2. KostRMoG - Workshop Software GmbH

2. KostRMoG

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG)

Mit dem Ziel die bislang geltenden Kostenregelungen zu vereinfachen und ein einheitliches System zu schaffen, bringt das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz umfassende Änderungen für die gesamte Justiz mit sich. Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und Kostenbeamte, aber auch für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer gelten mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes deutlich veränderte Kostenstrukturen.

Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt: Nr. 42 vom 29.07.2013

Wir haben diese Änderungen für Sie in die Gerichtsvollzieher Software eingebunden. (Voraussetzung hierfür ist der Einsatz der Version 2.0.1144 oder höher).

Einstellungen

Bitte kontrollieren Sie im Menü ExtrasOptionen im Menü Kostenrechnungim Feld 2. KostRMoG ab, dass dort der 01.08.2013 vermerkt ist.

Mit dieser Einstellung wird bei der Erfassung von Dienstregister II Akten automatisch der Schalter Kosten gemäß 2. KostRMoG eingestellt. Natürlich können Sie für Akten, die nach dem 01.08.2013 eingetragen werden, diesen Schalter auch falls notwendig ausschalten, wenn der § 18 GVKostG zutrifft.

kostrmog2 001

§ 18 GvKostG

(1) Die Kosten sind nach bisherigem Recht zu erheben, wenn der Auftrag vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist, Kosten der in § 15 Abs. 1 genannten Art jedoch nur, wenn sie vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung entstanden sind. Wenn der Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft mit einem Vollstreckungsauftrag

verbunden ist, ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Vollstreckungsauftrag erteilt ist.

(2) Absatz 1 gilt auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist.

Eingangsdatum

Achten Sie daher bitte auf das Eingangsdatum der Akte und wählen in Nachrichten entsprechend die KV Nummer 714 bzw. KV Nummer 716 um die Auslagenpauschale anzusetzen.

Zustellungen

Zustellungen ab Eingangsdatum 01.08.2013 werden automatisch auf die neuen Gebührenbestände umgeleitet.

Blankoausdruck

Protokolle und Zustellungen im Blankoausdruck (FormulareProtokolldruck) sind an die neuen Kostenverzeichnisse angepasst worden. Wenn diese nach dem 01.08.2013 gedruckt werden, wird statt KV 714 dann KV 716 in die vorgedruckten Kostenrechnungen eingesetzt. Protokolle und Zustellungen zu einer Akte richten sich entsprechend nach dem Schalter in der jeweiligen DR II-Akte.

Außendienst

In der Außendienstsoftware wird der Schalter entsprechend ausgewertet und zeigt je nach Akte die alten bzw. neuen Kostenrechnungen / Gebührenbestände an.

 

Übersicht der neuen Gebühren / Kosten durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

     
KV 100 Pers. ZU  10,00
KV 101 Sonstige ZU 3,00
KV 102  Beglaubigung –Staffelung- je Seite 0,50
KV 200 Vorpfändung 16,00
KV 205 Pfändung 26,00
KV 206 Übernahme zur Verwertung 16,00
KV 207 Versuch gütliche Erledigung 16,00
KV 210 Übern. Vollstreckungsauftrag 16,00
KV 220 Entfernung von Pfandstücken 16,00
KV 221 Wegnahme Sachen 26,00
KV 230 Wegnahme Personen 52,00
KV 240 Räumung 98,00
KV 241 Räumung mit Bildaufzeichnung 108,00
KV 242 Wegnahme ausländischer Schiffe 130,00
KV 243 Übergabe an Verwalter 98,00
KV 250 Beseitigung von Widerstand 52,00
KV 260 Abnahme Vermögensauskunft 33,00
KV 261 Übermittlung Vermögensverzeichnis 33,00
KV 262 Abnahme Eidesstattliche Versicherung 38,00
KV 270 Verhaftung 39,00
KV 300 Versteigerung/Verkauf 52,00
KV 301 Verpachtung 52,00
KV 302 Neuer Versteigerungstermin 10,00
KV 310 Mitwirkung Versteigerung 16,00
KV 400 Bewachung/Verwaltung Schiffe 98,00
KV 401 Feststellung Mieter / Pächter 7,00
KV 410 Angebot einer Leistung 16,00
KV 411 Beurkundung Leistungsangebot 7,00
KV 420 Entfernung von Gegenständen 16,00
KV 430 Hebegebühr 4,00
KV 440 Einholung einer Auskunft 13,00
KV 500 Zeitzuschlag über 3 Std. 20,00
KV 600 Nicht erledigte Zustellung 3,00
KV 601 Nicht erledigte Wegnahme Person 26,00
KV 602 Nicht erledigte KV 240-243 32,00
KV 603 Nicht. erl. Beurkundung Leistungsangebot 6,00
KV 604 Nicht erledigte Amtshandlung 200pp 15,00
KV 700 Dokumentenpauschale –Staffelung- min. 0,50
KV 701 Entgelte ZU in voller Höhe
KV 702 Öffentliche Bekanntmachung in voller Höhe
KV 703 Zeugen, Sachverständige … in voller Höhe
KV 704 Schlosser in voller Höhe
KV 705 Kosten Umschreibung Wertpapier in voller Höhe
KV 706 Scheck nicht eingelöst in voller Höhe
KV 707 An Dritte zu zahlende Beträge in voller Höhe
KV 708 Auslagen Drittauskünfte in voller Höhe
KV 709 Arbeitshilfen in voller Höhe
KV 710 Beförderung durch GV  6,00
KV 711 Wegegeld je Stufe 3,25
KV 712 Reisewegegeld  
KV 713 Pauschale für Bildaufzeichnungen  5,00
KV 714 Transport bei Verwertung in voller Höhe
KV 715 Verpackungskosten zu KV 714 in voller Höhe / min. 3,00
KV 716 Auslagenpauschale wie bisher