Neue Abfragesteuerung für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - Workshop Software GmbH

Neue Abfragesteuerung für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

14. März 2019

Nachdem es in den letzten Wochen vermehrt zu Problemen bei der Abfrage von Informationen vom Bundeszentralamt für Steuern kam und immer mehr Anwender den Ablauf nicht mehr störungsfrei vornehmen konnten, haben wir die Steuerung der Abfrage im BOP-Portal komplett neu programmiert.

Die Probleme rührten daher, dass die Server des BZSt keine verlässlichen Steuerungsinformationen sendeten und das GV-Programm so nicht erkennen konnte, wann die Informationen zum Abruf bereit waren. Das führte dazu, dass der Vorgang immer länger dauerte, und der Anwender mitunter mehrere Minuten warten musste und so den Vorgang ohne Ergebnis abbrach.

Wir haben deshalb die Steuerung des Portals komplett neu programmiert und nutzen nun nicht mehr die Meldungen des Servers für die Steuerung, sondern simulieren einen "virtuellen Portal-Benutzer", der sich verhält wie ein Mensch, der die Seite manuell bedient. Diese Vorgehensweise ist zwar keine technisch einwandfreie Lösung, ist in Ermangelung einer definierten Schnittstelle aber der einzig gangbare Weg, um die Probleme mit der Serverkommunikation zu umgehen.

Wir möchten betonen, dass die technisch bessere Lösung, nämlich die Schaffung einer einheitlich definierten Schnittstelle zwischen Behörde und Fachverfahren, von uns mehrfach vorgeschlagen wurde, von der Behörde aber kategorisch abgelehnt wird. Eine Fernsteuerung des Portals durch Drittsoftware wird von dort nicht vorgesehen, das Portal soll wie vorgesehen manuell bedient werden. Dieses manuelle Verhalten simuliert unsere Software nun.

Das bedeutet aber auch, dass der Vorgang von jetzt an noch anfälliger für Störungen wird, sobald sich am Aufbau der Seiten etwas ändert. Wir behalten uns vor, die Unterstützung für das BZSt-Portal jederzeit abzuschalten, wenn der Aufwand der Anpassung weiterhin so unverhältnismässig hoch bleibt. Dann bleibt tatsächlich nur noch die vorgesehene manuelle Bedienung des Portals. Nochmals bieten wir an dieser Stelle an, an einer gemeinsam nutzbaren einheitlichen Schnittstelle für die Bedienung des Portals aus der Gerichtsvollzieher-Software heraus mitzuwirken.

Bei der Entwicklung der neuen Abfragsteuerung stellte sich außerdem heraus, dass der Ablauf mit einer Zertifikatsdatei anstelle des Sicherheitssticks schneller und mit weniger Potenzial für Störungen abläuft. Wir empfehlen daher allen Anwendern mit Sicherheitsstick, bei Gelegenheit auf eine Zertifikatsdatei zu wechseln.