Sicherlich ist Ihnen bereits die Nachricht vom Zentralen Vollstreckungsgericht in Dessau-Roßlau zugegangen, in der Sie gebeten werden, die Einlieferung ins Schuldnerverzeichnis bzw. des Vermögensverzeichnisses OHNE eine Signatur durchzuführen.
Wir haben diese Einstellung bereits für Sie vorgenommen. Bitte kontrollieren Sie aber sicherheitshalber, dass der Haken bei der Option "NACHRICHT SIGNIEREN" nicht gesetzt ist. Dies können Sie auf der ersten Seite des Assistenten einstellen, wie hier zu sehen:
Ist der Haken bei dieser Option nicht gesetzt, entfällt die Erstellung der Signatur innerhalb der Software Governikus wie gefordert.