Räumungen - Workshop Software GmbH

Räumungen

Neuerungen des Mietrechtsänderungsgesetzes und der ZPO / Kostenverzeichnis

Mietrechtsänderung tritt zum 1.5.2013 in Kraft

Es war ein Freitag und noch dazu Tagesordnungspunkt Nummer 13, als der Bundesrat am 1.2.2013 das Mietrechtsänderungsgesetz beschloss! Im Bundesgesetzblatt Nummer 13 wurde es nun verkündet. Damit tritt die Mietrechtsänderung am 1.5.2013 in Kraft.

Die einzelnen Veränderungen sind in der DGVZ Ausgabe 03/13 vom Richter am Landgericht Dr. Dr. Andrik Abramenko, Idstein beschrieben wurden. Wir möchten auf diesen Aufsatz Bezug nehmen und die daraus entstandenen Änderungen und Möglichkeiten in unserer Software darstellen.

Die Chronologie des Gesetzes - Vom Entwurf bis zur Mietrechtsänderung

Am Ende ging es dann doch schneller als viele dachten. Der Gesetzgeber hatte sich für die Mietrechtsänderung folgenden Terminplan gesetzt und sich auch daran gehalten:

  • 27.09.2012 1. Lesung im Bundestag, Übergabe an den Rechtsausschuss
  • 16.10.2012 Verbändeanhörung
  • 12./13.12.2012: 2. und 3. Lesung im Bundestag Bundestag beschließt Mietrechtsänderung
  • 1.2.2013 Bundesrat beschließt Mietrechtsänderung
  • 11.3.2013 Verkündung des Gesetzes
  • 1.5.2013 Inkrafttreten des neuen Gesetzes außer der Vorschriften zum Contracting
  • 1.7.2013 Inkrafttreten der Vorschriften zum Contracting (§ 556c BGB) Der Gerichtsvollzieher hat in dem Protokoll (§ 762) die frei ersichtlichen beweglichen Sachen zu dokumentieren, die er bei der Vornahme der Vollstreckungshandlung vorfindet. Er kann bei der Dokumentation Bildaufnahmen in elektronischer Form herstellen.

    Daraus ergeben sich neue Möglichkeiten, die Sie im GV Büro System einfach und bequem einsetzen können.

Bildaufnahmen herstellen und dokumentieren

Durch die Regelung des § 885 a Abs. 2 Satz 2 ZPO liegt es im Ermessen des Gerichtsvollziehers, ob er zur Dokumentation einer Räumung zusätzliche Bildaufnahmen vornimmt.

Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie diese Aufnahmen direkt in die Akte speichern können: Klicken Sie dazu in das Dienstregister II und dort auf die Registerkarte Dokumente.

Durch den Button Hinzufügen können Sie externe Dateien, z.B. von einer Speicherkarte oder einer Kamera, in der Akte hinterlegen. Bestimmen Sie im Explorer Fenster den Dateipfad, von dem die Bilder kommen. Mit einem Doppelklick übernehmen Sie die Datei.

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Bestimmen Sie nun, ob die Datei von der Speicherkarte verschoben oder ob eine Kopie angelegt werden soll. Verschieben bedeutet, auf dem externen Medium wird die Datei gelöscht und nur im Gerichtsvollzieher Programm gespeichert, beim Kopieren bleibt die Datei auf dem externen Medium erhalten.

Tipp: Über Drag & Drop (Ziehen & Loslassen) können Sie mehrere Dateien direkt in einem Vorgang übernehmen! Dazu markieren Sie mehrere Dateien, und ziehen diese mit der Maus auf das Ziel, also das Dokumentenmanagement-Fenster im GV-Programm!

Nachrichten mit Bildern

Sofern Sie die Bilder in der Akte hinterlegt haben, können Sie diese z.B. in eine Nachricht direkt einbinden.

Positionieren Sie den Cursor an die Stelle, an der Sie die Bilder einfügen möchten. Klicken Sie dazu das Symbol des Fotoapparats an. Das Programm zeigt die in den Akten gespeicherten Bilder an. Wählen Sie das / die entsprechende Bild(er) aus.

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Nachrichten per E-Mail inkl. Dokumenten / Bildern versenden

Wenn Sie statt der Bilder in den Nachrichten die Bilder oder Dokumente direkt per E-Mail versenden möchten, ist dies ebenfalls möglich: Klicken Sie dazu in den Nachrichten den Button E-Mail + Anhänge an.

Im neuen Fenster bestimmen Sie mit der Schaltfläche Hinzufügen die Dateien, die Sie zu der E-Mail hinzugefügt haben möchten:

raeumung-09In der erzeugen E-Mail befinden sich die ausgewählten Dokumente und die Nachricht als PDF Datei. Diese können nun durch einen Klick auf Senden in Ihrem E-Mail-Programm abgesendet werden.

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