Bei einer positiven Rückmeldung des Zentralen Vollstreckungsgerichts wird automatisch ein Löschvermerk für die PDF Datei vorbestimmt, da gespeicherte Vermögensverzeichnisse höchstens drei Monate vorgehalten werden dürfen und danach gelöscht werden müssen.
Sie können diesen Löschvermerk auch manuell im Dienstreigster II auf der Registerkarte Dokumente anbringen. Benutzen Sie dazu den Button .
Beim Starten der Software prüft das Programm, ob Dateien zum aktuellen Zeitpunkt gelöscht werden müssen. Eine Liste mit den betroffenen Dateien erscheint beim Start. Alternativ kann diese über das Menü
aufgerufen werden.Mit dem Button
wird eine ausgewählte Akte nicht gelöscht, sondern nur aus der Liste entfernt. Beim nächsten Aufruf der Löschliste wird diese dann wieder mit angezeigt und zum Löschen angeboten.Der Button
sorgt dafür, dass die gespeicherte PDF Datei von Ihrem PC gelöscht wird. Hiermit werden alle ausgewählten Akten dauerhaft entfernt!