2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG)
Mit dem Ziel die bislang geltenden Kostenregelungen zu vereinfachen und ein einheitliches System zu schaffen, bringt das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz umfassende Änderungen für die gesamte Justiz mit sich. Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und Kostenbeamte, aber auch für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer gelten mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes deutlich veränderte Kostenstrukturen.
Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt: Nr. 42 vom 29.07.2013
Wir haben diese Änderungen für Sie in die Gerichtsvollzieher Software eingebunden. (Voraussetzung hierfür ist der Einsatz der Version 2.0.1144 oder höher).
Einstellungen
Bitte kontrollieren Sie im Menü Kostenrechnungim Feld 2. KostRMoG ab, dass dort der 01.08.2013 vermerkt ist.
im MenüMit dieser Einstellung wird bei der Erfassung von Dienstregister II Akten automatisch der Schalter Kosten gemäß 2. KostRMoG eingestellt. Natürlich können Sie für Akten, die nach dem 01.08.2013 eingetragen werden, diesen Schalter auch falls notwendig ausschalten, wenn der § 18 GVKostG zutrifft.
§ 18 GvKostG
(1) Die Kosten sind nach bisherigem Recht zu erheben, wenn der Auftrag vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist, Kosten der in § 15 Abs. 1 genannten Art jedoch nur, wenn sie vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung entstanden sind. Wenn der Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft mit einem Vollstreckungsauftrag
verbunden ist, ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Vollstreckungsauftrag erteilt ist.
(2) Absatz 1 gilt auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist.
Eingangsdatum
Achten Sie daher bitte auf das Eingangsdatum der Akte und wählen in Nachrichten entsprechend die KV Nummer 714 bzw. KV Nummer 716 um die Auslagenpauschale anzusetzen.
Zustellungen
Zustellungen ab Eingangsdatum 01.08.2013 werden automatisch auf die neuen Gebührenbestände umgeleitet.
Blankoausdruck
Protokolle und Zustellungen im Blankoausdruck (
) sind an die neuen Kostenverzeichnisse angepasst worden. Wenn diese nach dem 01.08.2013 gedruckt werden, wird statt KV 714 dann KV 716 in die vorgedruckten Kostenrechnungen eingesetzt. Protokolle und Zustellungen zu einer Akte richten sich entsprechend nach dem Schalter in der jeweiligen DR II-Akte.Außendienst
In der Außendienstsoftware wird der Schalter entsprechend ausgewertet und zeigt je nach Akte die alten bzw. neuen Kostenrechnungen / Gebührenbestände an.
Übersicht der neuen Gebühren / Kosten durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
KV 100 | Pers. ZU | 10,00 |
KV 101 | Sonstige ZU | 3,00 |
KV 102 | Beglaubigung –Staffelung- | je Seite 0,50 |
KV 200 | Vorpfändung | 16,00 |
KV 205 | Pfändung | 26,00 |
KV 206 | Übernahme zur Verwertung | 16,00 |
KV 207 | Versuch gütliche Erledigung | 16,00 |
KV 210 | Übern. Vollstreckungsauftrag | 16,00 |
KV 220 | Entfernung von Pfandstücken | 16,00 |
KV 221 | Wegnahme Sachen | 26,00 |
KV 230 | Wegnahme Personen | 52,00 |
KV 240 | Räumung | 98,00 |
KV 241 | Räumung mit Bildaufzeichnung | 108,00 |
KV 242 | Wegnahme ausländischer Schiffe | 130,00 |
KV 243 | Übergabe an Verwalter | 98,00 |
KV 250 | Beseitigung von Widerstand | 52,00 |
KV 260 | Abnahme Vermögensauskunft | 33,00 |
KV 261 | Übermittlung Vermögensverzeichnis | 33,00 |
KV 262 | Abnahme Eidesstattliche Versicherung | 38,00 |
KV 270 | Verhaftung | 39,00 |
KV 300 | Versteigerung/Verkauf | 52,00 |
KV 301 | Verpachtung | 52,00 |
KV 302 | Neuer Versteigerungstermin | 10,00 |
KV 310 | Mitwirkung Versteigerung | 16,00 |
KV 400 | Bewachung/Verwaltung Schiffe | 98,00 |
KV 401 | Feststellung Mieter / Pächter | 7,00 |
KV 410 | Angebot einer Leistung | 16,00 |
KV 411 | Beurkundung Leistungsangebot | 7,00 |
KV 420 | Entfernung von Gegenständen | 16,00 |
KV 430 | Hebegebühr | 4,00 |
KV 440 | Einholung einer Auskunft | 13,00 |
KV 500 | Zeitzuschlag über 3 Std. | 20,00 |
KV 600 | Nicht erledigte Zustellung | 3,00 |
KV 601 | Nicht erledigte Wegnahme Person | 26,00 |
KV 602 | Nicht erledigte KV 240-243 | 32,00 |
KV 603 | Nicht. erl. Beurkundung Leistungsangebot | 6,00 |
KV 604 | Nicht erledigte Amtshandlung 200pp | 15,00 |
KV 700 | Dokumentenpauschale –Staffelung- | min. 0,50 |
KV 701 | Entgelte ZU | in voller Höhe |
KV 702 | Öffentliche Bekanntmachung | in voller Höhe |
KV 703 | Zeugen, Sachverständige … | in voller Höhe |
KV 704 | Schlosser | in voller Höhe |
KV 705 | Kosten Umschreibung Wertpapier | in voller Höhe |
KV 706 | Scheck nicht eingelöst | in voller Höhe |
KV 707 | An Dritte zu zahlende Beträge | in voller Höhe |
KV 708 | Auslagen Drittauskünfte | in voller Höhe |
KV 709 | Arbeitshilfen | in voller Höhe |
KV 710 | Beförderung durch GV | 6,00 |
KV 711 | Wegegeld | je Stufe 3,25 |
KV 712 | Reisewegegeld | |
KV 713 | Pauschale für Bildaufzeichnungen | 5,00 |
KV 714 | Transport bei Verwertung | in voller Höhe |
KV 715 | Verpackungskosten zu KV 714 | in voller Höhe / min. 3,00 |
KV 716 | Auslagenpauschale | wie bisher |