Das Jahr 2023 beginnt in wenigen Wochen und bringt einmal mehr weitreichende Änderungen innerhalb der Zwangsvollstreckung mit sich.
Ab dem 1. Januar werden einzelne Kostentatbestände wie z.B. die KV 200 (Vorpfändung) mehrwertsteuerpflichtig. Zu diesem Thema werden Sie in den nächsten Wochen noch ausführliche Informationen von uns erhalten.
Ab diesem Zeitpunkt werden wir keine gekauften Protokolle mehr innerhalb unserer Software unterstützen, da diese in der Regel die aktuellen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. Das bedeutet, dass alle Formulare die sich im Menü FORMULARE unterhalb der Funktion VORDRUCKE KONFIGURIEREN befinden, abgeschaltet werden:
In der Regel finden Sie eine große Auswahl an Formularen unter dem Menü FORMULARE / PROTOKOLLDRUCK. Die POST-ZU finden Sie im Menü FORMULARE / POST-ZU unter der Registerkarte OPTIONEN, das gleiche gilt für die persönlichen ZUs.
Wir bitten Sie daher evtl. Restbestände an Vordrucken bis zum Jahresende zu verwenden und keine neuen Vordrucke bei den Druckereien zu bestellen und somit auf die alternativen Vordrucke, die vom GV-Programm auf blanko Papier gedruckt werden, umzusteigen.