De-Mail für Gerichtsvollzieher - Workshop Software GmbH

De-Mail für Gerichtsvollzieher

09. März 2017

Im nachfolgenden Beitrag haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Erfahren Sie unter Anderem worum es sich bei De-Mail handelt und wo Sie ein De-Mail-Postfach beziehen können.

Laut § 753 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 130a Abs. 3 Nr.1 ZPO in der ab 01. Januar 2018 gültigen Fassung ist auch der Postfach- und Versanddienst „De-Mail“ ein sicherer Kommunikationsweg. Deshalb sollen Gerichtsvollzieher zusätzlich zum EGVP-Nachfolger Governikus Communicator Justiz Edition auch über ein De-Mail-Postfach verfügen.

 

Was ist De-Mail?

De-Mail ist ein staatlich geprüfter Dienst für eine rechtssichere Kommunikation im Internet. Mit De-Mail kommunizieren Sie einfach, elektronisch rechtssicher, vertraulich und verbindlich. Im Unterschied zur klassischen E-Mail ist De-Mail ein verschlüsselter Kommunikationsdienst und ermöglicht den sicheren Versand von offiziellen Dokumenten über das Internet.

Woher bekomme ich ein De-Mail-Postfach?

Ein De-Mail-Postfach kann bei einem dafür akkreditierten privaten Telekommunikationsdienstleister bezogen werden. Hierzu stehen zurzeit u.a. folgende Unternehmen zur Verfügung:

De-Mail
für Privatpersonen
GMX
MENTANA-CLAIMSOFT
TELEKOM
WEB.DE
De-Mail
für Unternehmen
1&1
MENTANA-CLAIMSOFT
TELEKOM
T-SYSTEMS
De-Mail
für Behörden
1&1
MENTANA-CLAIMSOFT
T-SYSTEMS
 

Eine Empfehlung für einen Anbieter kann z.Zt. aufgrund fehlender Erfahrungen nur schwer erfolgen. Fragen Sie hierzu ggf. bei Ihrem Dienstherrn nach.

Warum bietet die Workshop Software GmbH keine De-Mail-Postfächer an?

Um ein Anbieter von De-Mail zu werden, muss die anbietende Firma eine sogenannte Akkreditierung durchlaufen. Die Akkreditierung ist an gesetzlich festgelegte und damit definierte Voraussetzungen geknüpft und wird nur bei erfolgreichem Nachweis erteilt. Diese Voraussetzungen und Zertifizierungen sind so aufwendig und kostenintensiv, dass sie nur von Unternehmen
entsprechender Größe durchgeführt werden können. Wir bei Workshop konzentrieren uns auf unser Kerngeschäft, die Erstellung von Gerichtsvollzieher-Software und die Kundenbetreuung hierzu.
Auch können wir als Softwarehersteller kein Wiederverkäufer solcher Postfächer sein, da hierzu eine Akkreditierung notwendig ist, die einen vertretbaren Kostenrahmen bei weitem sprengen würde. Deshalb müssen wir leider auf die etablierten großen Telekommunikationsdienstleister verweisen.

Was muss ich tun, um ein DE-Mail Konto zu erhalten?

Wir bitten Sie, hierzu den Support Ihres Wunschanbieters zu kontaktieren. Hier können Sie sich auch zu Preisen und Leistungen beraten lassen sowie sich über die Handhabung eines DE-Mail-Postfachs informieren.
Wie und ob die Einbindung eines De-Mail-Postfachs in die GV-Software erfolgen wird, wird derzeit geprüft. Die Verwendung von De-Mail ist an sehr strikte Sicherheitsvorkehrungen gekoppelt (z.B. verschlüsselte Übertragungen, Prüfung spezieller Zertifikate, u.a.), die u.U. nicht einfach mit Drittsoftware zusammenarbeiten. Derzeit ist bekannt, dass ein Zugang zu De-Mail über ein HTTPS-Webinterface (Webbrowser) oder über einen angepassten Outlook-Client funktioniert.
Selbstverständlich werden wir bei Workshop alle Möglichkeiten nutzen und Ihnen zur Verfügung stellen. Wir werden Sie über Neuigkeiten kurzfristig unterrichten!

Weblinks