Um die aktuellsten Informationen zu diesem Thema zu erhalten rufen Sie bitte den Beitrag "Informationen zur Abkündigung und Nachfolge von EGVP" vom 09.12.2015 auf.
Vielleicht haben Sie schon vor einigen Wochen die Nachricht vernommen, dass der EGVP-Bürger-Client, den die Gerichtsvollzieher zum Versenden von Nachrichten z.B. an das Zentrale Vollstreckungsgericht verwenden, ab dem 01.01.2016 nicht mehr von der Justiz bereitgestellt werden wird.
Am kommenden Montag, den 09.02.2015, wird der Hersteller von EGVP in der Software einen Hinweis dazu anzeigen. Dieser soll wie folgt lauten:
Die von Ihnen verwendete EGVP-Software steht ab 01.01.2016 nicht mehr zur Verfügung. Alternativlösungen werden künftig ausschließlich von Softwareherstellern angeboten. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig auf www.egvp.de.
Dieser Hinweis wird danach in regelmäßigen Abständen wiederholt in der EGVP-Software angezeigt werden!
Wir möchten Ihnen dazu die folgenden weiteren Informationen geben:
- Die Postfächer (Intermediäre) und die Eintragungen im Verzeichnisdienst (SAFE) bleiben unberührt und für jeden EGVP-Nutzer erhalten. Lediglich die Software zum Senden und Empfangen der EGVP-Nachrichten, der sog. EGVP-Client, wird nicht mehr durch die Justiz zur Verfügung gestellt!
- Die Justiz wird ab dem 01.01.2016 ein sog. Web-EGVP auf einer Webseite bereitstellen, mit dem Bürger über ein Onlineformular Zugang gewährt wird. Mit diesem Webservice können auch Dokumente eingereicht werden, jedoch besitzt diese Möglichkeit keinen Rückkanal, d.h. es können keine Antworten empfangen werden.
- Für professionelle Einreicher wie Sie als Gerichtsvollzieher wird es mehrere Möglichkeiten geben, den weggefallenen EGVP-Client zu ersetzen. Auf Antrag wird die Justiz ggf. den Client "EGVP Enterprise" zur Verfügung stellen. Außerdem befinden sich derzeit zahlreiche alternative Drittprodukte für das EGVP-System in der Entwicklung, die pünktlich zum Ablaufen des "alten" EGVP-Clients zur Verfügung stehen und diesen übergangslos ersetzen werden.
Workshop Software steht schon seit Monaten in Kontakt mit den entsprechenden Herstellern von alternativen EGVP-Produkten und wird eine Lösung in der Gerichtsvollzieher-Software umsetzen, die den bisherigen EGVP-Prozess genauso automatisieren wird wie bisher. Für Sie als Gerichtsvollzieher wird sich also ausser der Verwendung eines anderen EGVP-Software-Produktes nichts ändern. Die Anbindung an die Gerichtsvollzieher-Software wird genauso vollzogen werden wie bisher.
Wir bitten Sie daher, sich von evtl. wiederholenden Meldungen in der EGVP-Software nicht verunsichern zu lassen. Wir sind bereits seit Monaten für Sie am Ball und werden die weitere Entwicklung natürlich so mitgestalten, dass Sie als Gerichtsvollzieher übergangslos und wie gewohnt weiterarbeiten können.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten!