extras -> Optionen -> Nachrichten -> Einstellungen die Option "Auftraggeber zur Kostenrechnung drucken". Dann wird in der Kostenrechnung der Name des Auftraggebers unter die Überschrift "Kostenrechnung nach § 13 GVKostG an Auftraggeber" gedruckt!
Aktuell häufen sich in unserer Hotline Meldungen, dass der Login in das Vollstreckungsportal nicht möglich ist. Als Grund wird in der Regel angegeben, dass das Kennwort abgelaufen ist.
Sofern Sie diese Meldung innerhalb des GV Büro System z.B. im Fenster "Abfrage Vollstreckungsportal" angezeigt bekommen bedeutet dies, dass das GV Büro System ordnungsgemäß die Internetseite des Portals anzeigen kann. Die Ursache ist daher im Portal selbst zu suchen.
Nutzen Sie immer aktuelle Versionen des GV Büro Systems in Ihrem Büronetzwerk!
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie in Ihrem Büro immer die aktuelle Version des GV Büro Systems installieren sollten. Dies gilt insbesondere, wenn Sie ein kleines Netzwerk mit mindestens zwei Rechnern betreiben: Sie sollten auf allen Rechnern im Netzwerk dieselbe Version des GV Büro Systems installieren! Wenn Sie unterschiedliche Versionen und u.U. eine veraltete Version auf einem Netzwerkrechner einsetzen, kann es zu Problemen beim Datenaustausch kommen!
Am Dienstag, den 23. Mai nahmen wir auf Einladung des Justizministeriums NRW an einer Besprechung zur Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte teil, um die Entwicklungen in diesen Bereichen zeitnah für unsere Anwender umzusetzen und an der Gestaltung der Umsetzung des Gesetzes mitzuwirken.
Sofern Sie die Zustellungsaufträge in einem separaten Buch (Dienstregister I) führen, wäre gemäß der Ausfüllanleitung (Satz 9) jetzt ein guter Zeitpunkt, das Dienstregister I aus dem Jahr 2011 vollständig abzuschließen!
Bitte kontrollieren Sie zuerst, ob Sie noch offene Akten haben. Wechseln Sie dazu in das Menü REGISTER / DIENSTREGISTER I / ÜBERSICHT und wählen dort den Jahrgang 2011 an.
Seit einigen Jahren kommt jedes Jahr im Frühling ein Austernfischer-Pärchen zu uns nach Kleve, um auf dem Dach unseres Bürogebäudes zu nisten und seine Jungen auf die Welt zu bringen.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass unsere telefonische Hotline am Montag, den 20. Februar 2012 - dem Rosenmontag für alle Karnevalisten in Nordrhein-Westfalen und anderswo - geschlossen bleibt und bitten hierfür um Ihr Verständnis. Am darauffolgenden Dienstag sind wir selbstverständlich wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da!
Letzte Woche wurde ein neues Update des Governikus Communicator Justiz Edition veröffentlicht und automatisch auf den Anwender-PCs installiert.
In unserer Hotline häufen sich seitdem Meldungen, dass sich der Governikus Communicator zwar öffnen lässt und auch die PIN-Eingabe ordnungsgemäß funktioniert, aber danach nicht der Inhalt des Postfachs angezeigt werden kann. Eine Übernahme der im GV Büro System vorbereiteten Nachrichten ist nicht möglich.
Am 24.01.2012 haben wir die aktuelle Programmversion 1.20.1100 (funktionsgleich mit 1.20.1019) des GV Büro Systems als Postversand zusammen mit den Freischaltcodes für das Jahr 2012 zur Post gegeben. Sie sollten also bis zum Ende der Woche den Postversand in Ihren Händen halten.
Bitte installieren Sie die CD auf jeden Fall, auch wenn Sie ihr Programm per Internet-Update aktuell halten, damit auch die Dateien, Datenbanken und Anleitungsdokumente auf Ihrem/Ihren Computer/n installiert werden, die nicht in den Online-Updates enthalten waren.
Laut § 753 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 130a Abs. 3 Nr.1 ZPO in der ab 01. Januar 2018 gültigen Fassung ist auch der Postfach- und Versanddienst „De-Mail“ ein sicherer Kommunikationsweg. Deshalb sollen Gerichtsvollzieher zusätzlich zum EGVP-Nachfolger Governikus Communicator Justiz Edition auch über ein De-Mail-Postfach verfügen.
Wir hoffen, Sie sind gut in das neue Jahr gekommen.
Zum 1. Januar 2012 hat sich der Basiszinssatz wieder geändert. Nachdem zum 1. Juli 2011 der Zinssatz raufgegangen war, ist er jetzt wieder runter auf 0,12%. Falls Sie den Dialog, der Ihnen beim ersten Programmstart im neuen Jahr für die Änderung des Zinssatzes angezeigt wurde, nicht genutzt haben, können Sie auch die im Folgenden beschriebene Methode nutzen.
Aktuell (02.03.2017 12:00 Uhr) erreichen uns in der Hotline vermehrt Meldungen, dass es beim Abruf von Nachrichten per Governikus Communicator zu Fehlern kommt. Bitte wenden Sie sich an den Support des Governikus Communicators bzw. an den Absender der Nachricht. Wir haben diesbezüglich keinerlei Zugriffsmöglichkeiten.