Mit Erlass vom 24.09.2019 - 2346-II/B1-2018/17169-Z/A2 – Schreiben des Bundesamtes für Justiz vom 23.09.2019 (III 3 – 3004/7-33 16/2019) ist eine differenzierte Erfassung von Räumungsdaten erforderlich.
Im Gerichtsvollzieher Programm haben Sie seit Februar 2019 die Möglichkeit, die Räumung nach den geforderten Kriterien zu erfassen. Innerhalb der Akte können Sie auf der Registerkarte STATISTIK folgende Kennziffern erfassen:
RW – durchgeführte Wohnungsräumung
RS – durchgeführte sonstige Räumungen
Als „Sonstige“ sind alle Räumlichkeiten zu verstehen, die nicht Wohnzwecken dienen (z.B. Geschäftsräume, Garagen, Lagerräume etc.)
Sie können die Anzahl der einzelnen Kennziffern und deren Summen im GV Büro System auswerten lassen. Da die Bundesländer sich noch nicht einig sind, wie die Auswertung zu Papier gebracht werden soll (Erweiterung der GV 12, eigener Vordruck als Anlage), werden wir diese bei Erscheinen nachreichen. Alternativ werden wir einen eigenen Vordruck entwerfen, in dem Sie dann alle notwendigen Daten ersehen können und den Sie zur Abgabe der erfassten Statistikdaten nutzen können.
Wir haben ein Video zum Thema erstellt, in dem wir Ihnen die Möglichkeiten der Erfassung der Kennziffern und deren Auswertung anschaulich demonstrieren möchten:
Außerdem interessant: Sehen Sie in diesem Video, wie sich ein eigener Button "Statistik" an beliebiger Stelle im Programm einbinden lässt, um die Kennziffern beim Bearbeiten der Akte direkt eingeben und ändern zu können: