Nutzungsvertrag des GV Büro Systems - Workshop Software GmbH

Nutzungsvertrag für die Software GV Büro System

Software der Workshop Software GmbH unterliegt einer Nutzungslizenz. Nachfolgend ist der Nutzungsvertrag aufgeführt. Eine Nutzung unserer Software ausserhalb des lizensierten Zweckes ist unzulässig.

Dieser Nutzungsvertrag wird geschlossen zwischen dem Anwender der Software (im folgenden Auftraggeber) und der Workshop Software GmbH (im folgenden Auftragnehmer).

  1. Vertagsgegenstand

    Gegenstand dieses Vertrages ist eine Nutzungslizenz inkl. Softwarepflege für die Software „Gerichtsvollzieher Büro System“ (GV Büro System) für den unter „VI. Vertragsbeginn und Vertragsdauer“ bezeichneten Zeitraum.

  2. Vertragsleistungen und Durchführung

    Nachfolgende Leistungen des Auftragnehmers sind Bestandteil dieses Vertrages:

    1. Sämtliche Programmänderungen, die durch Gesetzesänderungen erforderlich werden und durchführbar sind.

    2. Organisatorische und programmtechnische Änderungen und Verbesserungen an den Programmen, soweit diese vom Auftragnehmer als eine für alle Anwender sinnvolle Änderung beurteilt werden und im Rahmen des Programmkonzeptes unter Berücksichtigung der technischen Merkmale der Hardware zu vertretbaren Kosten gelöst werden können.

    3. Behebung von Programmfehlern, die nach Ablauf der Gewährleistungszeit festgestellt werden.

    4. Datensicherung: Magnetische Datenträger können durch eine Vielzahl von Ursachen (Bedienungsfehler, Stromausfall) beschädigt oder zerstört werden. Auch Diebstahl ist nicht auszuschließen. Jedes Informationssystem sollte deshalb geeignete Verfahren zur Sicherung (Duplizierung) und Wiederherstellung von Daten einschließen. Für die Entwicklung und Durchführung solcher Verfahren ist ausschließlich der Auftraggeber, nicht der Auftragnehmer verantwortlich.

  3. Zeiten des Supports

    Der Support durch die GV Hotline steht zu den Arbeitszeiten der Firma Workshop Software GmbH zur Verfügung.

  4. Vergütung

    Die Leistungen des Auftragnehmers werden für die Nutzung der Software auf einem Arbeitsplatz jährlich in Rechnung gestellt und sind zahlbar bis spätestens 2 Wochen nach Rechnungsstellung.

    Eine Preiserhöhung von jährlich bis zu 9,99 % ist ohne Vorankündigung möglich.

    Softwarenutzungs-Vertrag: Jährlich Netto 396,00 € zzgl. z.Zt. 19% MwSt in Höhe von 75,24 €, Brutto 471,24 €

  5. Gewährleistung

    Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die Leistungen dem allgemeinen Stand der EDV-Technik entsprechen und nach wirtschaftlichen Grundsätzen erbracht werden. Für die sachliche Richtigkeit des gesamten Verfahrens und der daraus gewonnenen Ergebnisse im Hinblick auf das Betriebsergebnis haftet der Auftraggeber selbst.

  6. Vertragsbeginn und Vertragsdauer

    Der Vertrag tritt zum 1. des auf den der Lieferung der Software folgenden Monats in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Seiten jederzeit aufgelöst werden unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende. Die zum Zeitpunkt laufenden Rechte und Verpflichtungen bleiben bis zum Vertragsende davon unberührt.

  7. Schlussbestimmungen

    Die im Rahmen der Wartung erbrachten Leistungen werden nach Übergabe an den Kunden in den bestehenden Lizenzvertrag für das gesamte Programmpaket einbezogen. Alle im Lizenzvertrag geregelten Vereinbarungen gelten dann automatisch auch für die einzelnen Zusatzleistungen.

  8. Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist 47533 Kleve

 

 Stand: September 2013