Nach Hinweisen von Gerichtsvollziehern und aus aktuellem Anlass möchten wir in Erinnerung bringen, dass ab dem 1. Januar 2021 für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls eine Gebühr in Höhe von 22,00 Euro (vorher: 20 Euro) gem. KV 2114 entsteht, die bei der Forderungsaufstellung zu berücksichtigen ist.
Hinweis: Gebühr für Antrag auf Erlass Haftbefehl
21. Januar 2021