Dienstregister II bearbeiten - Workshop Software GmbH

Dienstregister II bearbeiten

Geben Sie eine neue DR II-Nr. ein um ein bestehendes Register zu öffnen oder drücken Sie Enter um ein neues Register anzulegen. Am Anfang des Jahres beachten Sie bitte die weiterführende Hilfe zu Nummer 6 der Ausfüllanleitung!

Ein alte Akte rufen Sie auf, indem Sie direkt die vorhandene DR-Nr. eingeben oder über die Buttons Register und Akte suchen nach vorhandenen Akten suchen und diese dann per Mausklick anwählen. Falls Sie ein neue Akte anlegen, geben Sie auf der ersten Seite die Art des Auftrags ein. Hier genügt es, wenn Sie die Abkürzung des Auftrags, bzw. Protokolls eintragen. Bitte achten Sie darauf die Abkürzung in Großbuchstaben einzutragen (Ausnahme: p = 63er).

Seite 1:

Geben Sie anschließend die Ziffer zur Statistik ein. Die Bedeutung der Ziffern finden Sie Bereich Statistik.

Seite 2:

Auf dem Karteireiter Parteien können Sie die Namen und Adressen der Gläubiger, Gläubigervertreter, Schuldner und Schuldnervertreter eingeben. Diese Daten können Sie mit der Taste F3 oder per Mausklick auf den kleinen Pfeil neben dem Eingabefeld aus einer Adressdatenbank importieren oder mit der Taste F6 aus dem Register holen. Hier steht Ihnen die Funktion Suche im Register zur Verfügung.

Mit der Taste F5 haben Sie die Möglichkeit im Bereich des Schuldners mehrere Schuldner einzugeben und im Bereich des Schuldnervertreters einen Drittschuldner mit anzugeben.

Seite 3:

Auf Seite 3 Zahlungswege des Dienstregister II geben Sie Name und Adresse des Kostenschuldners und des Zahlungsempfängers ein. Geben Sie außerdem die Art der Zahlung, sowie die Bankverbindungen ein.

Seite 4:

Auf dem Karteireiter Titel  werden der zugehörige Titel und einige Angaben zum Gericht angegeben. Hier können beliebig viele Titel gespeichert werden. Sonderfunktion: Soll kein Gericht gedruckt werden (z.B. Amtsgericht...), wird hier mit einer führenden Leerstelle z.B. " Berufsgenossenschaft" die automatische Wahl des Gerichts unterbunden.

Seite 5:

Auf der Seite 5 steht Ihnen eine Forderungsaufstellung nach §§ 366, 367 BGB zur Verfügung. Sie können hier Zinssätze angeben, die über dem Basiszinssatz oder SRF-Satz liegen (Gesetzesänderung § 104 ZPO von Oktober 2001). Es können beliebig viele Zinsläufe eingetragen werden.

Seite 6:

Hier auf der 6. Seite können Sie noch einige zusätzlichen Vermerke eintragen.

Seite 7:

Auf der Seite 7 finden Sie ein Dokumentenmanagement für jede einzelne Akte.

Die zusätzlichen Schaltflächen

dienstregister-2-bearbeiten-008

Mit diesen Schaltflächen können Sie auf bequeme und einfache Weise vordefinierte Nachrichten oder/und Protokolle zu der aktuell gewählten DR-Nummer erstellen. Jeder dieser Buttons ist konfigurierbar, Sie können eine beliebige Funktion des GV Büro System einem Button zuordnen.