Wie im Beitrag Postzustellungsaufträge werden umsatzsteuerpflichtig (vom 25. August 2016) nachzulesen, gab es Änderungen bezüglich der Post-ZU´s.
Nun gibt es neue Informationen für Gerichtsvollzieher/innen aus Baden-Württemberg:
Laut Informationen des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg ist "die Umsatzsteuer für Postzustellungen nicht gesondert in Kostenrechnungen auszuweisen". Passen Sie daher die Einstellungen an:
Weitere Informationen zur Einlieferungsliste Post-ZU finden Sie im Beitrag Einlieferungsliste Post-ZU.