Build 1187Es liegt ein neues Update für das GV Büro System bereit! Die Version 2.1 Build 1187 steht ab sofort zum Download zur Verfügung! Wie immer können Sie die Installationsdatei für das Update von unserer Internetseite laden, oder Sie verwenden das automatische Update im Programm unter .
Information für den Schuldner nach § 19 BDSG
Mit diesem Update stellen wir Ihnen die benötigten Nachrichtentexte und Schreiben zur "Information für den Schuldner nach § 19 BDSG" bereit, die dem Schuldner ab dem 11.12.2014 durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden sollen. Ab diesem Datum stellt das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder beim Landesbetrieb IT.NRW die automatische Generierung der Schreiben ein. Das Justizministerium Nordrhein-Westfalen schreibt dazu:
Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung am 01.01.2013 ist das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder in Betrieb genommen worden. Nach der Eintragung im Vollstreckungsportal erhält jede Schuldnerin, jeder Schuldner einen sogenannten PIN-Brief, der den lesenden Zugriff auf die Protokolldaten der Zugriffe ermöglicht. Die Möglichkeit der Schuldnerinnen und Schuldner, in Erfahrung zu bringen, welche Stelle wann auf die eigenen Daten im Vollstreckungsportal zugegriffen hat, folgt aus § 19 BDSG.
Auch zwei Jahre nach der Inbetriebnahme des gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder machen lediglich 3,4 % aller Schuldnerinnen und Schuldner von der Möglichkeit der Einsichtnahme in die Protokolldaten Gebrauch. Die mit der automatisierten Erstellung und Versendung von Informationsschreiben an die Schuldnerinnen und Schuldner einhergehenden Druck- und Portokosten im Umfang von rd. 2,2 Mio. EUR stehen in einem deutlichen Missverhältnis zum Bedarf.
Im Rahmen der 13. Sitzung des Lenkungsausschusses des Pflege-, Entwicklungs- und Betriebsverbund des gemeinsamen Vollstreckungs-portals der Länder (PEBV) am 23.10.2014 in Hannover haben die Landesjustizverwaltungen deshalb beschlossen, die Erstellung und Versendung der automatisiert erzeugten Informationsschreiben einzustellen. Stattdessen soll der Schuldnerin, dem Schuldner zugleich mit der Eintragungsanordnung ein mit den Landesjustizverwaltungen inhaltlich abgestimmtes Informationsschreiben zugestellt werden, mit dem auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Protokolldaten hingewiesen wird. Zur Vermeidung von Arbeitsaufwand für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher soll das Informationsschreiben gemeinsam mit der Eintragungsanordnung aus der GV-Bürosoftware ausgedruckt werden können.
Wir haben die uns durch das Ministerium überlassene Ausfertigung des Schreibens für unsere Anwender in den folgenden Nachrichtentexten integriert:
8055b, 8056b, 8057b, 8202b, 8226b, 8227b und 8228b sowie in Reinschrift als Zettel mit der Bezeichnung ߧ19BDSG.
Die jeweiligen Nachrichtentexte mit dem Buchstaben "b" am Ende enthalten das Schreiben nach § 19 BDSG. Die bisher bestehenden Nachrichtentexte mit denselben Kennziffern ohne Buchstaben bleiben erhalten. Wir bitten Sie, zur Verwendung der Informationen für den Schuldner die neuen Nachrichtentexte zu verwenden.
Achtung: Sollten Sie bereits selbst Texte abgeändert und unter den o.g. Namen gespeichert haben, werden diese durch das Update überschrieben! In diesem Fall sichern Sie bitte Ihre individuellen Nachrichtentexte unter einer anderen Nummer!
Sollten Sie stattdessen das Informationsschreiben als Anlage verwenden wollen, finden Sie den Text auch im Menü unter Nachrichten > Zettel mit der Bezeichnung ߧ19BDSG. Von hier können Sie das Schreiben auch einzeln aufrufen und drucken.
Weitere Verbesserungen und Korrekturen in diesem Update werden wie immer erklärt im Changelog.