Auftrag prüfen - Workshop Software GmbH

Auftrag prüfen

Sie erhalten einen neuen Auftrag. Prüfen Sie, ob dieser Auftrag nach neuem Recht gültig ist. Grundlage hierzu ist der § 802a ZPO Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers.

Sollte der Auftrag nicht dem neuen Recht entsprechen, so können Sie ihn mit einer Nachricht und dem Textkürzel 8005 - Auftrag kann derzeit nicht entsprochen werden - an den Gläubiger berichtigt zurücksenden.

Ist der Auftrag nach neuem Recht gestellt, verfahren Sie je nach Beauftragung des Gläubigers mit dem Auftrag fort.