Seit der Version 2.3.1220 bietet das GV Büro System die Möglichkeit im geöffneten Datensatz (Stammadressen) einer Person die Gültigkeit der hinterlegten Adresse mittels des Adress-Validierungsservice der Justiz zu überprüfen.
Die Funktion dient der einheitlichen Erfassung von Adressen für das Vollstreckungsportal.
In diesem Beitrag stellen wir Ihnen kurz die wichtigsten Aspekte vor.