Ermittlung von Auslagenpauschalen - Workshop Software GmbH

Ermittlung von Auslagenpauschalen

Bei Akten, welche mit Versionen > 1.19.980 gespeichert wurden, ist ein Merker vorhanden, der dafür sorgt, dass Kostenrechnungen nach neuerer Methode gespeichert und berechnet werden. Jede Kostenrechnung wird separat mit allen Kostenzeilen gespeichert.

Die Auslagenpauschale einer aktuell bearbeiteten Kostenrechnung errechnet sich folgendermaßen:

Summierung aller bisher gespeicherten Gebühren und aller bisher erhobenen Auslagenpauschalen zu dieser Akte, d.h. alle Kostenrechnungen dieser Akte werden in einer Schleife abgearbeitet, Positionen die zu den Gebühren gehören werden addiert, ebenso die Auslagenpauschalen.

Zu der Gebührensumme werden die Gebühren aus der aktuell bearbeiteten Kostenrechnung hinzu addiert.

Aus dieser Gesamtsumme der Gebühren wird die nun Auslagenpauschale errechnet (mindestens 3,00, maximal 10,00), wie gehabt.

Von dieser in Schritt 3 errechneten Auslagenpauschale werden die bereits in Schritt 1 ermittelten Auslagenpauschalen subtrahiert! Der daraus resultierende Betrag ist die für die aktuell bearbeitete Kostenrechnung anzusetzende Auslagenpauschale!