Seit der Version 2.3.1220 bietet das GV Büro System die Möglichkeit im geöffneten Datensatz (Stammadressen) einer Person die Gültigkeit der hinterlegten Adresse mittels des Adress-Validierungsservice der Justiz zu überprüfen.
Die Funktion dient der einheitlichen Erfassung von Adressen für das Vollstreckungsportal.
In diesem Beitrag stellen wir Ihnen kurz die wichtigsten Aspekte vor.
Vorbereitungen
Beim erstmaligen Start der Adress-Validierung über den Button
muss der Haftungsausschluss für den Adress-Validierungsservice akzeptiert und anschließend das Zertifikat von IT.NRW installiert werden.Haftungsausschluss
Bitte lesen Sie den angezeigten Text aufmerksam durch. Bestätigen Sie das Fenster mit
um den Haftungsausschluss verbindlich anzuerkennen. Nur dann ist eine Nutzung des Adress-Validierungsservice möglich.Zertifikat
Schritt 1:
Die Installation des IT.NRW-Zertifikats ist ebenfalls zwingend notwendig. Es wird Ihnen zuerst ein Fenster vom GV Büro System angezeigt, dass über die Installation informiert. Lesen Sie diesen Text aufmerksam durch. Um fortfahren zu können klicken Sie auf
.Klicken Sie an dieser Stelle auf
, erhalten Sie die Meldung, dass Sie den Adress-Validierungsservice der Justiz nicht nutzen können. Das GV Büro System wird Sie beim nächsten Klick auf erneut nach der Zertifikats-Installation fragen.Schritt 2:
Anschließend erhalten Sie eine Sicherheitswarnung von Windows. Lesen Sie auch diesen Text aufmerksam durch. Mit einem erneuten Klick auf
wird das Zertifikat installiert und die Nutzung des Adress-Validierungsservice der Justiz ist möglich.Klicken Sie an dieser Stelle auf
, erhalten Sie die Meldung, dass das Zertifikat nicht installiert werden konnte und die Nutzung des Adress-Validierungsservice der Justiz nicht möglich ist.Validierung einer Adresse
Um die Adress-Validierung zu starten klicken Sie auf den Button
. Hierbei können folgende Ergebnisse angezeigt werden:Adresse korrekt
Konnte die übertragene Adresse eindeutig gefunden werden wird Ihnen folgende Meldung angezeigt:
Adresse nicht korrekt (1 Treffer)
Stimmt die zurückgegebene Adresse nicht mit der bisherigen Adresse überein wird diese in dieser Form angezeigt:
Klicken Sie auf
um die korrigierte Adresse zu übernehmen.Adresse nicht korrekt (mehrere Treffer)
Wenn nicht eindeutig ermittelt werden kann, welche Adresse gemeint war, wird eine Liste der möglichen Adressen angezeigt:
Sofern die gewünschte Adresse vorhanden ist, wählen Sie bitte die entsprechende Zeile aus und klicken auf
.Anschließen wird wieder das Fenster angezeigt, dass Sie über die genauen Korrekturen informiert.
Klicken Sie auf
um die korrigierte Adresse zu übernehmen.Adresse nicht korrekt (keine Treffer)
Konnte keine passende Adresse gefunden werden, wird Ihnen folgende Meldung angezeigt:
Um (bessere) Ergebnisse zu erhalten kürzen Sie gegebenenfalls Straßen- und/oder Ortsnamen um so eine Auswahl von Adressen angezeigt zu bekommen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein eine korrekte Adresse zurückgeliefert zu bekommen, empfehlen wir Ihnen sich die Adresse erneut mitteilen zu lassen. Ist die von Ihnen angegebene Adresse definitiv korrekt, wenden Sie sich bitte an die offiziellen Support-Adresse (vopo-support@ag-hagen.nrw.de).
Adressnormierung
Das GV-Programm normiert die abgekürzte Schreibweise "Str." zu "Straße", fügt bei Hausnummern mit Buchstaben gemäß DIN 5008 eine Leerstelle dazwischen ein und wandelt dann den Buchstaben zu einem Kleinbuchstaben.