EGVP Übertragungen mit dem GV Büro System - Workshop Software GmbH

EGVP Übertragungen mit dem GV Büro System

Damit die erhobenen Daten in einer einheitlichen Form beim Zentralen Vollstreckungsgericht (ZenVG) eingeliefert werden können, muss ein sogenannter XML-Datensatz erstellt werden. Diesen können Sie im GV Büro System bequem über das Menü EGVP Übertragung vornehmen.

Zunächst wird eine Liste der EGVP-Nachrichten angezeigt. Die Maske sieht wie folgt aus:

egvp-uebertragungen-001

Mit der Funktion Drucken bzw. Vorschau kann ein Abbild der Tabelle ausgedruckt werden.

EGVP starten startet die Software "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP), mit der Sie dann die Übertragung an das Zentrale Vollstreckungsgericht vornehmen können.

Der Button Portal öffnet das Vollstreckungsportal, um dort z.B. nach bestehenden Eintragungen zu suchen (§ 802d).

Über den Button Neu erstellen Sie den Datensatz für eine Übermittlung der Vermögensauskunft oder Eintragungsanordung nach § 882c ZPO. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Hilfe zu den Themen Übermittlung der Vermögensauskunft bzw. Eintragungsanorndung nach § 882c ZPO.

Mit Korrektur bzw. Löschung nehmen Sie entsprechende Korrekturen bestehender Einträge vor. Sollten Sie eine Nachbesserung (z.B. einer Vermögensauskunft) durchgeführt haben, so wählen Sie Korrekur an. Die Löschung einer Eintragung kann in einigen Bundesländern vom Gerichtsvollzieher aus beantragt werden. Bitte klären Sie dies ab.

Details zeigt Ihnen ausführliche Informationen zum Datensatz an.

Um evtl. notwendige Angaben über den Status der Mitteilung (bereitgestellt, Nachricht versendet oder Eingangsbestätigung) zu dokumentieren, können Sie einen Aktenvermerk erstellen. Über ExtrasOptionen Sachaufklärung können Sie einen automatischen Ausdruck des Aktenvermerks erstellen lassen, sofern eine Eingangsbestätigung vom Vollstreckungsgericht übermittelt wurde.

Importordner zeigt Ihnen die Daten an, die später in der EGVP Software über die Funktion "Fachdaten übernehmen" eingelesen werden.

Sollte eine Nachricht das Zentrale Vollstreckungsgericht nicht erreicht haben oder ein sonstiger Grund einen erneuten Versand der Nachricht nötig machen, so können Sie dies über Erneut senden erledigen.

Für die Übermittlung von Dokumenten und Dateien mit EGVP muss auf Ihrem Rechner das Programm "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" installiert sein. Sie finden diese Software auf den Internetseiten des Herstellers: http://www.egvp.de