Ausfüllanleitung zur neuen GV 12
Der Gerichtsvollzieher hat nach § 71 Abs. 1 der bundesweit abgestimmten Verwaltungsvorschrift Gerichtsvollzieherordnung ( GVO ) eine Jahresübersicht über seine Geschäftstätigkeit nach dem amtlichen Vordruck GV 12 zu führen. Dieser amtliche Vordruck ist jedoch seit den 1990er Jahren nicht mehr bundeseinheitlich und liegt heute in der Zuständigkeit der Vordruckstellen der einzelnen Länder. Dem entgegen zu Wirken versuchten die Landesjustizverwaltungen erfolgslos zeitweise wieder zu einer einheitlichen Datenerhebung zurückzukehren. Die Justizverwaltungen haben ohne die Landesjustizverwaltungen Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Saarland unter Federführung der Landesjustizverwaltung Sachsen-Anhalt eine Arbeitsgruppe gebildet, die eine die Anforderungen einer modernen Landesjustizverwaltung berücksichtigende neue GV 12 erarbeitet hat. Am 16. Mai 2022 haben Vertreter aller Landesjustizverwaltungen den Vorschlag in Hannover besprochen und die neue Bundeseinheitlichkeit beschlossen.
Wir haben eine Ausfüllanleitung vorbereitet, die Sie beim Führen der neuen Geschäftsstatistik unterstützen soll und beispielhaft die Anwendung im GV-Programm zeigt:
Ausfüllanleitung GV12 für das GV Büro System
Gleichzeitig bieten wir die offizielle Ausfüllanleitung "Übersicht über die Geschäftstätigkeit GV12" als Referenzdokument zur Ansicht an:
Übersicht über die Geschäftstätigkeit (GV12)
Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens die Version 3.3.1562 vom 18.12.2024 des GV Büro Systems installiert haben müssen, um die aktuellen Kennziffern ab dem neuen Jahr verwenden zu können!