Tilgungsplan – Kurzeinführung - Workshop Software GmbH

Tilgungsplan – Kurzeinführung

Mit der Version 1.20 Build 1012 des GV Büro Systems stellen wir einen vollständig neu programmierten Tilgungsplan zur Verfügung, der nahtlos in das Programm integriert ist und viele Vereinfachungen in der Abwicklung von Ratenzahlungen mitbringt.

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Die Verfahren wurden zusammen mit Gerichtsvollziehern entwickelt, wobei größte Sorgfalt auf Korrektheit der Abläufe, Flexibilität in der Handhabung und Einfachheit der Anwendung gelegt wurde.

Durch die Neufassung des § 802 b ZPO zum 01.01.2013 werden die Bestimmungen bzgl. der Ratenzahlungen neu geregelt:

§ 802b Gütliche Erledigung, Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung

  1. Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein.
  2. Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetzenden Zahlungen erbringen zu können. Soweit ein Zahlungsplan nach Satz 1 festgesetzt wird, ist die Vollstreckung aufgeschoben. Die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein.
  3. Der Gerichtsvollzieher unterrichtet den Gläubiger unverzüglich über den gemäß Absatz 2 festgesetzten Zahlungsplan und den Vollstreckungsaufschub. Widerspricht der Gläubiger unverzüglich, so wird der Zahlungsplan mit der Unterrichtung des Schuldners hinfällig; zugleich endet der Vollstreckungsaufschub. Dieselben Wirkungen treten ein, wenn der Schuldner mit einer festgesetzten Zahlung ganz oder teilweise länger als zwei Wochen in Rückstand gerät.

Wir haben unseren Tilgungsplan nach den neuen Vorgaben und Möglichkeiten gestaltet, um ein unkompliziertes, rechtssicheres Werkzeug zur Verfügung zu stellen, das in der bekannten Umgebung Ihres GV-Programms funktioniert und das für die Gesetzeslage ab 2013 vorbereitet ist.

Die folgenden Merkmale und Funktionen zeichnen das neue Verfahren aus:

  • Der Tilgungsplan ist nunmehr nicht auf 6 Monate beschränkt, sondern kann eine beliebige Anzahl von Raten bzw. eine beliebige Laufzeit verwalten
  • Sowohl Anzahl der Raten als auch die Laufzeit können nachträglich verändert werden
  • Aus dem Tilgungsplan kann direkt eine Mitteilung an den Gläubiger verschickt werden (siehe § 802b Abs. 2 ZPO)
  • Automatische Übernahme des Tilgungsplans in die Ratenzahlung
  • Einrichtung eines Dauerauftrages
  • Bestimmen des Ratenbetrages anstatt der Ratendauer, größtmögliche Flexibilität
  • Übersichtsfunktion über alle Tilgungspläne
  • Übernahme in die Kalenderfunktion (sofern ausgewählt wird)
  • Aufrunden auf glatte Beträge möglich, Intervalle frei wählbar
  • Berücksichtigung von Feiertagen/ Wochenenden: Zahlungstermine können wahlweise davor oder danach terminiert werden

Das Programm stellt Ihnen jederzeit eine Übersicht über die Tilgungspläne und die zugehörigen Daten zur Verfügung. Diese können auch nachträglich bearbeitet werden, so dass Ihnen in der Abwicklung mit dem Schuldner der größtmögliche Handlungsspielraum bleibt.

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Natürlich generiert das Programm alle für die Abwicklung nötigen Dokumente, hinterlegt diese im Dokumentenmanagement für den späteren Abruf und druckt sie auf Wunsch aus.

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Die Ausfertigung für den Schuldner enthält – im Gegensatz zur Ausfertigung für die Akten des Gerichtsvollziehers – die geforderte Belehrung für den Schuldner.

Alle Dokumente werden selbstverständlich auch elektronisch im Programm abgelegt und können mit modernen Kommunikationsmitteln wie E-Mail oder Fax weitergeleitet werden. Siehe hierzu auch das folgende Kapitel in diesem Newsletter.

Das Programm generiert vollkommen automatisch auch die nötigen Schreiben zur Abwicklung der Ratenzahlung, z.B. den Auftrag zur Einrichtung eines Dauerauftrages. So reduziert sich der Aufwand für den Gerichtsvollzieher auf ein Minimum!

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