Seriendruck von Post- oder pers.-Zustellungen - Workshop Software GmbH

Seriendruck von Post- oder pers.-Zustellungen

Im Dienstregister I kann seit der Version 1.17.700 bei der Neuanlage von Akten festgelegt werden, wie die Zustellung an d. Schuldn. oder d. Drittschuldn. erfolgen soll. Hierbei stehen Ihnen bei der Eingabe der Schuldner die Optionen "Zustellung per Post" oder "persönliche Zustellung" zur Verfügung (siehe Tabelle unten). Bei der Eingabe der Drittschuldner gibt es die Optionen "Zustellung per Post", "persönliche Zustellung" oder "840er Zustellung".

Optionen für Schuldner

Optionen für Drittschuldner

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Beim Seriendruck von Post-Zustellungen oder persönlichen Zustellungen gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Hier sehen Sie die Eingabemaske für den Seriendruck von persönlichen Zustellungen. Das Fenster für den Seriendruck von Post-ZU's unterscheidet sich kaum vom hier gezeigten Fenster.

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Im oberen Bereich des Fensters geben Sie den gewünschten DR-Nummer-Bereich ein, nach der Bestätigung durch Enter zeigt das Fenster im Rahmen zuzustellende Schriftstücke an, dass der Ausdruck der Zustellungen automatisch erfolgen wird, als Voreinstellung gilt, dass die zuzustellenden Schriftstücke aus der Akte verwendet werden.

Im unteren Rahmen Zustellungsempfänger sehen Sie den Hinweis "An alle eingestellten Empfänger". Dies bedeutet, dass das GV Büro System beim Drucken der Zustellungen die Akten genau auswertet.

Folgende Bedingungen zum Druck einer Zustellung müssen erfüllt sein:

Drucken von Zustellungen aus dem Dienstregister I:

  • In Spalte 4b (Anzahl der Post-ZU's) bzw. in Spalte 4d (Anzahl der pers.-ZU's) auf der Registerkarte Kosten muss eine Ziffer größer als Null eingetragen sein.
  • Die Zustellungsart für die einzelnen Schuldner bzw. Drittschuldner muss der zu druckenden ZU entsprechen (Post- oder pers.-ZU)
  • Für jedes zuzustellende Schriftstück wird eine Zustellung gedruckt, wenn also beispielsweise 2 zuzustellende Schriftstücke auf der Seite 1 des Dienstregister I gespeichert sind, wird für jeden Schuldner oder Drittschuldner, für den die Zustellungsart entsprechend eingestellt ist, je zuzustellendem Schriftstück eine Post- bzw. pers.-ZU gedruckt.

Drucken von Zustellungen aus dem Dienstregister II:

  • Für jeden in der Akte gespeicherten Titel wird eine Zustellung gedruckt, solange er noch nicht zugestellt wurde, er keine Vollstreckungsverfügung ist und es sich nicht um einen Auftrag der Justiz handelt. Beitragsbescheide werden nur zugestellt, wenn in der Art des Auftrags der Akte ein "Z" gespeichert ist.
  • Zustellungen werden für jeden gespeicherten Schuldner bzw. Drittschuldner gedruckt.