Der Wechselprotest ist eine amtliche Beurkundung eines Notars oder Gerichtsvollziehers, dass ein ordnungsgemäß vorgelegter Wechsel am Fälligkeitstag vom Bezogenen nicht angenommen oder bezahlt wurde. Die Protesterhebung ist eine notwendige Voraussetzung für den Wechselrückgriff.
In unserem Beispielvideo möchten wir Ihnen in drei Abschnitten, die Erfassung, den Ausdruck und die möglichen Texte näher bringen.