Informationen zum "Neuen Vermögensverzeichnis" - Workshop Software GmbH

Informationen zum "Neuen Vermögensverzeichnis"

25. April 2012

Wir möchten Ihnen hiermit neue Informationen zum Thema "neue Vermögensverzeichnisse" geben.

Seit einigen Wochen kursieren Gerüchte, wonach einige Bundesländer wie z.B. Niedersachsen neue verpflichtende Vordrucke zum Vermögensverzeichnis herausgegeben haben, die ab sofort zu verwenden seien. Darüber wurden weder die Gerichtsvollzieher noch die Softwarehersteller rechtzeitig informiert, was zu einiger Verwirrung führte.

Die Workshop Software GmbH hat den Vorgang zurückverfolgt und folgendes festgestellt:

Der offizielle, bundeseinheitliche Vordruck zum Vermögensverzeichnis wird im Bundesland Rheinland-Pfalz vom „Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ erstellt und freigegeben und den anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt. Vor der endgültigen Freigabe des neuen Vordrucks werden den Bundesländern ENTWÜRFE übersandt, damit diese den Wortlaut und die Gestaltung prüfen können. Diese Entwürfe haben keinen endgültigen Charakter und sind natürlich nicht verbindlich. Erst nach Freigabe aus Rheinland-Pfalz werden die neuen Vordrucke offiziell.

Das Bundesland Niedersachsen hat diesen Entwurf hergenommen und für offiziell erklärt und seinen Gerichtsvollziehern die ausschließliche Verwendung dieses "neuen" Vordrucks vorgeschrieben. Die mittlerweile kursierenden verschiedenen Versionen haben nun endgültig bei Gerichtsvollziehern, Softwareherstellern und den Mitarbeitern der Justiz für Verwirrung gesorgt.

Ausgelöst durch unsere Nachfrage hat das Ministerium den Entwurf nun wieder zurückgezogen und führt ihn einer erneuten Überarbeitung zu. Es gibt also noch keinen offiziellen "neuen" Vordruck für das Vermögensverzeichnis; dieser wird laut Auskunft des Ministeriums offiziell auch erst zum 01.01.2013 freigegeben werden.

Das Bundesland Niedersachsen ist nun von seiner Vorgabe zurückgetreten: Nach Mitteilung des OLG Celle vom 23.04.2012 können auch weiterhin die alten Vordrucke in der bisherigen Fassung verwendet werden, bis der neue Vordruck endgültig vorliegt. Eine entsprechende Meldung aus anderen Bundesländern gibt es bisher noch nicht.

Wir stehen weiterhin in direktem Kontakt mit den verantwortlichen Stellen und werden die neuen Vordrucke umgehend in unsere Software aufnehmen, sobald sie genehmigt und veröffentlicht wurden. In jedem Fall werden Sie rechtzeitig die neuen Vordrucke in unserer Software vorfinden.

Wir hoffen, die Verwirrung mit diesen Informationen ein wenig gemindert zu haben.