Wie Sie sicherlich schon bemerkt haben, haben wir unser Dienstregister II mit einer neuen Statistik ausgestattet. Diese Statistik entspricht den Vorgaben Ihres Bundeslandes – sofern uns hierzu entsprechende Entwürfe vorgelegt wurden.
Da uns diese Statistiken erst zum Ende des letzten Jahres bzw. Anfang dieses Jahres erreicht haben, haben wir diese kurzfristig und zeitnah umgesetzt. Die Entwürfe für die neuen Statistiken wurden jedoch größtenteils ohne Dokumentation oder Ausfüllanleitungen übersandt.
Daher besteht nicht nur für Sie an dieser Stelle noch Klärungsbedarf.
Vorab möchten wir Sie deshalb bitten, diese Statistik nach dem Tätigkeitsprinzip und nicht nach der Beauftragung des Gläubigers auszufüllen. Das bedeutet, dass Sie eine der aufgelisteten Tätigkeiten dann auch in der Akte entsprechend erfassen. Einige Automatiken sind im Programm schon eingebunden, weitere werden selbstverständlich folgen. Die Auswertung und der Druck der Statistik werden dann ebenfalls mit einem neuen Update aktiviert.
Eine Dokumentation werden wir Ihnen zur Verfügung stellen, jedoch müssen hierzu die offenen Fragen mit den Ministerien abgeklärt sein. Wir werden Sie informieren, sobald diese Informationen vorliegen und bitten bis dahin um Ihr Verständnis und Ihre Geduld!