SEPA Lastschriften - Workshop Software GmbH

SEPA Lastschriften

Die Erstellung von SEPA-Lastschriften wurde komplett umgebaut und den aktuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten angepasst.

 

SEPA Lastschriften mit Vorlauffrist

Die für SEPA-Lastschriften erzeugten XML-Dateien unterliegen gewissen Definitionen (Vorschriften), d.h. ihr Inhalt und Aufbau muss einem definierten Schema entsprechen. Die Software von Workshop erzeugt die XML-Dateien stets nach aktuellstem Stand (derzeit in Version 2.7 gültig seit November 2013). Außerdem ist zu beachten, dass die XML-Dateien dem DFÜ-Abkommen Anlage 3 der Deutschen Kreditwirtschaft entsprechen. Dieses DFÜ-Abkommen sorgt nun dafür, dass für jede Lastschriftart (FRST, RCUR, OOFF, und FNAL, siehe unten) eine separate XML-Datei erzeugt werden muss. Außerdem kann innerhalb dieser Datei keine Mischung zwischen Express-Lastschrift und normaler Lastschrift erfolgen, was dazu führt, dass auch für einen solchen Fall eine separate Datei erzeugt werden muss. Es könnten theoretisch also maximal 8 Dateien bei der Ausgabe einer Lastschriftenliste erzeugt werden.

Gemäß den Regelwerken für die SEPA-Basis-Lastschrift müssen erstmalige Lastschriften fünf Tage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen, darauf folgende Zahlungen hingegen mindestens zwei Tage vor Fälligkeit. Die Vorlauffrist für einmalige Lastschriften beträgt ebenfalls fünf Tage. Viele Geldinstitute haben diese Fälligkeit jeweils um einen Tag erweitert. Diese haben wir entsprechend berücksichtigt: Für Lastschriften gilt: Es gibt 4 Arten von Lastschriften: Erstlastschriften (Typ = FRST), wiederkehrende Lastschriften (Typ = RCUR), einmalige Lastschriften (Typ = OOFF) und letztmalige Lastschriften (Typ = FNAL). Alle Lastschriften haben Vorlauffristen (Fälligkeiten), der Einzug bzw. die Gutschrift erfolgt nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der Vorlauffrist. Diese Fristen sind weiter unten aufgelistet.

Vorlauffristen inkl. 1 Tag zusätzliche Bearbeitungszeit der Banken:

Für den Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands gibt es außerdem noch Eil- oder Expresslastschriften mit verkürzten Vorlauffristen. Wer diese Funktionalität nutzen möchte, muss sich vorher bei der Hausbank dafür freischalten lassen.

Die daraus entstehenden Fristen und Lastschriftentypen haben zu Änderungen im Ablauf der Ausgabe der Lastschriften geführt. Wir möchten diesen Ablauf anhand eines Beispiels erklären.

Ausgangssituation

Sie haben 5 Lastschriften gespeichert. In diesen Lastschriften werden 2 Kostenschuldner erstmalig mit einer SEPA Lastschrift belastet, 3 Kostenschuldner werden zum mindestens 2ten Mal mit einer SEPA Lastschrift belastet.

Erfassung einer neuen Lastschrift per Nachricht Bei der Erfassung einer neuen SEPA-Lastschrift in einer Nachricht fragt das GV-Programm nach den notwendigen SEPA-Daten für die Lastschrift, dem Datum der Einzugsermächtigung und dem Lastschriftentyp:

Woran können Sie erkennen, wie der Kostenschuldner zugeordnet ist?

Jede einzelne im GV Büro System erfasste Lastschrift enthält nun ein Merkmal, welches den Typ der Lastschrift beschreibt (1 = FRST, 2 = RCUR, 3 = OOFF, 4 = FNAL). Wenn eine Lastschrift durch den Druck einer Nachricht erzeugt wird, ermittelt das GV Büro-System aus einem evtl. vorhandenen Datensatz des Kostenschuldners in der Adressdatenbank den dort gespeicherten Lastschriftentyp und verwendet diesen bzw. stellt diesen von FRST auf RCUR um.

Der Ablauf erfolgt automatisch, lediglich bei manuell erfassten Lastschriften muss hier ein Typ vom Anwender angegeben werden. Fehlt der Typ einer Lastschrift wird er bei der Ausgabe automatisch auf "FRST" gestellt.

Im Zahlungsverkehr wurde die Maske um zwei Felder erweitert, anhand derer Sie erkennen können, um welchen Typ es sich handelt (Feld „Sequence-Typ“).

In der Einzelakte wurde die Maske wie folgt verändert:

Was passiert bei der Ausgabe?

Die Ausgabe läuft im Großen und Ganzen genau so weiter wie bisher. Zusätzliche Möglichkeiten sind optional einstellbar. Lesen Sie hierzu bitte den Punkt „Was ist neu bei der Ausgabe“

Was ist neu bei der Ausgabe?

Seite 2 des Assistenten der Ausgabe von Lastschriften:

Zu den bekannten Vorlaufzeiten kann der Benutzer eine Anzahl von Tagen zur Vorlauffrist hinzufügen. Wenn Sie z.B. am späten Freitag Abend eine Express-SEPA-Lastschrift mit 2 Tagen Vorlauffrist erzeugen und diese erst am folgenden Montag zur Verarbeitung einreichen, wird die Bank diese Verarbeitung möglicherweise ablehnen, da die Vorlauffrist nicht eingehalten wurde. Geben Sie deshalb im Assistenten eine Anzahl von Tagen zusätzlich zur Vorlauffrist ein, wird diese bei der Ausgabe entsprechend hinzugerechnet.

Seite 3 des Assistenten

Außerdem sollten Sie sich mindestens einmal eine Anleitung zur Ausgabe und Verarbeitung der SEPA-Dateien drucken lassen, dafür gibt es im Assistenten die Checkbox "Anleitung zur Verarbeitung von SEPA-Lastschriften drucken".

Diese kann bei Bedarf ausgeschaltet werden.

Seite 4 des Assistenten

Es werden nun – in unserem Beispiel – zwei Dateien erzeugt, die jeweils über das Onlinebanking Programm eingelesen werden müssen.

Da es keine Mischung der SEPA-Lastschrifttypen geben darf, werden je nach Lastschriftentyp immer die entsprechenden einzelnen Dateien erzeugt.

Wir empfehlen dringend, die Dateien direkt zu importieren und zu übersenden!

Mit dem Begleitzettel haben Sie nochmals die Kontrolle über die erzeugten Datensätze: