Einzelabruf der Ergebnisse des Kontenabrufersuchen im BOP - Workshop Software GmbH

Einzelabruf der Ergebnisse des Kontenabrufersuchen im BOP

Wenn Sie das Ergebnis eines Kontenabrufersuchens einer bestimmten Akte abrufen möchten, führen Sie bitte folgende Schritte durch:

  1. Öffnen Sie wie gewohnt das Quickstart-Menü. Sofern Sie zu diesem Zeitpunkt keine Akte geöffnet haben, werden Sie aufgefordert eine Akte auszuwählen.bzst2017 start im gvbs
  2. Im Quickstart-Menü wählen Sie nun den Button Ergebnis BZSt oder drücken J um programmgesteuert das Ergebnis im BOP abzurufen.
  3. Loggen Sie sich nun im BOP ein.
  4. Nach dem erfolgreichen Login sucht das GV Büro System in den Ergebnissen nach der Akte. Wird die Akte nicht gefunden, erhalten Sie eine entsprechende Meldung und werden anschließend ausgeloggt. Sollte ein Ergebnis vorliegen, werden die nachfolgenden Schritte durchgeführt.
  5. Abhängig von Ihrer Art der Authentifizierung im BOP laden Sie nun das Ergebnis herunter.

    Wichtig: Es können nur Ergebnisse vom GV Büro System verarbeitet werden, die auch mit dem Programm angefragt wurden. Sollten Sie manuell Anfragen außerhalb des GV Büro Systems eingereicht haben, müssen diese auch manuell über einen Browser verarbeitet werden.

  6. Nach dem Herunterladen des Ergebnisses werden Sie gefragt, ob Sie die PDF-Datei öffnen wollen um sie von dort aus auzudrucken.
    Drucken?
     
    Sollen die Ergebnisse (PDF-Dateien) nun direkt gedruckt werden?
    Nein
    Ja
    Sollte ein automatische Ausdruck nicht möglich sein, prüfen Sie bitte Ihr Standardprogramm zur Anzeige und Verabeitung von PDF-Dateien. Wir empfehlen hier ein explizites Programm für PDF-Dateien zu nutzen. Internet-Browser mit Erweiterungen zur Anzeige von PDF-Dateien verursachen unter Umständen die entstandenen Druckprobleme.
  7. Zuletzt werden Sie gefragt, ob Sie die drei Nachrichten zu der Akte im Portal löschen möchten.
    Löschen?
     
    Sollen alle Nachrichten zu den abgerufenen Ergebnissen im BZSt-Portal jetzt gelöscht werden?
    Nein
    Ja
    Unsere Empfehlung: Löschen Sie die Nachrichten. Gerade im Hinblick auf den Sammelabruf ist dies sehr von Vorteil. Löschen Sie die Nachrichten einer Akte nicht, werden diese alten, bereits abgearbeiteten Akten immer wieder im Sammelabruf gefunden.

    Sollten sich anschließend noch alte Nachrichten im Portal befinden, die auch nicht über den Sammelabruf heruntergeladen und gelöscht werden können, führen Sie das Herunterladen und die Löschung bitte einmalig manuell über das BZStOnline-Portal durch.
  8. Nach der eventuellen Löschung werden Sie automatisch ausgeloggt.