Nach Vorgaben des LG Berlin muss innerhalb der Rechtsbehelfsbelehrung und in Mitteilungen zur Eintragungsanordnung die Anschrift des jeweiligen Amtsgerichts vollständig erscheinen.
Bitte nehmen Sie dazu – falls noch nicht geschehen – folgende Änderungen vor:
Rechtsbehelfsbelehrung
Wechseln Sie in das Menü Amtsgericht. Vervollständigen Sie dort bitte die Felder mit den entsprechenden Daten!
und dort auf die RegisterkarteMitteilungen zur Eintragungsanordnung
Da diese Mitteilungen individuell gestaltbar sind, bitten wir Sie, das jeweilige Nachrichtentextkürzel in den Nachrichten aufzurufen und dort dann auf die Registerkarte Nachrichtentext zu wechseln.
Positionieren Sie den Cursor an die entsprechende Stelle und fügen dort die Variablen «ANWENDER.AGSTRASSE» und «ANWENDER.AGPLZORT» ein 1. Nach der Ergänzung speichern Sie mit Klick auf das Diskettensymbol den Text 2.
Bitte wiederholen Sie diese Schritte für alle weiteren Texte zur Eintragungsanordung!
Sollten Sie unsere mitgelieferten Texte ohne Änderungen übernommen haben, so sind dies die Nachrichtentextkürzel mit den Nummern 8055 - 8063.
GV Kost Außendienstprogramm
Kunden, die das Außendienstprogramm GV Kost einsetzen und darüber die EAO Mitteilungen erstellen, wechseln bitte in das Programm und rufen hier das Menü
auf!Wählen Sie dort den Vordruck GKB-EAO1 aus und klicken auf
.Ergänzen Sie an geeigneter Stelle die Anschrift des Amtsgerichtes. Beispiel:
Mit
speichern Sie diese Änderung. Wiederholen Sie den Vorgang für die weiteren Vordrucke:GKB-EAO2 und GKB-EAO3.