Zusammenführung des DRI ins DRII
Wichtig!
Bitte erfassen Sie noch keine Zustellungs- oder Zwangsvollstreckungsakten für das Jahr 2025, bevor Sie nicht die Zusammenführung durchgeführt haben. Die Übertragung der Akten von 2024 auf 2025 muss vor dem Jahresabschluss KBII durchgeführt werden.
Schulungstermin
Wir erinnern in dem Zusammenhang an unsere Online-Schulungsveranstaltung am Freitag, 06.12. um 10 Uhr per Microsoft Teams. Unsere Anwender in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, die die Abschaffung des DRI aktuell betrifft, haben einen Einladungs-Link per Email erhalten.
Voraussetzung
Bitte prüfen Sie, dass in allen Akten, die einen Geldeingang haben, auch ein Erledigungsdatum in Spalte 4a eingetragen ist.
Ablauf
Im Menü REGISTER / DIENSTREGISTER I wählen Sie die Funktion DRI 2024 in DRII 2025 ÜBERTRAGEN an. Ein Fenster JAHRESWECHSEL wird angezeigt, welches darauf hinweist, dass nun der Schalter DRI IM DRII aktiviert wird. Im darauffolgenden Fenster werden alle nicht erledigten Zustellungsaufträge aus dem DRI 2024 in das DRII 2025 übernommen.
Die DRI Seiten werden mit Klick auf den Button JA ausgedruckt und somit noch in das Kassenbuch II Dezember 2024 übernommen. Bitte bestätigen Sie auch Ausdrucke, die mit der Summe 0,00 EUR in das Kassenbuch II übernommen werden sollen.
Es wird der Übertrag in einer Liste dargestellt (alte DR Nummer > neue DR Nummer). Drucken Sie nun diese Liste und verwahren sie gut auf, da sie später zum Verbuchen benötigt wird.
Der Ausdruck inkl. Kassenbuch Nummervermerk erfolgt. Dieser Ablauf entspricht der bekannten Funktion VORTRAGEN GEMÄß 6 WOCHEN FRIST.