Der elektronische Zahlungsverkehr wird stetig weiterentwickelt, um für alle Beteiligten sicherer, effizienter und international einheitlicher zu werden. Grundlage dafür ist der weltweite Standard ISO 20022. Am 15. November 2026 steht in diesem Zuge eine wichtige Umstellung an. Auch wenn solche Anpassungen oft sehr technisch wirken, bringen sie konkrete Veränderungen für Ihren Geschäftsalltag mit sich.
Damit Ihre Zahlungsaufträge auch künftig reibungslos verarbeitet werden, möchten wir Sie über zwei wesentliche Neuerungen informieren:
1. Neue XML-Formate für Überweisungen und Lastschriften
Im Zuge der Umstellung werden die bisherigen SEPA-Dateiformate von den Banken schrittweise abgelöst. Ab Mitte November benötigen Sie für den elektronischen Datenaustausch die aktualisierten Nachrichtenformate:
SEPA-Überweisungen: pain.001.001.09
SEPA-Lastschriften: pain.008.001.08
2. Strukturierte Adressdaten werden Pflicht
Dies ist für Ihre administrativen Abläufe vermutlich die spürbarste Änderung. Bisher war es oft möglich, die Adresse von Zahlungsempfängern als einfachen Freitext zu übermitteln. Ab dem Stichtag ist dies nicht mehr zulässig. Die Adressdaten müssen künftig zwingend strukturiert – also sauber aufgeteilt in Felder wie Straße, Hausnummer, PLZ und Ort – angegeben werden.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre internen Buchhaltungssysteme und Prozesse rechtzeitig vor dem 15. November 2026 zu prüfen und bei Bedarf anzupassen. So vermeiden Sie, dass Zahlungsaufträge aufgrund veralteter Formate oder unstrukturierter Adressdaten abgewiesen werden.

