SEPA-Einführung: Stichtag 01. Februar 2014
Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, werden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz nutzbar.
SEPA wird am 1. Februar 2014 eingeführt. Ab diesem Datum müssen Überweisungen und Lastschriften nach dem SEPA-Verfahren durchgeführt werden.
Was ist überhaupt SEPA?
SEPA = Single Euro Payments Area = Einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum
Die Welt wächst mehr und mehr zusammen. Im Zahlungsverkehr dominieren jedoch nach wie vor nationale Verfahren – selbst innerhalb des Euro-Raums. Um dieser Aufsplitterung ein Ende zu bereiten, haben Politik und Kreditwirtschaft einheitliche Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr eingeführt.
IBAN & BIC
Die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer), die künftig alle nationalen Kontoangaben – in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl – ersetzt, ist die wichtigste Neuerung für Sie. Die IBAN ist je nach Land unterschiedlich lang – in Deutschland hat sie immer 22 Stellen. Vom Prinzip her ist die IBAN immer gleich aufgebaut: Sie besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer zusammensetzt, und einem nationalen Teil, der individuelle Kontodetails enthält. In Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer.
Da Kontonummer und Bankleitzahl in der Regel bereits bekannt sind, sind nur vier Stellen neu – der Ländercode „DE“ für Deutschland und die individuelle zweistellige Prüfziffer, die vor Zahlendrehern schützt.
Bei grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen in die 33 teilnehmenden SEPA-Länder muss vorübergehend neben der IBAN noch der BIC (Business Identifier Code) angegeben werden. Das ist ein international standardisierter Bank-Code (vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland), mit dem Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert werden.
Was ändert sich für Sie im GV Büro System?
Die Softwareprodukte von Workshop sind bereits jetzt für SEPA angepasst und enthalten sowohl alle neu benötigten Felder für BIC/IBAN, Gläubiger-ID und Mandatsreferenznummern als auch die Datenstruktur XML, mit der Überweisungen und Lastschriften in Zukunft übermittelt werden müssen.
So können anstatt der bisherigen BLZ und Kontonummer die BIC & IBAN erfasst werden:
Seit dem 1. Juli 2013 haben wir diese Technik mit verschiedenen Geldinstituten getestet und sowohl Überweisungen als auch Lastschriften erfolgreich übermittelt. Wir werden diese Live-Tests im Laufe des Jahres mit verschiedenen Instituten weiterführen, um sicherzustellen, dass unsere Kunden zum Stichtag der Umstellung ihren Zahlungsverkehr unterbrechungsfrei fortführen können.
Wie verändert sich die Ausgabe der Überweisungen?
Sofern die Software erkennt, dass die Angaben zur Bankverbindung noch als Kontonummern und BLZ erfasst sind, finden keine Veränderungen statt. Die Ausgabe erfolgt weiterhin im DTAUS Format und können so auch in Ihrem Onlinebanking Programm, wie z.B. STAR Money, importiert werden.
Befindet sich jedoch mindestens eine Überweisung in der Liste mit den neuen IBAN und BIC Nummern, wird statt der DTAUS- eine entsprechende SEPA-Datei erzeugt! Der Name der Datei heißt dann: SEPA-U0001.XML
Woran erkenne ich die veränderte Ausgabe?
In erster Linie hängt es von Ihren Daten ab, ob die Ausgabe automatisch auf SEPA überspringt. Sollten mindestens eine Akte mit SEPA-konformen Daten vorhanden sein, so kann dies schon in dem Speicher der Überweisungen erkannt werden (Spalten Konto/IBAN bzw. BLZ/BIC):
Bei der Ausgabe selbst weisen zwei Merkmale auf die Veränderte Ausgabe hin:
- SEPA wird in einem gelb umrandeten Hilfemenü angezeigt
- Die Ausgabeart steht auf „Ausgabe per europäischem SEPA Verfahren“ und lässt sich vom Benutzer nicht verändern
Alle anderen Überweisungen, die noch im „alten“ Format vorliegen, werden vom Gerichtvollzieher Büro System automatisch auf die neuen Daten (BIC / IBAN) umgestellt, so dass damit alle Überweisungsdaten im SEPA-konformen Format vorliegen. Dies können Sie z.B. auf der ausgedruckten Überweisungsliste erkennen.
