Signatur - Workshop Software GmbH

Signatur

Der Begriff Signatur (vom lateinischen Signum – Zeichen) kann für verschiedene Bereiche stehen, so z.B. eine handschriftliche Unterschrift oder in der Datenverarbeitung spricht man von einer elektronischen Signatur um einen elektrischen Identitätsnachweis zu erhalten.

Sie ermöglicht die langfristige Überprüfbarkeit der Urheberschaft einer Erklärung im elektronischen Datenverkehr, wie etwa einer E-Mail oder eines anderen Dokuments.

Für bestimmte Bereiche stellen die nationalen Gesetzgeber zusätzliche Anforderungen an elektronische Signaturen. So erfüllen in Deutschland nur qualifizierte elektronische Signaturen gemäß § 2 Nr. 3 Signaturgesetz (SigG) die Anforderungen an die elektronische Form gemäß § 126a BGB, die die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform ersetzen kann. Auch erhalten nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene elektronische Dokumente den gleichen Beweiswert wie (Papier-)Urkunden im Sinne der Zivilprozessordnung (§ 371a Abs. 1 ZPO).

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nach dem deutschen Signaturgesetz eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem (zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen) qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt wurde.

Damit die Zuordnung dieser "elektronischen Unterschrift" zu einer bestimmten Person sicher und verlässlich gewährleistet ist, beaufsichtigt die Bundesnetzagentur die hierzu erforderliche Infrastruktur. Kernbereich dieser Aufgabe ist die Beaufsichtigung der Anbieter, die die Zuordnung der "elektronischen Unterschrift" zu einer Person vornehmen und diese Zuordnung jederzeit für jeden überprüfbar machen, also für die Verlässlichkeit der Signaturen ihrer Kunden bürgen - der sogenannten Zertifizierungsdiensteanbieter.

Für diese geprüften Anbieter bildet die Bundesnetzagentur gleichzeitig als sogenannte "Wurzel" den obersten Vertrauensanker, "bürgt" also ihrerseits für die Zuverlässigkeit eines solchen von ihr akkreditierten Anbieters. Daher ist es nicht verwunderlich, dass es wenige Anbieter nur in Deutschland zugelassen sind.

Arten der elektronischen Signatur - einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen

Das Signaturgesetz unterscheidet zwischen der (einfachen) elektronischen Signatur, der fortgeschrittenen elektronischen Signatur und der qualifizierten elektronischen Signatur. Als Beweismittel sind zwar auch einfache und fortgeschrittene elektronische Signaturen verwendbar, der eigenhändigen Unterschrift ist aber nur die qualifizierte elektronische Signatur rechtlich weitgehend gleichgestellt. Für die Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen ist eine sichere Signaturerstellungseinheit erforderlich.

Sicherheitsklasse bei dem Kartelesegerät

Chipkartenleser können mit Hardwaremerkmalen ausgestattet werden, die Schutz beim Einsatz von Chipkarten am PC unterstützen. In diesem Zusammenhang haben sich im Markt verschiedene Sicherheitsklassen herausgebildet.

Der Einsatz von Chipkartenlesern höherer Sicherheitsklassen bringt auf jeden Fall ein Mehr an Sicherheit. Er entbindet den Anwender aber nicht davon, mit größter Sorgfalt auf die Sicherheit seines Computers zu achten. Dazu gehört neben Virenschutz, persönlicher Firewall und regelmäßigem Update von Betriebssystem und installierten Anwendungen mit sicherheitsrelevanten Patches vor allem auch der gesunde Menschenverstand.

Chipkartenleser der sog. „Sicherheitsklasse 1“ sind einfache Geräte, die keine besonderen Sicherheitsmerkmale aufweisen. Der Kartenleser fungiert lediglich als Kontaktiereinheit für den Chip.

Chipkartenleser der sog. „Sicherheitsklasse 2“ verfügen über eine sichere Tastatur, über die vertrauliche Informationen wie die persönliche Geheimzahl einer Signatur ohne Umweg über den Computer direkt vom Chipkartenleser an die Chipkarte übertragen werden können. Ist die sichere PIN-Eingabe aktiv, wird das dem Anwender über eine Anzeige am Chipkartenleser oder akustisch signalisiert. Solche Chipkartenleser sind besonders für die digitale Unterschrift geeignet, weil das Ausspähen der PIN am PC praktisch ausgeschlossen wird.

Chipkartenleser der sog. „Sicherheitsklasse 3“ haben neben der sicheren Tastatur der „Sicherheitsklasse 2“ zusätzlich ein sicheres Display und oft ein eigenes Transaktionsprüfmodul für das Bezahlen mit der GeldKarte im Internet. Während des Bezahlvorgangs wird dann am Display der abzubuchende Betrag angezeigt. Das Transaktionsprüfmodul sorgt dafür, dass diese Angaben vom Anwender am Gerätedisplay überprüft werden können und erst nach Freigabe durch Tastendruck am Chipkartenleser die Zahlung ausgeführt wird. Ist der Anwender nicht einverstanden, kann er die Transaktion direkt am Gerät abbrechen.

Voraussetzungen für eine qualifizierte elektronische Signatur

Um elektronisch signieren zu können, müssen Sie neben einem Internetzugang folgende technische Ausstattung haben:

  • Signaturkarte
  • Kartenlesegerät
  • Signatursoftware

Für die Nutzung eines Kartenlesegerätes muss die zugehörige Software installiert werden

Wie signiere ich im GV Büro System Dateien?

Zusammen mit der X-Sign GmbH hat die Workshop Software GmbH Pakete für die Gerichtsvollzieher vorbereitet, die alle nötigen Anforderungen der Reform der Sachaufklärung erfüllen. Sie erhalten Ihre persönliche Signatur auf einer Signaturkarte mit passendem Kartenlesegerät von Reiner SCT, und auch mit der Signatursoftware Sign Live CC – damit sind Sie in jedem Fall hervorragend auf die neuen Herausforderungen vorbereitet.

Nach erfolgreicher Installation und Einrichtung der Software und Lesegerät können Sie mit wenigen Handgriffen die Signatur durchführen. Dazu integrieren wir die Signatursoftware Sign Live CC der Firma intarsys, direkt in das GV Büro System. Damit wird das Signieren von Dokumenten direkt aus unserer Software heraus zum Kinderspiel! Wechseln Sie dazu in das Dienstregister und dort auf die Registerkarte Dokumente:

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Wählen Sie die Datei mit einem Linksklick aus und bestätigen die Schaltfläche PDF signieren.

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Nach einer kurzer Zeit erscheint folgende Meldung am Bildschirm:

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In der Regel müssen Sie nun nur noch Ihre persönliche PIN Nummer am Kartenlesegerät erfassen und mit OK bestätigen.

Woran können Sie erkennen, ob die Datei eine Signatur enthält?

Eine singnierte PDF Datei erkennen Sie im geöffneten Fenster.

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Zu einem wird Ihnen oben rechts ein Unterschriftsfenster angezeigt bzw. unten links ein Symbol zur Prüfungen von Signaturen angezeigt:

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Das Unterschriftenfenster

Im Unterschriftfenster können Sie alle notwendigen Daten nachlesen:

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