Zahlreiche Gerichtsvollzieher nutzen unser Angebot einer kostenlosen E-Mail-Adresse mit Postfach auf der Domäne @gerichtsvollzieher.de. Dies ist ein klassisches E-Mail-Postfach, das mit gängigen E-Mail-Programmen wie Outlook, Windows Live Mail oder Thunderbird benutzt werden kann.
Bekannt ist seit langem, dass die klassische E-Mail ein sehr unsicheres Medium ist, das auf dem Transportweg eher mit einer Postkarte als mit einem Brief verglichen werden muss: Inhalte von E-Mails werden üblicherwiese im Klartext, d.h. unverschlüsselt, übertragen. Spätestens seit den Enthüllungen rund um den sog. NSA-Skandal wächst jedoch sowohl bei Betreibern wie auch bei Nutzern das Bewusstsein, mehr für die Sicherheit von E-Mails zu tun. So haben viele große deutsche Provider, wie z.B. die Telekom, die E-Mail-Kommunikation auf ihren Servern auf Verschlüsselung umgestellt. Als Verfahren kommt hier die Technologie SSL zum Einsatz.
Natürlich können Sie auch Ihr persönliches E-Mail-Postfach auf gerichtsvollzieher.de mit SSL-Verschlüsselung betreiben. Hierbei wird der Versand der E-Mail von Ihrem Computer zu unserem Mail-Server mit SSL verschlüsselt. Damit kann Ihre E-Mail auf dem Transportweg nicht mehr von Unbefugten mitgelesen werden: Die "Postkarte" wird in einen "blickdichten Umschlag" verpackt. Beachten Sie, dass diese Verschlüsselung nur den Transportweg der E-Mail betrifft; eine Verschlüsselung des Inhaltes der E-Mail muss bei Bedarf gesondert erfolgen, z.B. mit PGP.
Um die SSL-Verschlüsselung Ihres E-Mail-Postfachs zu aktivieren, müssen entsprechende Einstellungen in Ihrem E-Mail-Programm vorgenommen werden. Eine Anleitung, wie dies zu bewerkstelligen ist, haben wir für acht weit verbreitete Programme vorbereitet. Wenn Sie sich die Umstellung selbst nicht zutrauen, bieten wir Ihnen die Umstellung als Serviceleistung durch unser Personal an.