Wie verändert sich die Ausgabe der Lastschriften?
Zuerst hier die gute Nachricht: Im Jahr 2013 brauchen Sie noch keine Veränderungen vornehmen! Gläubiger ID Ab dem Stichtag 01.02.2014 benötigen Sie jedoch eine sogenannte Gläubiger-ID Nummer. Diese müssen Sie bei der Deutschen Bundesbank (auf der Seite www.bundesbank.de) beantragen. Wir empfehlen daher, diese jetzt schon zu beantragen und diese dann in Ihrem Anwenderstamm ( ) zu erfassen.
Erfassung eines Datums
Die Maske zur Erfassung einer Lastschrift hat nun ein neues Feld: Datum Einzugserm.
Erfassen Sie hier – falls vorhanden – das Datum der Zustimmung des Gläubigers. Bei einem leeren Eintrag wird das interne aktuelle Datum verwendet.
Befindet sich in den Lastschriften auch mindestens eine Akte, die mit den neuen Daten (BIC & IBAN) erfasst wurden, verändert sich die herkömmliche Ausgabe in drei Punkten:
- SEPA wird in einem gelb umrandeten Hilfemenü angezeigt.
- Die erforderliche Referenz – ID für die SEPA-Datei wird erzeugt. Diese wird vom Programm automatisch generiert. Sie können diese ID bei Bedarf eigenen Anforderungen anpassen.
- Ein Ausführungsdatum muss bestimmt werden – in der Regel mit heutigem Datum.
Die Ausgabe der Lastschriften erfolgt auch hier automatisch im SEPA-konformen Format!
Wichtige Anpassungen außerhalb des GV Büro System
Klären Sie mit Ihrem Geldinstitut bzw. Anbieter Ihres Online-Banking-Programms, ob Ihre Konten und Ihr Banking-Programm bereits für SEPA vorbereitet sind, und nehmen Sie ggf. ein Update vor. Ihre Bank kann Sie hierzu ausführlich beraten.
In der Regel haben alle modernen Onlinebanking-Programme die Möglichkeit, auch SEPA Dateien einzulesen. In unserem Beispiel haben wir STAR MONENY Version 8.0:
Veränderter Ablauf für den Import von Daten
Sofern Sie im GV Büro System eine SEPA Datei erzeugt haben, müssen Sie diese im Onlinebanking Programm auch als SEPA Datei einlesen! Klicken Sie hierzu auf:
- SEPA
- Bestimmen Sie die Art (Überweisungen / Lastschriften)
- Import
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir an dieser Stelle nicht jede Onlinebanking-Software dokumentieren oder Ihnen dazu Hilfestellung geben können. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an die Hotline der eingesetzten Onlinebanking Software bzw. Ihren Berater bei der Bank.
Weitere Informationen zur Umstellung
Ihre persönlichen BIC und IBAN Daten können Sie heute schon auf Ihrem Briefbogen einsetzen. Bitte erfassen Sie dazu im Menü
die entsprechenden Felder.Eine Dokumentation bzw. Lernvideo haben wir dazu hier auf unserer Internet Seite veröffentlicht. Alternativ finden Sie dazu den Blogeintrag auf unserer Webseite im Menü vom 16. September 2013. Hier können Sie auch das zugehörige Video abspielen! Die nötigen Anpassungen an Protokollen werden wir rechtzeitig zum 01. Februar 2014 umsetzen, so dass die Daten auf Ihren Protokollen SEPA-konform gedruckt werden.
Empfehlungen
- Beantragen Sie Ihre Gläubiger ID bei der Deutschen Bundesbank über deren Internet Seite
- Bei erfolgreicher Umstellung von Dienstkonto und Onlineprogramm sollten Sie die ersten Schritte in SEPA erstmalig mit einer kleinen Anzahl durchführen, um die Funktionsweise kennenzulernen.
- Sie müssen keine Mandatsreferenz-IDs für Ihre Adressdaten eingeben oder erzeugen, diese werden vom Programm automatisch erzeugt und eingetragen.