Sammelabruf der Ergebnisse des Kontenabrufersuchen im BOP - Workshop Software GmbH

Sammelabruf der Ergebnisse des Kontenabrufersuchen im BOP

Wenn Sie alle verfügbaren Ergebnisse Ihrer Kontenabrufersuchen gesammelt abrufen möchten, führen Sie bitte folgende Schritte durch:

  1. Über den Menüpunkt Register > Dienstregister 2 > Ergebnis BZSt und der Auswahl "Ergebnisse automatisch abrufen" können Sie alle verfügbaren Rückmeldungen des BZSt im BOP abrufen. Diese werden dann der jeweiligen Akte zugeordnet.

    Ab der Version 2.5.1273 fällt die Auswahl zwischen "Ergebnisse automatisch abrufen" und „Ergebnisse zuordnen“ weg. Es wird dann direkt der Sammelabruf gestartet.

  2. Loggen Sie sich nun im BOP ein.
  3. Nach dem erfolgreichen Login sucht das GV Büro System in den Nachrichten nach Ergebnissen. Wird kein Ergebnis gefunden, erhalten Sie eine entsprechende Meldung und werden anschließend ausgeloggt. Sollten Ergebnisse vorliegen, werden die nachfolgenden Schritte durchgeführt.
  4. Abhängig von Ihrer Art der Authentifizierung im BOP laden Sie nun die Ergebnis herunter.
  5. Nach dem Herunterladen der Ergebnisse werden Sie gefragt, ob Sie alle PDF-Dateien auzudrucken möchten.
    Drucken?
     
    Sollen die Ergebnisse (PDF-Dateien) nun direkt gedruckt werden?
    Nein
    Ja
    Sollte ein automatische Ausdruck nicht möglich sein, prüfen Sie bitte Ihr Standardprogramm zur Anzeige und Verabeitung von PDF-Dateien. Wir empfehlen hier ein explizites Programm für PDF-Dateien zu nutzen. Internet-Browser mit Erweiterungen zur Anzeige von PDF-Dateien verursachen unter Umständen die entstandenen Druckprobleme.

    Für den Fall dass sich zusätzlich zu den soeben heruntergeladenen Ergebissen weitere in dem angegebene Ordner befinden, werden diese auch ausgedruckt.

  6. Zuletzt werden Sie gefragt, ob Sie die jeweils drei Nachrichten zu den gefundenen Akten im Portal löschen möchten.
    Löschen?
     
    Sollen alle Nachrichten zu den abgerufenen Ergebnissen im BZSt-Portal jetzt gelöscht werden?
    Nein
    Ja
    Unsere Empfehlung: Löschen Sie die Nachrichten. Löschen Sie die Nachrichten nicht, werden diese alten, bereits abgearbeiteten Akten immer wieder im Sammelabruf gefunden.

    Sollten sich anschließend noch alte Nachrichten im Portal befinden, führen Sie das Herunterladen und die Löschung dieser Nachrichten bitte einmalig manuell über das BZStOnline-Portal durch.
  7. Nach der eventuellen Löschung werden Sie automatisch ausgeloggt.