Vergütungsverordnung in NRW ab 2015 - Workshop Software GmbH

Vergütungsverordnung in NRW ab 2015

Durch die Verordnung des Justizministeriums über die Vergütung der Gerichtsvollzieher (GVVergVO) vom 09. Dezember 2014 sind neue Menüpunkte und Masken in der Software entstanden. Die neue Verordnung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

Die untenstehende Dokumentation soll Ihnen schon vorab die neuen Masken und deren Bedienung erklären.

 Bitte buchen Sie wie gewohnt und fertigen vor dem Monatsabschluss eine Datensicherung an. Wählen Sie für den Abschluss das Menü KassenbuchAbschlüsse an. Folgende Maske erscheint:

monatsabschluss-nrw-ab-2015-001

Wählen Sie im oberen Bereich den entsprechenden Monat aus. Dieser sollte schon laut Buchungsdatum voreingestellt sein.

Im zweiten Abschnitt sind die Werte für die jeweiligen Bemessungsgrenzen einzutragen. Diese Felder können verändert werden, sofern sich in der nächsten Zeit neue Werte ergeben sollten. Für das Jahr 2015 haben wir die Werte laut Vorgabe erfasst:

  • bis zu 10 000 Euro einschließlich auf 62 Prozent,
  • von dem Mehrbetrag bis zu 30 000 Euro einschließlich auf 65 Prozent,
  • von dem Mehrbetrag bis zu 50 000 Euro einschließlich auf 70 Prozent,
  • von dem Mehrbetrag über 50 000 Euro auf 50 Prozent.

Im dritten Abschnitt werden die Vorablieferungen nach § 75 GVO eingetragen. (Hierzu können Sie den Menüpunkt KassenbuchAbschlüsseVorablieferungen benutzen!)

Im vierten Abschnitt können Sie angeben, ob Sie Vollzeit oder Teilzeitbeschäftigt waren.

Sofern alle Daten richtig eingegeben wurden, klicken Sie zum Speichern unten auf die Schaltfläche Weiter.

Auf der zweiten Maske des Assistenten geben Sie den Zeitraum ein, der auf dem Abrechnungsschein erscheinen soll. Dieses Datum hat keine Auswirkung auf das etwaige Buchungsdatum im Kassenbuch.

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Wählen Sie durch Klick Ihren Drucker und die benötigte Anzahl der Ausdrucke an.

Klicken Sie auf die Schaltfläche Weiter um die Ergebnisse der Berechnung anzuzeigen.

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Hier werden Ihnen die einzelnen Werte dargestellt:

  • Gesamtsumme der Gebühren für den laufenden Monat
    (Spalte 1 des Abrechnungsscheins)
  • Gesamtsumme der Dokumentpauschale für den laufenden Monat
    (Spalte 2 des Abrechnungsscheins)
  • Die Summe aus Gebühren und Dokumentenpauschale für den laufenden Monat (Spalte 3 des Abrechnungsscheins)
  • Die Summe der einbehaltenden Gebührenanteile unter Berücksichtigung der Staffelung für das laufende Jahr
    (Spalte 4 des Abrechnungsscheins)
  • Die Summe der Abzuliefernden Gebühr
    (Spalte 5 des Abrechnungsscheins)
  • Die Summe von Kleinbeträgen
  • Die Summe von evtl. Vorablieferungen
  • Die Summe des abzuliefernden Restbetrages

Sofern diese Daten stimmen, klicken Sie abschließend auf die Schaltfläche Fertigstellen. Der Ausdruck sollte nun beginnen.

Sollte sich die Anschrift ändern, an die Sie Ihren Abrechnungsschein schicken müssen, können Sie dies im Menü StammdatenAbrechnungsschein auf der Registerkarte Adresse Landesamt durchführen.