Wir bedauern sehr, dass die Betreiber des Vollstreckungsportals wieder einmal den Aufbau der Seiten derart verändert haben, dass unsere Software die Felder der Eingabemaske wieder nicht identifizieren kann. Hier ist jetzt wieder eine Analyse erforderlich und nach der ersten Grobanalyse wohl auch ein Programm-Update unsererseits, damit die Abfragen wieder automatisch funktionieren.
Bitte sehen Sie davon ab, uns diese Fehlermeldung weiterhin zu schicken, da uns die notwendigen Informationen bereits vorliegen.
Wir müssen Sie leider um ein wenig Geduld bitten. Zwischenzeitlich dürfen Sie gerne Ihren Unmut über das Gebaren der Betreiber des Vollstreckungsportals an geeigneter Stelle bei den zuständigen Behörden äußern. Uns würde es schon helfen, wenn wir wenigstens ein paar Tage vor solchen Änderungen eine Mitteilung über das Bevorstehen einer Änderung bekämen.
Benutzen Sie zwischenzeitlich das Vollstreckungsportal direkt mit Hilfe Ihres Internet-Browsers. Wir werden Sie informieren, wenn die Abfrage per Programm wieder funktioniert.