Um den Druck des Vordrucks GV 10 zu ermöglichen, muss unterschieden werden, für welche Vollstreckungshandlung dieser ausgefüllt werden soll:
• Zwangsvollstreckung
• Zustellungswesen
Zwangsvollstreckung
Bitte wechseln Sie dazu in das Menü KASSENBUCH / ZAHLUNGSVERKEHR und dort auf die Registerkarte OFFENE POSTEN.
Markieren Sie dort die Akte und klicken auf den Button GV 10. Sollte die Akte nicht mehr in den offenen Posten zu finden sein, so erfassen Sie bitte zuerst über den Button NEU die Kostenrechnung.
Die weiteren Schritte sind dann unten beschrieben:
Alternativ kann die Kostenmitteilung über das Menü DRUCKEN / GV 10 (KOSTENMITTEILUNG) DRUCKEN erreicht werden.
Zustellungswesen:
Wählen Sie innerhalb der Akte, den Button GV10
Schritt 2:
Schritt 3:
Schritt 4:
Die Funktion "Formular GV 10 drucken" kann ebenfalls als Express- oder Extrabutton eingerichtet und aufgerufen werden.