Informationen für Gerichtsvollzieher in den Bundesländern Brandenburg und Schleswig-Holstein
Wegen der neuen Vergütungsverordnungen ist der Monatsabschluss des Kassenbuchs II neu programmiert worden. Rufen Sie wie gewohnt das Menü KASSENBUCH / ABSCHLÜSSE / MONATSABSCHLUSS auf.
Folgendes Bild erscheint: (Beispiel für Brandenburg)
Bitte kontrollieren Sie hier nochmals Ihre jeweilige Bemessungsgrenze und evtl. weitere Einstellungen wie z.B. Teilzeitbeschäftigung.
Mit Klick auf WEITER erhalten Sie die Möglichkeit, den Abrechnungszeitraum und den Drucker einzustellen. Die letzte Seite zeigt Ihnen die Berechnung vorab und Sie haben die Möglichkeit, sich die Abrechnung über den Button VORSCHAU (unten links) anzeigen zu lassen.
In beiden Bundesländern werden die gebuchten PKH Gebühren – Spalten 12 und 13 – nicht mit verrechnet. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Verwaltung, da die übersandten Muster dies nicht berücksichtigen.
Eine Veränderung im Menü STAMMDATEN / ABRECHNUNGSSCHEIN braucht nicht vorgenommen zu werden, da die neuen Bemessungsgrenzen wie oben abgebildet im Ablauf des Monatsabschlusses enthalten sind und bei Bedarf geändert werden können.