Sehr geehrte Anwenderinnen und Anwender des Gerichtsvollzieher Büro Systems,
zunächst möchten wir Ihnen ein frohes neues Jahr 2021 wünschen. Bleiben Sie weiterhin gesund!
Das neue Jahr bringt wie jedes Jahr neue Besonderheiten, Gesetzesänderungen und sonstige Bestimmungen, die Sie in Ihrem beruflichen Alltag umsetzen müssen.
Wir möchten sie im Januar auf diese drei Punkte hinweisen:
- Die Mehrwertsteuer wird wieder auf 19 % angehoben. Dazu sollte im Menü STAMMDATEN / MEHRWERTSTEUER schon der richtige Wert vorgegeben sein. Dies hat Auswirkung auf die Einlieferungsliste der Post-ZU und Rechtsanwaltsgebühren, die Sie mit F9 heran holen.
- Die Entgelte der Post-Zustellungen KV 701 werden wieder erhöht, in der Regel auf 4,11 EUR. Bitte nehmen Sie diese Änderung zu dem Zeitpunkt vor, an dem Sie diesen Betrag wieder ansetzten müssen. Klicken Sie dazu auf das Menü EXTRAS / OPTIONEN und dort auf KOSTENRECHNUNG. Sofern Sie den Betrag löschen, greift das Programm auf die interne Tabelle der Kostenrechnung zu. Sollten Sie einen eigenen Betrag haben, so setzen Sie diesen bitte dort ein.
- Durch die Veränderungen in den Durchführungsbestimmungen zum GVKostG sind die Drittauskünfte kein Nebengeschäft mehr und somit können Sie hierfür eine separate Auslagenpauschale erheben. Diese Möglichkeit haben Sie im Innendienstprogramm schon und wird Ihnen im Schulungsvideo demonstriert.
Die notwendigen Anpassungen im Aussendienstprogramm werden wir Ihnen im Januar per Update liefern.
Das Team von Workshop Software wünscht Ihnen einen reibungslosen Start ins neue Jahr!