Mit dem Ziel die bislang geltenden Kostenregelungen zu vereinfachen und ein einheitliches System zu schaffen, bringt das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz umfassende Änderungen für die gesamte Justiz mit sich.
Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und Kostenbeamte, aber auch für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer gelten mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes deutlich veränderte Kostenstrukturen.
Zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Wir haben diese Änderungen für Sie in die Gerichtsvollzieher Software eingebunden. (Voraussetzung hierfür ist der Einsatz der Version 2.0.1144)
Weitere Informationen sowie eine tabellarische Übersicht der neuen Gebühren / Kosten durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz finden Sie hier: