DGVZ-Rechtsprechung - Workshop Software GmbH

DGVZ-Rechtsprechung

Die DGVZ-Datenbank wird zunächst in einem Datenbankfenster angezeigt:

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Wenn Sie einen Datensatz bearbeiten möchten, klicken Sie auf den Button Bearbeiten. Es wird ein neues Fenster geöffnet, in welchem Sie Änderungen vornehmen können:

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Wenn Sie das Memo bearbeten möchten klicken Sie auf den Button mit dem Pfeil nach unten, alternativ dazu können Sie, wenn sich der Cursor im Feld Memo befindet, die Taste F9 drücken. Es wird ein separates Fenster zur Bearbeitung des Memos angezeigt. Um eine Änderung des Memos zu speichern drücken Sie die Taste F10, um das Fenster ohne Speicherung des Memos zu verlassen drücken Sie die Taste Esc.

Schließen Sie die Eingabemaske mit F10 (alternativ den Button OK klicken) wird der gesamte Datensatz gespeichert. Esc oder Abbrechen schließt das Fenster ohne Speicherung.

Sie können in der Datenbank der DGVZ-Rechtsprechung eine Recherche dürchführen. Klicken Sie dazu auf den Button Recherche. Es wird ein Fenster angezeigt, in welchem Sie beliebige Suchbegriffe eingeben können:

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Schreiben Sie jeden einzelnen Suchbegriff in eine separate Zeile, in diesem Beispiel wird die komplette Datenbank nach den Suchbegriffen Paderborn und Kleve durchsucht. Nur Datensätze in denen beide Suchbegriffe vorkommen werden anschließend in einem Ergebnisfenster angezeigt:

dgvz-rechtsprechung-004

In diesem Beispiel wird nur ein Datensatz gefunden, in dem die Suchbegriffe Paderborn und Kleve vorkommen.

Sie können das Memo eines Datensatz ansehen, in dem Sie den Datensatz markieren und den Button Memo anklicken.