E-Mail-Adresse für Gerichtsvollzieher - Workshop Software GmbH

Ihr E-Mail-Postfach auf gerichtsvollzieher.de

Spätestens seit Einführung der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung im Jahr 2013 müssen Gerichtsvollzieher auch über eine E-Mail-Adresse verfügen. Mit einer klassischen E-Mail-Adresse können Sie mit Parteien kommunizieren, Sie können die Adresse aber auch zur Registrierung bei zahlreichen Diensten (z.B. SAFE) verwenden. Um eine klassische E-Mail-Adresse kommt heute niemand mehr herum.

Für alle Gerichtsvollzieher bietet Workshop die Einrichtung einer kostenlosen E-Mail-Adresse auf dem Server gerichtsvollzieher.de an. Sie erhalten ein voll funktionsfähiges, werbefreies E-Mail-Postfach mit der Endung @gerichtsvollzieher.de. Das Postfach umfasst eine maximale Auslastung von 20 MB und kann mit jedem gängigen E-Mail-Programm genutzt werden.

Seit 2013 bieten wir diesen Service nun auch kostenlos für alle Gerichtsvollzieher an, auch solche, die (noch) keine Kunden bei Workshop sind!

Bitte melden Sie sich bei uns mit Ihrer Wunsch-Emailadresse. Wir werden Ihr Postfach einrichten und Ihnen die Zugangsdaten übermitteln, mit denen Sie Ihr E-Mail-Programm einrichten können. Weiterführende Hilfen und Dokumentationen zum Umgang mit Ihrem neuen Postfach finden Sie weiter unten auf dieser Seite!

Wir empfehlen die Nutzung von Mozilla Thunderbird in Verbindung mit dem GV Büro System. Unabhängig vom gewählten E-Mail-Programm achten Sie bitte daraf, dass Sie die 32bit-Version des E-Mail-Programms verwenden. Weitere Infos zu einrichtung finden Sie im Beitrag Einrichtung eines E-Mail-Kontos.

Thunderbird: E-Mail-Versand bestätigen

In der Version 60.5.2 von Mozilla Thunderbird kann es dazu kommen, dass Sie dazu aufgefordert werden den Versand der E-Mail zu bestätigen. Es erscheint dann folgende Meldung:

 tb versand bestaetigen001

Mit einem Klick auf OK wird die Nachricht versendet.

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IP-Adresse wird blockiert | Blacklist-Checker

Es kann immer wieder passieren, dass IP-Adressen auf einer "Schwarzen Liste" stehen und somit keine Kommunikation staffinden kann.
So werden beispielsweise E-Mails an oder von einer IP, die auf einer solchen Blacklist stehen, blockiert.

In solchen Fällen sollten Sie eine Nachricht vom "Mail Delivery System" mit der Fehlermeldung "554 5.7.1 Service unavailable; Client host [...] blocked using [...]" erhalten.

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E-Mail-Adresse / Postfach / alter Standard / neuer Standard – eine kurze Erklärung

Im Februar 2018 wurde intern ein neuer Standard für E-Mails auf unserem E-Mail-Server eingeführt.

Davon hat kein Nutzer direkt etwas mitbekommen. Alle Nutzer der @gerichtsvollzieher.de-Adressen konnten ungestört weiterarbeiten und die kostenlose E-Mail-Adresse nutzen.

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Login Webmailer

Um sich im Webmailer anmelden zu können, rufen Sie bitte in Ihrem Web-Browser die folgende Webseite auf:

https://webmail-webbox182.server-home.org/ 

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Login Kunden-Panel

Um sich im Kunden-Panel anmelden zu können, rufen Sie bitte in Ihrem Web-Browser die folgende Webseite auf:

https://webbox182.server-home.org 

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IMAP

IMAP steht für Internet Message Access Protocol. Über dieses Protokoll können Sie Zugriff auf Ihr E-Mail-Postfach erlangen. Dabei werden die Nachrichten immer mit dem E-Mail-Server synchronisiert. Egal von welchem Gerät aus Sie die Nachrichten abrufen - es sind immer alle Nachrichten vorhanden. Dies gilt für alle Ordner, nicht nur den Posteingang.

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Einrichtung eines E-Mail-Kontos mit SSL

Die volle Funktionalität Ihrer gerichtsvollzieher.de-E-Mail-Adresse in Kombination mit dem GV Büro System nutzen Sie mit einem E-Mail-Programm auf Ihrem Computer.

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Fehlermeldungen im Bereich E-Mail

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung häufiger Fehlermeldungen in Bezug auf E-Mails:

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Das Speedport-Problem

In der täglichen Hotline-Arbeit taucht immer wieder folgendes Problem auf:

Ich kann keine E-Mails mehr senden. Der Empfang klappt aber.

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Benutzung der Webmail-Umgebung

Sie können auf Ihr Postfach über einen Webmailer zugreifen. Das ist praktisch ein vollwertiges E-Mail-Programm, welches in Ihrem Web-Browser angezeigt wird.

Der Vorteil bei dieser Methode ist, dass Sie kein Programm auf Ihrem Computer installieren und konfigurieren müssen, und dass Sie Ihr Postfach von jedem Computer aus aufrufen können, der eine Verbindung zum Internet hat.

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Abwesenheitsnotiz / Autoresponder einrichten

Um zum Beispiel während Ihres Urlaubs eine Abwesenheitsnotiz zu hinterlegen, können Sie für Ihre E-Mail-Adresse einen sogenannten Autoresponder einrichten.  Ein E-Mail Autoresponder beantwortet automatisch alle für eine bestimmte E-Mail-Adresse eingehenden E-Mails mit einem von Ihnen vorgegebenen Text.  

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E-Mail-Passwort ändern

Bei der Einrichtung Ihrer E-Mail-Adresse haben wir Ihnen ein zufällig generiertes Passwort zugesendet. Wir empfehlen Ihnen dieses Passwort sofort und ab dann regelmäßig zu ändern.

Um Ihr Passwort zu ändern führen Sie bitte folgende Schritte aus:

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Das gerichtsvollzieher.de-Postfach

Als Gerichtsvollzieher sind Sie auf eine möglichst reibungslose Kommunikation mit Schuldnern, Gläubigern und Dritten angewiesen. Durch die Verwendung geeigneter Kommunikationsmittel lassen sich sowohl Zeit als auch Geld sparen.

Die modernen, digitalen Medien wie E-Mails und das Internet bieten Ihnen hierbei nahezu unbegrenzte Möglichkeiten – und das zu geringstmöglichen Kosten.

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