Aufgrund der Wartungsarbeiten im Februar 2018 haben sich die internen Abläufe stark verändert.
Um den vollen Funktionsumfang Ihrer '@gerichtsvollzieher.de"-Adresse nutzen zu können, ist es zwingend notwendig, dass Sie eine E-Mail-Adresse nach den neunen Standards nutzen. Seit den Wartungsarbeiten gelten diese neuen Standards.
Eine generelle Pflicht zu wechseln gibt es nicht!
Für das Senden und Empfangen von E-Mails sind die bisherigen Zugangs- und Serverdaten weiterhin völlig ausreichend.
Die aktuellen Serverdaten sowie eine passende Anleitung finden Sie im Beitrag Einrichtung eines E-Mail-Kontos mit SSL.
Sie können am einfachsten feststellen, ob Ihr Konto nach diesen Standard eingerichtet ist, indem Sie Ihren Benutzernamen überprüfen. Ist der Benutzername identisch mit der E-Mail-Adresse, läuft Ihre E-Mail-Adresse unter den neuen Standards. Beginnt Ihr Benutzername hingegen mit "web789p" ist ein Umstieg notwendig.
Wir haben für Sie eine allgemein gültige Anleitung im Beitrag Umstieg E-Mail Konto - Anleitung bereitgestellt. Sollten Sie noch keine neune Zugangsdaten haben, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus.
Sofern Sie Unterstützung bei diesem Umstieg benötigen, tragen Sie bitte Ihre Wunschtermine ein und setzen den Haken bei "Bitte führen Sie alle notwendigen Schritte des Umstiegs im Rahmen der kostenpflichtigen Serviceleistung "E-Mail Check" durch.".