Personalbedarfsrechnung der Gerichtsvollzieher - Workshop Software GmbH

Personalbedarfsrechnung der Gerichtsvollzieher

29. Juni 2015

Die Kommission für Fragen der Personalbedarfsberechnung (Pensenkommission) hat sich mit den Möglichkeiten zur Überprüfung der Anwendbarkeit einer von der bayerischen Landesjustizverwaltung vorgestellten Methode zur Bemessung des Geschäftsanfalls im Gerichtsvollzieherwesen auseinandergesetzt und bittet zum jeweiligen Quartalsende am 30. September bzw. 31. Dezember, die im DR II vergebene Nummer anzugeben sowie die darin enthaltenen Zustellungsaufträge.

Sofern Sie die Dienstregister I und II jeweils separat führen, ist die Anzahl der Aufträge anhand der jeweiligen Nummer des Registers zu entnehmen.  In den Bundesländern wie z.B. Bayern, in denen nur ein Register geführt wird, können Sie diese Zahl auch schnell und einfach ermitteln:

Bitte öffnen Sie den DESKTOP (sofern noch nicht gestartet), der sich auf der linken Seite des Hauptfensters des GV-Programms befindet. Klicken Sie dazu auf das Menü FENSTER und wählen dort DESKTOP an.

Hier werden Ihnen die Anzahl der Zwangsvollstreckungsaufträge und der Zustellungsaufträge in dem Fenster KURZ-STATISIK angezeigt.

Sollte die KURZ-STATISTIK nicht automatisch eingeblendet sein, aktivieren Sie diese, indem Sie auf die Titelzeile der Desktop-Leiste (das fett geschriebene Wort DESKTOP) mit der rechten Maustaste klicken. Es öffnet sich ein Kontext-Menü, von wo aus Sie die einzelnen Elemente des Desktops ein- und ausschalten können. Klicken Sie auf den Eintrag KURZ-STATISTIK, um das Fenster einzublenden. Dort können Sie dann die benötigten Zahlen ablesen.