Vorschussverrechnung - Workshop Software GmbH

Vorschussverrechnung

Gerichtsvollzieher können im Rahmen eines Verfahrens vom Gläubiger bzw. Gläubigervertreter einen Vorschuss auf Kosten erhalten, der im laufenden Verfahren verrechnet wird.

Seit der Version 2.1 Build 1182 enthält das GV Büro System eine automatische Vorschussverrechnung, die Sie bei der Verwaltung von Vorschüssen bis hin zur Rücküberweisung an den Gläubiger unterstützt und alle Buchungen vollautomatisch vornimmt.

Erfassen eines Vorschuss

Sollten Sie einen Vorschuss erhalten, wird dieser im Kassenbuch I einer Akte erfasst und entsprechend kenntlich gemacht. In diesem Beispiel werden 100,00 als Vorschuss erfasst:

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Der Vorschuss ist dem Programm nun für das weitere Verfahren bekannt und kann später verwendet werden und z.B. über das Nachrichtenprogramm ausgebucht werden.


Verrechnung eines Vorschuss in der Kostenrechnung

Sie erstellen die Kostenrechnung der aktuellen Akte wie gewohnt auf der Seite "Kostenrechnung". Wie in der Abbildung ersichtlich, sind für die Verrechnung von Vorschüssen zwei neue Symbole hinzugekommen: "V" wie Vorschuss und "Ü" wie Überweisung.

Klicken Sie in der Kostenrechnung auf das Symbol V, um diese Kostenrechnung mit dem Vorschuss zu verrechnen:

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In der Spalte "gezahlt" werden die entsprechenden Beträge angezeigt. Diese sind nicht veränderbar!

Die Kostenrechnung wird dann nach Verrechnung eines Teils des Vorschuss so aussehen:

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Die entsprechende Ausbuchung im Kassenbuch I erfolgt über das Kassenbuch II, inkl. den Vermerken.


Zurücküberweisung eines Vorschusses bzw. dessen Restbetrag

Wenn Sie den verbleibenden Betrag eines Vorschuss direkt an den Gläubiger bzw. Gläubigervertreter zurücküberweisen wollen, klicken Sie in der Kostenrechnung den Button Ü mit an, so dass dieser aktiviert ist. Das Symbol erscheint dann wie eine eingerastete Taste:

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Daraufhin nimmt das Programm die Überweisungen automatisch vor. Die entsprechenden Buchungen in den Kassenbüchern erfolgen automatisch und eine Überweisung wird im Zahlungsverkehr gespeichert.


Nicht durch den Vorschuss gedeckte Kosten

Sollte der erhaltene Vorschuss die Kosten nicht decken, so werden alle erhaltenen Beträge mit den Kosten verrechnet und der Fehlbetrag ausgewiesen:

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Der "noch zu zahlende Betrag" wird entsprechend in der Kostenrechnung ausgewiesen:

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