EV - Workshop Software GmbH

Registrierung und Aktivierung eines neuen EGVP-Postfaches

Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass Ihr bestehendes EGVP-Postfach nicht mehr erreicht werden kann. Dazu gehören zum Beispiel ein abgelaufenes Zertifikat, ein technischer Fehler oder ein beschädigtes Postfach.

In vielen Fällen wird dann ein neues Postfach angelegt. Was im ersten Moment nach einer einfachen und guten Lösung aussieht, führt im Nachgang oftmals zu Problemen, welche weitere Arbeiten erforderlich machen.

Was aus unserer Sicht zu beachten ist haben wir in diesem Beitrag für Sie kurz zusammengefasst.

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Elektronischer Rechtsverkehr im GV Büro System

Für die erweiterte Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs haben wir eine erweiterte Anbindung des GV-Programms an Ihr EGVP-Postfach durchgeführt.

Sie finden im Programm unter "EV/EGVP-Übertragung" als erste Registerkarte den Eingang für die nicht automatisch zugeordneten Nachrichten. Folgende Funktionen bietet dieser Bereich:

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Elektronischer Rechtsverkehr im GV Büro System - GV6

Wir haben eine erweiterte Anbindung des GV-Programms an Ihr EGVP-Postfach durchgeführt. Sie finden im Programm unter "EV/EGVP-Übertragung" die Registerkarte Vollstreckungsauftrag als Vorbereitung für die in Zukunft kommenden Aufträge im genormten XJustiz-Format in XML. 

Solange keine Aufträge in diesem Format ankommen, bleibt diese Registerkarte leer.

Elektronische Vollstreckungsaufträge (GV6), die dann als XJustiz-Datensatz (XML) eingehen, werden hier angezeigt und können dann automatisch verarbeitet werden. Am Ende steht dann eine neue Akte, die auf Wunsch alle Nachrichten, Prüfprotokolle und Transfervermerke beinhaltet und zur Ansicht und zum Druck bereitgestellt.

Mit den kommenden Neuerungen wird auch diese Anleitung wachsen und detaillierter werden. Schauen Sie also regelmäßig vorbei.

Liste der EGVP-Nachrichten aktualisieren

Um die "Liste der EGVP-Nachrichten", nach erfolgter Rückmeldung im EGVP-Client, zu aktualisieren, klicken Sie einfach im jeweiligen Reiter auf Aktualisieren oder drücken F5. Sollte sich der Status einer Nachricht widererwartend nicht wie gewünscht ändern, verwenden Sie bitte die Tastenkombination Strg + F5.

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Vermögensverzeichnis für juristische Personen

Um ein Vermögensverzeichnis für eine juristische Person zu erstellen rufen Sie bitte den Menüpunkt EVVermögensverzeichnis für juristische Personen auf.

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Liste der EGVP-Nachrichten aufräumen

Die Liste der EGVP-Nachrichten sammelt alle Nachrichten, die Sie für EGVP bereitgestellt haben. Nach einiger Zeit wird diese Liste sehr groß. Das führt dazu, dass der Aktualisierungsvorgang deutlich länger dauert. Wie sie dies beschleunigen können erfahren Sie in diesem Beitrag.

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EGVP Übertragungen mit dem GV Büro System

Damit die erhobenen Daten in einer einheitlichen Form beim Zentralen Vollstreckungsgericht (ZenVG) eingeliefert werden können, muss ein sogenannter XML-Datensatz erstellt werden. Diesen können Sie im GV Büro System bequem über das Menü EGVP Übertragung vornehmen.

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Weiterleitung einer Vermögensauskunft an den Gläubiger

Durch die Erfassung einer Vermögensauskunft und deren Druck wird der Hinweis "Der beigefügte Ausdruck stimmt mit dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses überein (§ 5 Absatz 4 VermVV). Sie dürfen die erlangten Daten nur zu Vollstreckungszwecken nutzen. Die Daten bzw. der Ausdruck sind unverzüglich nach Zweckerreichung zu vernichten (§ 802 d Abs. 1 Satz 3 ZPO)" direkt auf dem Ausdruck erstellt.

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Erneute Vermögensauskunft / Nachbesserung einer Vermögensauskunft

Sollte es sich bei der bereits vorliegenden Vermögensauskunft um eine nach neuem Recht handeln und müssen Sie diese nachbessern oder ist der Schuldner zur Abgabe einer erneuten Vermögensauskunft nach § 802d ZPO verpflichtet, ist bei der Eintragung die zum Verfahren bereits vergebene Verfahrensnummer des ZenVG anzugeben.

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Ergänzungsblätter zur Vermögensauskunft

Die Ergänzungsblätter für

  • Ergänzungsblatt I Gewerbetr., Gesch. - Inhaber und Handelsgesellschften
  • Ergänzungsblatt II Grundvermögen, Land u. Forstwirtschaft
  • Ergänzungsblatt III Lebensversicherungen u. Sterbekassen

finden Sie auf der Registerkarte Name.

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Vollständige Anschrift des Amtsgerichts innerhalb der Rechtsbehelfsbelehrung und in Mitteilungen zur Eintragungsanordnung

Nach Vorgaben des LG Berlin muss innerhalb der Rechtsbehelfsbelehrung und in Mitteilungen zur Eintragungsanordnung die Anschrift des jeweiligen Amtsgerichts vollständig erscheinen.

Bitte nehmen Sie dazu – falls noch nicht geschehen – folgende Änderungen vor:

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Vermögensverzeichnis erstellen

Um das Vermögensverzeichnis zu erstellen, rufen Sie den Menüpunkt EVVermögensverzeichnis auf (Tastenkombination Alt + E + V),indem Sie nacheinander auf die entsprechenden Menüpunkte klicken. In dem folgenden Dialog geben Sie eine DR-Nummer ein. Diese brauchen Sie nicht mit führenden Nullen einzugeben.

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Merkblatt drucken

Wenn Sie ein Merkblatt für das Vermögensverzeichnis drucken möchten, wählen sie den Menüpunkt EVMerkblatt drucken.

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Vermögensverzeichnis Privatperson Blankodruck

Wenn Sie ein Vermögensverzeichnis für Privatpersonen Blanko drucken möchten, wird der folgende Assistent angezeigt:

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Belehrung drucken

Über den Menüpunk EVBelehrung drucken gelangen Sie zum Diaolg, über den Sie die  Belehrung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung drucken können.

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Rollenmodell EGVP 2.8

Umstellung des EGVP auf das SAFE - Rollenmodell ab EGVP 2.8

Mit der EGVP Version 2.8 wird es für EGVP Classic nur noch zwei Clienttypen (Bürgerclient und Behördenclient) geben. Die Sichtbarkeiten für EGVP-Clients werden dann über SAFE-Rollen abgebildet.

Jedem Postfachinhaber sind hierfür im SAFE-System der Rollentyp “EGVP” und ein (oder mehrere) bestimmte(r) Rollenwert(e) zugeordnet. Bei der Suche nach EGVP-Adressaten wird über die Abfrage dieser Rollenwerte gesteuert, welche EGVP-Nutzer der Versender sehen und somit adressieren darf.

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Vermögensauskunft als elektronisches Dokument

Die Vermögensauskunft als elektronisches Dokument nach § 802f Abs. 5 ZPO

§ 802f Abs. 5 ZPO: Der Gerichtsvollzieher errichtet eine Aufstellung als elektronisches Dokument Durch die Neufassung des § 802f Abs. 5 wird zurzeit heftig darüber diskutiert, wie der Satz „Der Gerichtsvollzieher errichtet eine Aufstellung mit den nach § 802c Abs. 2 erforderlichen Angaben als elektronisches Dokument (Vermögensverzeichnis) zu interpretieren und in die Praxis umzusetzen ist.

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Eintragungsanordnung § 882c ZPO

Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis aus den im § 882c genannten Gründen an.

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Einlieferung der Vermögensauskunft

Einlieferung der Vermögensauskunft § § 802f Abs. 6 ZPO Bereitstellen für die Übermittlung der Daten an EGVP

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