Korrektur Abrechnungsdaten Bayern - Workshop Software GmbH

Korrektur Abrechnungsdaten Bayern

Die Speicherung der Daten in dieser Tabelle wurde speziell für den Druck der Anlage zum Abrechnungsschein notwendig. Die Anlage zum Abrechnungsschein dient zur Berechnung des abzuliefernden Restbetrages unter Berücksichtigung  der aus der Staatskasse zu ergänzenden Fehlbeträge nach § 5 BKEntschV-GV.

Die Tabelle finden Sie im Menü KassenbuchAbschlüsseKorrektur Abrechnungsdaten Bayern. In ihr werden für jeden Monat folgende Daten gespeichert:

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  • Die Spalte Steuer enthält die für den Monat gezahlten Steuern. Die Steuern werden monatlich durch eine separate Überweisung gezahlt, auch bei einem Fehlbetrag!
  • In der Spalte Zw.-Summe A wird der Wert gespeichert, der auf dem Abrechnungsschein als Zwischensumme A gedruckt wurde.
  • Die Spalte Überwiesen enthält, wenn Sie monatlich abrechnen, den per Überweisungsdialog zur Überweisung gestellten Betrag (der Wert Abzuliefernder Restbetrag (ohne Steuern) im Abrechnungsschein), wenn Sie zum Quartalsende abrechnen, enthält diese Spalte zunächst keinen Wert. Erst wenn der Quartalsabschluss durchgeführt wird ermittelt das GV Büro System die entsprechenden Daten und speichert sie in der Tabelle.
  • Die Spalten Kleinbeträge, PKH Wegegeld und PKH Auslagen enthalten die entsprechenden Werte des jeweiligen Abrechnungsscheins.
  • Die letzte Spalte Fehlbeträge beantragt enthält den Wert 0, wenn dies noch nicht geschehen ist und den Wert 1, wenn der Fehlbetrag beantragt wurde.

Die Daten dieser Tabelle werden für jede Abrechnung in die Anlage zum Abrechnungsschein gedruckt. Dabei werden die Daten für alle Monate des Abrechnungsquartals gedruckt.

Damit ein Abschluss korrekt berechnet werden kann sind die Werte in den Spalten Zw.-Summe A und Überwiesen von größter Wichtigkeit. Folgende einfache Berechnung ergibt den korrekten Wert für die Spalte Überwiesen:

Zw.-Summe A  +  Kleinbeträge  –  PKH Wegegeld  –  PKH Auslagen  =  Überwiesen

Bei monatlicher Abrechnung darf der Wert in der Spalte Überwiesen nur dieser Berechnung entsprechen! Wenn Sie also die Tabelle verändern, sollten Sie folgendes beachten:

  • Die Änderung der Werte erfolgt ausschließlich in Eigenverantwortung!
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, halten Sie unbedingt Rücksprache mit unserer Hotline!
  • Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass die Spalten die korrekten Werte beinhalten.
  • Es wird keine Quersummenprüfung durchgeführt.

Im folgenden Fenster werden die bisher gespeicherten Daten angezeigt:

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Es werden alle bisher abgerechneten Monate angezeigt. Die Daten der ersten Zeile entsprechen dem Monat Januar, die zweite dem Februar usw. Sie können einen Datensatz durch einen Doppelklick oder einen Klick auf den Button Bearbeiten öffnen. Es wird folgendes Fenster angezeigt:

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Das erste Eingabefeld enthält die in diesem Monat gezahlten Steuern. Die Steuern werden monatlich separat überwiesen, dabei spielt es keine Rolle, ob Sie noch einen Betrag abzuliefern haben oder nicht. Das zweite Feld enthält den abzuliefernden Betrag, in diesem Beispiel handelt es sich um einen Betrag von 2.195,00 EUR, der Gerichtsvollzieher muß diesen Betrag also an die Staatskasse abliefern. Im dritten Eingabefeld ist ein bereits überwiesener Abrechnungsbetrag gespeichert, wenn Sie also die monatliche Ablieferung gewählt haben, wird hier der überwiesene Betrag angezeigt. Die weiteren Felder erklären sich selbst, sie enthalten die entsprechend zugeordneten Werte. Wenn Sie sich für die quartalsweise Ablieferung der Beträge entschieden haben (und den Quartalsabschluss auch noch NICHT durchgeführt haben), MUSS in jedem Datensatz, welcher NICHT der Quartalsabschluss ist, im Feld Überwiesen der Eintrag 0.00 stehen!

Das letzte Feld Fehlbetr. Beantr. sollten Sie ebenfalls nicht verändern. Es enthält den Wert 0, wenn keine Fehlbeträge existieren oder aber diese noch nicht beantragt wurden, andernfalls enthält es den Wert -1.