In den letzten Tagen erreichen uns E-Mails von Kunden, die als Antwort auf Ihre Anfrage beim Melderegister folgende Meldung erhalten:
„Fehlender Anfrageanlass“
Eine Anfrage bei IT.NRW ergab folgende Rückmeldung:
"[...] Ich nehme Bezug auf die von Ihnen gemeldete Problematik bei Anfragen an das Meldeportal (Fehlermeldung: Fehlender Anfrageanlass).
IT.NRW hat die Angelegenheit geprüft und mir mitgeteilt, dass das hiesige Fachverfahren die Anfragen korrekt auswertet und beantwortet.
Das Problem existiert offensichtlich beim Meldeportal oder bei der verarbeitenden Kommune.
Sobald mir weitere Informationen vorliegen, werde ich Sie informieren. [...]"
Sobald wir neue Informationen habe, werden wir sie in diesem Beitrag ergänzen.
Update
Wie sich nun herausgestellt hat, liegt die Fehlermeldung bei der MRA-Abfrage darin begründet, dass die Software, die das Melderegister einsetzt, eine unangekündigte Plausibilitätsprüfung eingeführt hat, von der die Softwareanbieter nicht unterrichtet wurden. Die gemachte Änderung wird wieder rückgängig gemacht. Wann allerdings in den Meldebehörden das Update eingespielt wird, bleibt abzuwarten.
Bei der Plausibilitätsprüfung wird auf eine bestimmte Abfolge von Buchstaben geprüft, die hier fehlschlägt, weil in der Bezeichnung des Dienstregisters ein Leerzeichen enthalten ist („DR II“...).
Nachfolgend in Auszügen die offizielle Mitteilung der Verfahrenspflegestelle Ve§uV (AG Hagen):
[...] Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Firma HSH eine unangekündigte Plausibilitätsprüfung zum Anfrageanlass im EWO-Fachverfahren der Kommunen eingefügt hat [...].
Nach den hier vorliegenden Informationen wird die Firma HSH diese Überprüfung des Anfrageanlasses mit der Auslieferung der nächsten Version wieder herausnehmen.
Diese neue Version soll noch im Laufe dieser Woche zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren muss die neue Version dann allerdings noch bei den Kommunen installiert werden. Wann dies der Fall sein wird, kann hier leider nicht beurteilt werden.
Daher bittet die Verfahrenspflegestelle VesuV um Prüfung, inwieweit eine evtl. kurzfristige Anpassung in der dortigen Software vorgenommen werden könnte [...].
Um das Problem bei der Meldebehörde zu umgehen, werden wir kurzfristig ein Update veröffentlichen.
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Firma HSH eine unangekündigte Plausibilitätsprüfung zum Anfrageanlass
im EWO-Fachverfahren der Kommunen eingefügt hat