Änderungen im Zahlungsverkehr der Banken ab Oktober 2025 - Workshop Software GmbH

Änderungen im Zahlungsverkehr der Banken ab Oktober 2025

01. Oktober 2025

Ab dem 9. Oktober 2025 besteht für alle europäischen Kreditinstitute die Pflicht zur Einführung von Echtzeitüberweisungen zusätzlich zu den bisherigen SEPA-Überweisungen. Wir möchten Sie über die Auswirkungen und über die sog. Empfängerprüfung informieren.

Erhöhte Sicherheit durch Empfängerprüfung

Zur Steigerung der Sicherheit im Zahlungsverkehr führen die Banken eine automatische Empfängerüberprüfung (VerificationofPayeeVoP) durch. Bei diesem Verfahren wird der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen.

  • Bei Nichtübereinstimmung von Name und IBAN sind die Banken gehalten, Sie als Kunden zu informieren und die Zahlung unter Umständen zu verzögern, um möglichen Missbrauch zu verhindern.
  • Für detaillierte Auskünfte zur Toleranzgrenze bei möglichen Tippfehlern und der Akzeptanzabweichung stehen Ihnen die Berater Ihres jeweiligen Geldinstitutes zur Verfügung.
  • Die VoP-Prüfung erfolgt durch die Empfängerbank, die den angegebenen Namen mit dem Kontoinhabernamen abgleicht und das Ergebnis an Ihre Bank zurückmeldet. Beachten Sie bitte, dass ein solcher Abgleich im Gerichtsvollzieher-Programm selbst nicht stattfinden kann, da die Kreditinstitute keine Abfrage und Prüfung durch Dritte anbieten.

Hinweise zur Nutzung im Gerichtsvollzieher Programm

Für eine korrekte Abwicklung im Gerichtsvollzieher-Programm ist es erforderlich, den entsprechenden Kontoinhaber im Feld Name1 (Registerkarte ZAHLUNGSWEGE, Liste der Überweisungen oder Lastschriften) zu erfassen.

  • Alternativ bietet die neue Programmversion die Möglichkeit, einen abweichenden Kontoinhaber entweder in der Akte oder in den Stammadressen zu hinterlegen. (Version 3.3.1600 oder höher erforderlich!)
  • Wenn das Feld Name1 ausgefüllt ist, wird der Empfänger / Kostenschuldner in dieses Feld eingetragen und dient als Basis für die Erstellung der SEPA-Datei sowie für die Darstellung und den Druck in der Überweisungs- bzw. Lastschriftliste.

Empfehlung zur Datensicherung

Da uns aktuell keine bundeseinheitlichen Richtlinien vorliegen, die klarstellen, ob eine Bank im Fehlerfall die gesamte Überweisungsliste ablehnt oder nur die einzelne fehlerhafte Überweisung nicht ausführt, empfehlen wir dringend:

  • Führen Sie unmittelbar vor der Ausgabe der Überweisungs- oder Lastschriftliste eine Datensicherung durch!
  • Da die bankseitige Prüfung der Überweisung in der Regel sehr zeitnah erfolgt, ermöglicht Ihnen diese Sicherung, die Daten gegebenenfalls zeitnah wiederherzustellen, ohne andere zwischenzeitlich erfasste Daten zu überschreiben

Ihre Wahlmöglichkeiten bei Überweisungen

Als Kontoinhaber haben Sie weiterhin die Wahl zwischen der Standard-Überweisung und der neuen Echtzeitüberweisung. Bitte beachten Sie, dass das Gerichtsvollzieher-Programm aktuell die Standard-Überweisung nach dem SEPA-Standard unterstützt.

Neue gesetzliche Vorgaben

Die Geldinstitute sind verpflichtet, die Echtzeitüberweisungen kostenfrei, rund um die Uhr und ohne zusätzliche Betragsobergrenzen anzubieten.